„Rechte von Zuwanderern stärken“

Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes

Die evangelische und die katholische Kirche bedauern, dass ihre Forderungen bei der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes weitgehend unberücksichtigt geblieben sind. Der heute vom Bundesinnenministerium vorgelegte Bericht sehe beispielsweise weiterhin vor, den so genannten Ehegattennachzug vom Erreichen eines Mindestalters von 21 Jahren und vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise abhängig zu machen, kritisieren der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des Kommissariates der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten. Diese Maßnahmen lehnen die Kirchen als unverhältnismäßig ab. „Um Opfern von Zwangsverheiratungen Schutz zu bieten, sollten vielmehr deren eigenständige Wiederkehr- und Aufenthaltsrechte gestärkt werden“, so Jüsten und Reimers in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

Besonders kritikwürdig sei auch der Umstand, dass sich die Situation von Menschen mit so genannten Kettenduldungen nicht verbessern werde. Die Pläne des Bundesinnenministeriums zielten auf eine Vereinheitlichung der restriktiven Auslegung von Regelungen, die ursprünglich in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen worden waren, um die Zahl der von Kettenduldungen Betroffenen zu verringern, bemängeln Reimers und Jüsten. Sie plädieren für eine Aufenthaltserlaubnis, die auch eine Arbeitserlaubnis vorsieht.

Berlin/Bonn, 24. Juli 2007
Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann

Hinweis:
Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von der Pressestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Pressestelle im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht.


Die Erklärung im Wortlaut:

Erklärung des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers, und des Leiters des Kommissariates der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, zum Evaluierungsbericht des Bundesministeriums des Innern

Den heute vom Bundesministerium des Innern vorgelegten umfangreichen Bericht zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes haben die Kirchen mit Spannung erwartet. Entsprechend den in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Beschlüssen haben sie damit auch die Hoffnung verbunden, dass das Zuwanderungsgesetz zugunsten der betroffenen Ausländer verbessert würde.

Wir begrüßen es, dass der Bericht die Notwendigkeit betont, Integrationsangebote verstärkt auch schon länger in Deutschland ansässigen Migranten zugänglich zu machen. Dies entspricht der Forderung nach einem Ausbau der so genannten „nachholenden“ Integration, die auch von den Kirchen immer wieder vorgebracht worden ist Dieser Bericht ist allerdings ebenso wie die gesellschaftliche und politische Diskussion um Integration leider an vielen Stellen von Misstrauen und der Forderung nach Sanktionen geprägt. Eine erfolgreiche Integration bedarf indes eines gesellschaftlichen Klimas, das Zuwanderung und Integration als Chance für unser Land ebenso wie für die Zuwanderer begreift.

Unserer ersten Einschätzung nach sind die Forderungen der Kirchen in einigen zentralen Bereichen weitgehend unberücksichtigt geblieben.

Wie bereits der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung europäischer Richtlinien sieht auch der Evaluierungsbericht vor, den Ehegattennachzug vom Erreichen eines Mindestalters und vom vorherigen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig zu machen. Damit sollen Zwangsverheiratungen verhindert werden. Die Kirchen, denen der Schutz der Familieneinheit auch von Migranten ein besonderes Anliegen ist, zweifeln an der Eignung dieser Maßnahmen und lehnen sie als unverhältnismäßig ab. Um Opfern von Zwangsverheiratungen Schutz und Hilfe zu bieten, sollten vielmehr deren eigenständige Wiederkehr- und Aufenthaltsrechte gestärkt werden. Gerade das eigenständige Aufenthaltsrecht vermittelt zwangsverheirateten Frauen die Möglichkeit, nach zwei Jahren Ehe unabhängig von ihren Ehepartnern in Deutschland bleiben zu können. Diese Zeitspanne soll laut Bericht nun von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Kritisch betrachten wir auch die geplante Einführung eines Rechtes von Behörden, Vaterschaftsanerkennungen anzufechten.
Generell stimmt es uns besorgt, dass der Bericht, gerade auch in seinen Ausführungen zum Familiennachzug, ein Misstrauen gegenüber den betroffenen Menschen erkennen lässt. So werden vorgeschlagene Beschränkungen des Schutzes von Ehe und Familie wiederholt damit begründet, dass die bisher geltenden günstigeren Regelungen zum Missbrauch einladen. Belege für solch missbräuchliche Inanspruchnahme fehlen jedoch weitgehend.

Besonders zu kritisieren ist der Umstand, dass sich auch die Situation von Menschen mit so genannten Kettenduldungen nach den Vorschlägen des Berichts nicht verbessern wird. Die Regelungen, die in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen wurden, um die Zahl der von einer Kettenduldung Betroffenen zu verringern, werden in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. Dies hat zur Folge, dass Ausländer in Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz größere Chancen auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben als in Ländern wie Hessen oder Baden-Württemberg. Die Pläne des Bundesinnenministeriums zielen nun auf eine Vereinheitlichung der restriktiven Auslegung dieser Bestimmungen ab. Wir fordern dagegen mit Nachdruck eine großzügige Auslegung dieser Regelungen sowie eine umfassende Bleiberechtsregelung für Menschen, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und zum Teil große Integrationsleistungen erbracht haben. Die ursprüngliche Intention des Zuwanderungsgesetzes, den mehr als 192.000 Betroffenen gesicherte Aufenthaltstitel zu gewähren, muss umgesetzt werden.
Insofern begrüßen wir ausdrücklich die am Wochenende geäußerte Absicht des Bundesinnenministers, eine Bleiberechtsregelung zu unterstützen. Allerdings kommt es maßgeblich auf die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung an. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Kriterium der Lebensunterhaltssicherung zu. Geduldete haben in vielen Bundesländern keinen oder nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Setzt die Bleiberechtsregelung voraus, dass bereits ein Arbeitsverhältnis besteht – wie in Vorschlägen von einigen Bundesländern vorgesehen -, haben diese Menschen keine Aussicht auf ein gesichertes Aufenthaltsrecht. Wir plädieren deshalb für eine Aufenthaltserlaubnis, die mit einer Arbeitserlaubnis versehen ist.

Nicht nachvollziehbar sind in diesem Zusammenhang auch die Pläne des Bundesinnenministeriums, die Situation von Geduldeten zusätzlich zu erschweren: In hohem Maße kritikwürdig ist das Vorhaben, die bislang übliche Ankündigung einer bevorstehenden Abschiebung zu unterlassen. Das bedeutet, dass Menschen, selbst wenn sie sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, jeden Tag mit einer Abschiebung rechnen müssen. Dies ist insbesondere für Familien mit Kindern eine schwere psychische Belastung.