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Zum Scientology-Prozess in Frankreich

Scientology

(Letzter Bericht: 10/2009, 390) Breites Medienecho hat eine gerichtliche Entscheidung zu Scientology in Frankreich ausgelöst. Zwei wichtige Einrichtungen der Scientology-Organisation, die „Association spirituelle de l’Eglise de Scientologie Celebrity Centre“ und die Buchhandlung „Scientologie Espace Libraire“, wurden zusammen mit sechs persönlich angeklagten Scientologen wegen Betrugs und krimineller Bandenbildung verurteilt. Als weiterer Punkt, der allerdings nicht in allen Fällen relevant wurde, ging es um den illegalen Vertrieb pharmazeutischer Produkte im Zusammenhang mit der Bereitstellung von „Vitamin“-Präparaten im Rahmen eines „Reinigungsprogramms“.

Das Urteil geht auf die Klagen von zwei ehemaligen Scientology-Mitgliedern zurück, die zwischen 1997 und 1999 Angebote der Organisation wahrgenommen hatten. Ursprünglich hatten sechs ehemalige Mitglieder geklagt, doch vier zogen die Klage später zurück, vermutlich aufgrund außergerichtlicher Einigungen. Bei den zwei eingereichten Klagen steht der Vorwurf im Vordergrund, die beiden oben genannten Scientology-Einrichtungen hätten in betrügerischer Absicht suggeriert, den Klägern mit ihrem Angebot helfen zu können. In einem Fall geht es um eine Frau, der im Zusammenhang mit psychischen Problemen eine Verbesserung der persönlichen Befindlichkeit in Aussicht gestellt wurde. Der zweite Kläger, Geschäftsführer einer Firma, bezieht sich auf ein Ausbildungsprogramm, das zum Führen eines Unternehmens hätte befähigen sollen. Beide meinen, dass es der Organisation in Wirklichkeit nur um die eigene Bereicherung gegangen sei. Sie fühlen sich um 21000 Euro bzw. 49500 Euro betrogen, die sie für Kurse, Bücher und Medikamente ausgegeben haben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft sah die Zahlung von Geldstrafen in Höhe von vier Millionen Euro und die Auflösung der Strukturen der beklagten Parteien vor, was das faktische Ende der legalen Tätigkeit zweier wichtiger Scientology-Einrichtungen bedeutet hätte. Das Gericht verhängte nun Geldstrafen von insgesamt 600000 Euro und Bewährungsstrafen für vier Führungsmitglieder, unter anderem für den Gründer und Vorstand von Scientology in Frankreich, Alain Rosenberg. Lesen Sie weiter in der Printausgabe 12/2009 der Zeitschrift Materialdienst.

Das Materialdienst-Einzelheft 12/2009 ist zum Preis von 2,50 Euro zuzüglich Porto erhältlich und online bestellbar: Bestellen



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