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Präventionskonzept

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber durch Gesetze, Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften aufgefordert, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei der Erfüllung dieser Forderungen kann er sich zum einen von staatlichen Stellen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, staatliches Amt für Arbeitsschutz) und den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) beraten lassen. Zum anderen sorgt der Gesetzgeber dafür, dass jedem Unternehmen - dazu gehören auch die rund 15.300 Kirchengemeinden und die ihr angeschlossenen Einrichtungen - auf Betriebsebene Fachleute zur Seite gestellt werden: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der/die Betriebsarzt/ärztin sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hat die Evangelische Kirche in Deutschland in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften ein Präventionskonzept entwickelt. Dieses Konzept regelt seit 1997 die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der EKD. Das Präventionskonzept ist Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, den die EKD stellvertretend für ihre Gliedkirchen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geschlossen hat. Mit ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung haben die Gliedkirchen sich verpflichtet, das Präventionskonzept innerhalb ihrer Strukturen umzusetzen.

Das Präventionskonzept hat das Ziel, unter Berücksichtigung der besonderen kirchlichen Strukturen ein hohes Niveau an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in allen kirchlichen Ebenen zu etablieren. Dieses Ziel wird auf Ebene der Landeskirchen durch den Einsatz kircheneigener Koordinatoren/innen und Orts-/Fachkräfte für Arbeitssicherheit gewährleistet. Sie beraten die Arbeitgeber und Beschäftigten vor Ort und unterstützen diese bei konkreten Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese Unterstützung erfolgt vor allem durch die regelmäßigen sicherheitstechnischen Begehungen, die Verteilung von Informationsschriften der EFAS und den Berufsgenossenschaften sowie durch Veranstaltungen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Aktivitäten für die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden auf Ebene der EKD durch die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz als Stabstelle konzipiert, organisiert und koordiniert.

Neben der sicherheitstechnischen Betreuung durch kircheneigene Kräfte hat das Präventionskonzept ebenso die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen externen Dienstleister (BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH) zum Inhalt. Mehr zu Struktur und Aufgaben der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung finden Sie unter Beratung vor Ort.

Die Berufsgenossenschaften sind nicht nur Vertragspartner, sondern unterstützen das Präventionskonzept und die Arbeit der EFAS auch projekt- und aufgabenbezogen. So haben die für den kirchlichen Bereich zuständigen Berufsgenossenschaften, VBG, BGW und Gartenbau-BG, spezielle Branchenkoordinatoren/innen bzw. -referenten/innen benannt, die der EFAS als kompetente Ansprech- und Kooperationspartner/innen zur Verfügung stehen.