Liturgische Konferenz begrüßt Liederliste aus Baden-Württemberg

Zwei Landeskirchen haben Liste mit „Kernliedern“ vorgeschlagen

An die Leitenden Geistlichen der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich die Liturgische Konferenz nach ihrer diesjährigen Herbstplenartagung in Hildesheim gewandt. Die von den evangelischen Landeskirchen in Württemberg und Baden entwickelte Kernliederliste wurde auf der Herbsttagung beraten. Die Liturgische Konferenz empfiehlt nun in einem Schreiben, das in diesen Tagen die Leitenden Geistlichen erreicht, diese Initiative der Landeskirchen im Südwesten aufzunehmen.

Die in den beiden Landeskirchen vorgeschlagene Kernliederliste enthält 33 Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch. Bei der Auswahl waren folgende Gesichtspunkte leitend: der Tageslauf, das Kirchenjahr, die Kasualien, der Sonntagsgottesdienst, die Verbindung über die Generationengrenzen hinweg, Gemeinschaft, emotionale Ansprache, die Ökumene, protestantisches Profil, die Mischung aus Traditionellem und Neuem sowie sprachliche und musikalische Qualität. In „Kirche der Freiheit“, dem Impulspapier des Rates der EKD aus dem vergangenen Jahr, hat der Rat der EKD vorgeschlagen, sich zu verständigen, „was zum Grundbestand zentraler biblischer Texte, wichtiger evangelischer Lieder gehört“.

Eine solche Liste sei ohne Zweifel „ein Wagnis“, so Michael Meyer Blanck, Vorsitzender der Liturgischen Konferenz. So habe sich der Musikausschuss der Konferenz eingehend mit der getroffenen Auswahl der beiden Landeskirchen auseinandergesetzt. Auch sei die Gefahr einer musikalischen Verarmung diskutiert worden. Doch die einhellige Meinung der Konferenz sei, dass der Reichtum des evangelischen Liedgutes ein wiedererkennbares Profil in der Öffentlichkeit braucht. Deshalb sei diese Initiative aus Württemberg und Baden sehr zu begrüßen. Vor allem bei der Ausbildung der nebenamtlichen Musiker, aber auch im Hinblick auf Kindergärten, Schulen und Kasualgottesdienste müsse ein solcher Kernbestand bekannt gemacht werden. Der Sinn der Liste sei es, einen Impuls zur Repertoirebildung zu setzen. „Viele Verantwortliche aus den Arbeitsstellen für Gottesdienst in den Landeskirchen haben sich“, so Michael Meyer-Blanck, „bereits positiv geäußert und sind bereit, in diesem Sinne zusammenzuwirken.“ Da die Liste ein Lied aus dem Regionalteil der initiierenden Kirchen enthalte, schlage die Konferenz auch vor, dass die Landeskirchen nach einem für die jeweilige Region typischen Lied fragen.

Hannover / Berlin, 24. Oktober 2007

Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Hinweis:

Die Liturgische Konferenz bearbeitet grundlegende Fragen des evangelischen Gottesdienstes in Arbeitsausschüssen und liturgischen Fachtagungen. Sie veröffentlicht ihre Ergebnisse mit dem Ziel, das gottesdienstliche Leben in evangelischen Kirchen im deutschsprachigen Raum zu fördern. In ihr sind nicht nur die einzelnen Landeskirchen im Bereich der EKD vertreten, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter unter anderem aus Österreich und der Schweiz. Dazu kommen einzelne liturgische und hymnologische Expertinnen und Experten.

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