Gottesdienstgestaltung bei öffentlicher Trauer

Neues Heft der Arbeitsstelle Gottesdienst erschienen

In Situationen kollektiver Trauer wird zunehmend nach Gottesdiensten gefragt. Diesem Phänomen geht das neue Themenheft der „Gemeinsamen Arbeitsstelle für gottesdienstliche Fragen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ nach. Das erste Heft dieses Jahres aus der Zeitschriftenreihe heißt: „Öffentliche Klage und Trauer“.

Knapp ein Dutzend Autorinnen und Autoren betrachten unter verschiedenen Aspekten das Phänomen, dass Kirchen in Unglücksfällen wie in Eschede, bei Naturkatastrophen wie in Südostasien oder Gewalttaten wie in Erfurt oder Beslan gottesdienstlich zunehmend gefragt sind. Ein wesentlicher Grund, so die These von Karl-Fritz Daiber, bestehe darin, dass Kirche hier mit ihren Traditionen zur Sprache bringt, „was Menschen sprachlos macht“.

Am Beispiel von Fernsehgottesdiensten, Verkündigungssendungen und Bischofspredigten wird gezeigt, wie auch bei Gottesdiensten, die in den Medien übertragen werden, eine Sprache gefunden werden kann. Dass solche Gottesdienste „Medienereignisse“ sind, sei eine besondere Herausforderung für Kirchen, stellen Rolf Schieder und Wilhelm Gräb fest. Sie müssen offen genug sein, damit sie verstanden werden. Und sie müssen profiliert genug sein, um Hoffnung stiften zu können, formulieren die beiden Theologen.

Die Beiträge verschiedener Theologinnen und Theologen werden ergänzt durch persönliche Erinnerungen an gottesdienstliche Situationen im Fall kollektiver Trauer und eine Andacht nach dem Terrorakt in Beslan. Vorgestellt werden auch Überlegungen, wie solche Gottesdienste musikalisch gestaltet werden können.

Hannover/Berlin, 6. Juni 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Hinweis:
Das Heft „Öffentliche Klage und Trauer“ kann bezogen werden bei: Gemeinsame Arbeitsstelle für gottesdienstliche Fragen der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover; Email: gottesdienst@ekd.de; Tel.: 0511 2796-208; Fax: 0511 2796-722. Es ist kostenlos, jedoch wird um einen Druckkostenbeitrag in Höhe von € 2,50/Heft gebeten.