Kirchenvertreter plädiert für Rückkehr zum Familiennachzug

Prälat Karl Jüsten fürchtet um das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Rechtsstaats

Berlin (epd). Die Zukunft des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Deutschland bleibt umstritten. Bei einer Anhörung im Hauptausschuss des Bundestags sprach sich eine Mehrheit der Sachverständigen für die Richtung des bisherigen Kompromisses von Union und SPD aus , eine begrenzte Anzahl Familienangehöriger nach Deutschland zu holen.

Vertreter von Kirchen, dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und dem Deutschen Institut für Menschenrechte plädierten dagegen für die Rückkehr zum Familiennachzug ohne Bedingungen. Dies sei bei der Aussetzung 2016 zugesagt worden, sagte der katholische Prälat Karl Jüsten. Eine andere Regelung stärke nicht das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Rechtsstaats Deutschland, mahnte der Theologe. Die Aussicht auf eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs stürze die Betroffenen „in tiefe Verzweiflung“, sagte der Leiter des katholischen Büros in Berlin:  „Ich finde, hier könnte der Bundestag mehr Herz zeigen.“ UNHCR-Vertreter Roland Bank sagte, auch er sehe hier ein Vertrauensproblem.

Bundestag muss auch abstimmen

Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte wurde 2016 von der großen Koalition für zwei Jahre ausgesetzt. Betroffen sind vor allem Syrer, die als Bürgerkriegsflüchtlinge oft nur den untergeordneten und nicht den vollen Flüchtlingsschutz erhalten. Die Union wollte die Regelung verlängern. In den Sondierungsgesprächen mit der SPD einigten sich die möglichen künftigen Koalitionspartner darauf, eine begrenzte Zahl von monatlich 1.000 Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Auf dem SPD-Sonderparteitag erhielten die Verhandler der Partei für die derzeitigen Koalitionsgespräche den Auftrag, noch eine großzügigere Regelung etwa durch eine Härtefallklausel herauszuholen.

Noch ringen Union und SPD um einen neuen Kompromiss. Parallel muss der Bundestag allerdings zumindest eine Übergangsregelung auf den Weg bringen, wenn der Familiennachzug ab Mitte März nicht wieder vollumfänglich möglich sein soll. Eine neue Regelung soll laut den bisherigen Absprachen zwischen Union und SPD bis Ende Juli inkraft treten.

Für den Kompromiss der möglichen Koalitionspartner plädierten in der Sachverständigenanhörung unter anderen die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, die vor zwei Jahren noch überwiegend für die Aussetzung waren. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, verwies auf die Integration. Es sei schwierig, sich auf diese Herausforderung einzulassen, wenn man Sorge um die Familie im Heimatland habe. Syrien werde sich nicht so schnell befrieden lassen. Daher sei es sinnvoll, auch bei dieser Gruppe über Integration zu reden, auch wenn der subsidiäre Schutz eigentlich nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht sein soll. Einer Politik, die allein auf eine weitere Aussetzung des Nachzugs setze, werde man nicht die Hand reichen.