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Organisation der Ersten Hilfe in kirchlichen Einrichtungen

Unfälle lassen sich trotz sorgfältigster Sicherheitsmaßnahmen in einer kirchlichen Einrichtung nicht immer vermeiden. Es können Wegeunfälle mit dem Fahrrad oder Auto auf dem Weg zur Arbeit passieren, Beschäftigte können beim Treppensteigen stolpern und hinunterstürzen oder ein Besucher/eine Besucherin des Sonntagsgottesdienstes erleidet einen Schwächeanfall.
Unfälle kommen plötzlich und unerwartet. Daher ist bei einem Unfall schnelle Hilfe für die Betroffene/ den Betroffenen notwendig.

Kirchliche Arbeitgeber sind nach § 24 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal (Ersthelfer/in) zur Verfügung stehen.

In jeder kirchlichen Einrichtung müssen Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige wissen, was bei Notfällen zu tun ist und welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen (§§22, 24 BGV A1 "Grundsätze der Prävention").
Insbesondere das Beherrschen der Ersten Hilfe bei Unfällen und das richtige Verhalten im Brandfall sind Bestandteile einer guten Notfallorganisation.
Es ist wichtig, dass die Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen damit vertraut sind.

Wie ist die Erste Hilfe nun zu organisieren?

Die Rettungskette muss im Notfall funktionieren.
Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten DIN 13157) muss vorhanden sein.
+ Verletzungen (auch Stoßverletzungen) sind in ein Verbandbuch eintragen.
+ Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind als Ersthelfer/in auszubilden.

Besprechen Sie das Thema "Erste Hilfe" in Ihrer Einrichtung mit den Beschäftigten und Ehrenamtlichen und klären Sie folgende Fragen:

+ Haben wir einen Verbandkasten und weiß jeder, wo dieser sich befindet?
+ Ist der Aufbewahrungsort des Verbandkastens deutlich gekennzeichnet und leicht zugänglich?
+ Gibt es jemanden, der regelmäßig das Erste-Hilfe-Material auf Vollständigkeit und das Ablaufdatum sterilverpackter Verbandmaterialien kontrolliert?
+ Haben wir ein Verbandbuch? Ist bekannt, dass Versicherte bei kleinen Verletzungen einen Eintrag ins Verbandbuch vornehmen sollen, damit sie ggf.
einen Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung haben?
+ Gibt es Beschäftigte und Ehrenamtliche, die bereits eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben? Liegt diese Ausbildung länger als zwei Jahre zurück?
+ Ist die Erste Hilfe bei "besonderen Veranstaltungen" (z. B. Gemeindefesten, Freizeiten, Ausflüge) gewährleistet?
+ Wie kann ärztliche Hilfe herbeigerufen werden?
+ Ist der Umfang der gesetzlichen Unfallversicherung bekannt? Wissen alle, dass Unfälle gemeldet werden müssen? Wo werden Unfälle gemeldet?
+ Sind bisher Unfälle oder Beinahe-Unfälle geschehen? Wie hätten sie verhindert werden können? Wo sind potenzielle Unfallgefahren (Leitern, Geräte, Stolper- und Anstoßstellen, ...)?

Als Unterstützung für den Arbeitgeber bei der Information und Unterweisung der Mitarbeitenden zum Thema Erste Hilfe hat die EFAS eine Unterweisungshilfe mit Dokumentationsvorlage erarbeitet, die Sie im Folgenden herunterladen können. Darüber hinaus können Sie bei der EFAS Unterweisungsfolien zum Thema "Erste Hilfe - Verhalten bei Unfällen" für eine Beamer-Präsentation mit Powerpoint anfordern.

Unterweisungshilfe Erste Hilfe (172 KB)
Vorlage Unterweisungsnachweis Erste Hilfe (68 KB)


Weitere Dateien zum Herunterladen:
Anmeldung Ersthelferausbildung (pdf)
Berufskrankheitenanzeige (pdf)
Ernennung Ersthelfer (pdf)
Erste Hilfe Material (pdf)
Unfallanzeige (pdf)
Verbandbuch VBG (pdf)
Verbandbuch BGW (pdf)
Verhalten bei Unfällen (pdf)