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Was ist eine Brandschutzordnung?

Bei einer Brandschutzordnung handelt es sich um eine ortsbezogene Aufzählung von Vorkehrungen und Verhaltensregeln, die dazu dienen soll, Brände zu verhindern, Sicherheitseinrichtungen intakt zu halten und Personenschäden zu vermeiden bzw. gering zu halten.

Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist für Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Gefahren verantwortlich. Eine dieser Maßnahmen ist das Erstellen einer Brandschutzordnung, deren Sinn es ist, die gewünschte Organisationsstruktur den Gebäudenutzern zu vermitteln, sowie das Bewusstsein der Mitarbeitenden und anderer Anwesender zu schärfen und zu sicherem Verhalten anzuleiten. Eine Brandschutzordnung wird nach den individuellen Gegebenheiten der Einrichtung (z. B. betreffend Gebäudeform und -ausstattung, Personenzahl und -konstitution) erstellt und angepasst. Sie muss stets aktuell gehalten werden.

DIN 14096
Die übliche Form der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 festgelegt und besteht aus drei Teilen: Teil A (Aushang, auch Alarmplan genannt), Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben). Die Norm gliedert die Inhalte der Brandschutzordnung durch Überschriften, Schlagworte, Texte und Sicherheitszeichen bzw. gibt die einzelnen Themen vor. Daran sollte man sich orientieren. Eine Brandschutzordnung kann durch behördliche Auflagen in der Baugenehmigung oder nach einer hauptamtlichen Brandschau angeordnet werden. Mit der zuständigen Brandschutzbehörde (Bauaufsichtsamt oder Feuerwehr) sollte abgesprochen werden, ob der Teil A ausreicht und auf das Erstellen der Teile B und/oder C verzichtet werden kann.


Teil A (Aushang, auch Alarmplan genannt) - "Verhalten im Brandfall"
Aushang Verhalten im BrandfallDer Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle im Gebäude befindlichen Personen. Er zeigt in Kurzform die wichtigsten Verhaltensregeln und ist an gut einsehbarer Stelle, z. B. in Fluren oder Eingangsbereichen auszuhängen. Es ist sinnvoll, ihn in der Nähe eines Telefons oder Feuerlöschers zu positionieren. Für den Wiedererkennungswert sollte sich das Aussehen am Muster der DIN 14096 orientieren (DIN A4 oder A5 mit 1 cm breitem rotem Rand). Auch die "5 W-Fragen" können enthalten sein, die dem Anrufenden helfen sollen, einen Notruf kurz und bündig zu übermitteln:

Wer meldet? (Name des Meldenden)
Was ist passiert? Was brennt? (z.B. Keller, Wohnung, Dachstuhl)
Wie viele Personen sind in Gefahr, betroffen oder verletzt?
Wo ist etwas passiert? (Straße, Hausnummer, Etage etc.)
Warten auf Rückfragen

Dateien zum Herunterladen:
Verhalten im Brandfall (pdf)



Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich dauernd im Gebäude aufhalten, z. B. Mitarbeitende oder Bewohnerinnen und Bewohner, denen aber keine besonderen Aufgaben hinsichtlich des Brandschutzes übertragen wurden. Er kann in Form eines Merkblatts oder einer Broschüre abgefasst sein und soll den Betreffenden im Rahmen einer Unterweisung vermittelt und überreicht werden. Der Text muss eindeutig und leicht verständlich sein. Er muss Hinweise und Verhaltensregeln zur Verhinderung der Rauchausbreitung, der Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und zum Verhalten im Brandfall enthalten. Folgende Aspekte sollen gemäß DIN 14096 der Reihenfolge nach betrachtet werden:

1. Brandverhütung
2. Brand- und Rauchausbreitung
3. Flucht- und Rettungswege
4. Melde- und Löscheinrichtungen
5. Verhalten im Brandfall
6. Brand melden
7. Alarmsignal und Anweisungen beachten
8. In Sicherheit bringen
9. Löschversuche unternehmen
10. Besondere Verhaltensregeln


Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)
Der Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, denen in einer baulichen Anlage über allgemeine Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden. Dies können Personen in Vorgesetztenfunktion oder aber Brandschutzbeauftragte sowie Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeisterinnen und Hausmeister etc. sein. So kann z. B. Abteilungsleitenden erläutert werden, was sie zur Vorbeugung von Bränden und zum Verhalten im Brandfall für ihren Bereich organisieren müssen, oder den Hausmeisterinnen und Hausmeistern, welche Maschinen heruntergefahren werden müssen, um Folgegefahren auszuschließen. Der Teil C ist örtlich spezifisch und den Gegebenheiten entsprechend zu erstellen. Folgende Aspekte sollen gemäß DIN 14096 der Reihenfolge nach betrachtet werden:

1. Brandverhütung
2. Alarmplan
3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
4. Löschmaßnahmen
5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
6. Nachsorge

Vermutlich wird in kirchlichen Einrichtungen eine solche Anweisung selten nötig sein. Ggf. beraten Sie sich mit Ihrer Orts- bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit oder mit der EFAS.