Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
Der Gesetzgeber fordert vom Arbeitgeber - unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter/innen - eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Eine systematische Gefährdungsbeurteilung erlangt im Arbeitsschutzrecht zunehmend an Bedeutung, da die neuen Vorschriften häufig von Detailregelungen absehen und die Eigenverantwortung der Arbeitgeber in den Vordergrund stellen.
Rechtliche Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist das "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit" - kurz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996.
§ 5 Absatz 1 ArbSchG fordert den Arbeitgeber auf, die Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.
Eine systematische Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zeigt alle Gefährdungen im Betrieb auf. Das frühzeitige Erkennen verhindert Störungen im Betrieb und im Arbeitsablauf sowie Fehlzeiten der Mitarbeiter/innen durch Krankheit, Arbeitsunfälle, Berufsunfähigkeit.
Bei der Durchführung hat sich ein Vorgehen in sieben Schritten bewährt: 1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung, 2. Ermitteln der Gefährdungen, 3. Beurteilen der Gefährdungen, 4. Festlegen von Maßnahmen, 5. Durchführen der Maßnahmen, 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, 7. Aktualisieren. Von der Ermittlung bis zur Aktualisierung sind alle Schritte zu dokumentieren.
Schema "7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung"
Eine schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erleichtert es Ihnen, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine für die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen festzuhalten.
Nach § 6 Absatz 1 ArbSchG besteht eine Dokumentationspflicht.
Mit den schriftlichen Unterlagen haben Sie gegenüber den staatlichen Behörden und der Berufsgenossenschaft den Nachweis, dass Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung als Arbeitgeber erfüllt haben.
Dateien zum Herunterladen:
Gefährdungsbeurteilung im Mitarbeitergespräch (1,15 MB pdf)
Gefährdungsbeurteilung Kita (pdf)
Gefährdungsbeurteilung Kirchengemeinde (pdf)
Gefährdungsbeurteilung Ambulante Pflege (pdf)
Vorlage zur Dokumentation (doc)
