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Alternative Medizin
(Letzter Bericht: 5/2006, 186ff) Am 25.6.2010 verhandelte das Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Klage des 1935 geborenen Gründers der Germanischen Neuen Medizin (GNM), Ryke Geerd Hamer, gegen die Universität Tübingen. Gegenstand war die 1981 erstmals eingereichte Habilitation Hamers, in der er die Prinzipien der GNM darlegte, nach denen nicht nur Karzinome, sondern sämtliche Krankheiten zu behandeln seien.
Der Kläger beantragte, die Universität zur Habilitation zu verurteilen sowie ihm eine Universitätsklinik zur Verfügung zu stellen, in der die GNM unter seiner Leitung anzubieten sei. Der Verfahrensgang seit 1981 umfasste zahlreiche frühere Klagen, Berufungen und Entscheidungen und ist nur noch von juristischen Experten nachvollziehbar. Der Berichterstatter der Kammer benötigte eine halbe Stunde, um ihn in knapper Form darzulegen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 17.12.1986 hatte der Universität auferlegt, die Ablehnung von Hamers Habilitation zu überprüfen, da sie von einem formal unzuständigen Gremium getroffen worden sei. Ausgehend davon versucht der Kläger seither, die Universität zur Habilitation zu zwingen. Allerdings existieren spätere Entscheidungen, zum Beispiel vom 8.2.2001, nach denen die Grundlage für eine Habilitation durch die strafrechtlichen Verurteilungen Hamers entfallen sind, darunter ein Urteil des Amtsgerichts Köln von 1997, mit dem er wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt wurde. Hamers Versuche, diese Entscheidung anzufechten, blieben erfolglos (Urteil vom 9.6.2005). Die Universität Tübingen reichte eine Vollstreckungsabwehrklage ein, um Anträge Hamers auf Vollstreckung der Entscheidung von 1986 zu unterbinden. Darauf reagierte dieser mit einer Widerklage, die nun am 25.6.2010 verhandelt wurde. Der Saal – der größte in Sigmaringen – war mit ca. 35 Anhängerinnen und Anhängern Hamers voll besetzt. Vertreten wurde dieser durch seinen Vertrauten Helmut Pilhar und einen weiteren Anhänger. Die Universität hatte keine Vertretung geschickt. Die Kammer hörte sich die Ausführungen der Bevollmächtigten Hamers geduldig an, ließ aber keine Beiträge aus dem Saal zu. Im Wesentlichen wurde die bekannte Verschwörungstheorie referiert: Die Universität habe insgeheim Hamers Thesen längst geprüft und für richtig befunden, mache dies aber nicht publik, um die Interessen der Pharmaindustrie zu wahren. Dabei stünde sie unter dem Einfluss des Weltjudentums, ebenso wie die Gerichte und die „jüdische Gossen-Journaille“, die Hamer zum Scharlatan gemacht habe. Lesen Sie weiter in der Printausgabe 8/2010 der Zeitschrift Materialdienst.
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Hansjörg Hemminger, Stuttgart
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Materialdienst 8/2010