Catholica-Beauftragter der VELKD zu Papst-Schreiben „Verbum Domini“

Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber: Wort-Gottes-Feiern am Sonntag ökumenisch begehen

Die Stellungnahme im Wortlaut:

Im Oktober 2008 tagte die XII. Ordentliche Versammlung der Bischofssynode im Vatikan. Die Bischöfe kamen zusammen, um das Thema „Das Wort Gottes im Leben und in der Sen¬dung der Kirche“ zu erörtern. Zwei Jahre später hat nun Papst Benedikt XVI. am 30. September 2010 (veröffentlicht am 11. November 2010) in einem nachsynodalen Apostolischen Schreiben den Ertrag dieses Treffens zusammengefasst. Der Text trägt entsprechend dem eröffnenden Zitat aus dem Petrusbrief (Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit) den Titel „Verbum Domini“. Bereits der Titel erinnert an die dogmatische Konstitution „Dei Verbum“ des Zweiten Vatikanischen Konzils, die sich ebenfalls mit Fragen des Schrift- und Offen¬barungsverständnisses beschäftigt hatte und entsprechend häufig von dem Apostolischen Schreiben aufgegriffen wird.

Auch wenn sich das Schreiben an die römisch-katholische Weltkirche richtet, verdient es, in den evangelischen Kirchen Beachtung zu finden, wird doch mit dem „Wort Gottes“ ein Thema aufgegriffen, für das das Herz evangelischer Theologie auf besondere Weise schlägt. Daher möchte ich exemplarisch auf einige Aspekte der Ausführungen des Papstes hinweisen.

a) Völlig im Einklang mit evangelischem Nachdenken über das Wort Gottes ist in „Verbum Domini“ Jesus Christus das Zentrum und der Ausgangspunkt aller weite¬ren Überlegungen. Er ist das sichtbar gewordene Wort des Lebens (§ 2). Entspre¬chend wird die Fleischwerdung des Wortes Gottes betont: Das ewige Wort „hat sich klein gemacht – so klein, dass es in eine Krippe passte. Er hat sich zum Kind gemacht, damit uns das Wort fassbar werde“ (§ 12). Auch Martin Luther hat immer wieder die Selbstbewegung Gottes in die Tiefen der menschlichen Endlichkeit und das Eingehen des Wort Gottes in die menschliche Niedrigkeit der Krippe leiden¬schaftlich verfochten. In einem seiner Weihnachtslieder heißt es z. B.: „Den aller Weltkreis nicht beschloss, der liegt in Mariens Schoß / er ist ein Kindlein worden klein, der alle Ding erhält allein“ (EG 23,2).

b) Für Benedikt XVI. ergibt sich daraus für die Bibel: „Das Christentum ist die »Reli¬gion des Wortes Gottes«, nicht »eines schriftlichen, stummen Wortes, sondern des menschgewordenen, lebendigen Wortes«. Daher muss die Schrift als Wort Gottes verkündigt, gehört, gelesen, aufgenommen und gelebt werden“ (§ 7). Dieser Aussage kann evangelischerseits nur zugestimmt werden, allerdings führt der Satz fort: „... und zwar in der Spur der apostolischen Überlieferung, mit der es untrennbar verknüpft ist“ (ebd.). Damit ist das kontroverstheologisch so umstrittene Thema „Schrift und Tradition“ angesprochen. Zur rechten Verhältnisbestimmung der bei¬den verweist das Schreiben an anderer Stelle auf die Aussagen des Zweiten Vatika¬nischen Konzils: Das Evangelium sei treu bewahrt worden, sowohl durch die Apostel, die durch mündliche Predigt und Beispiel die Botschaft Christi weiterge¬geben haben, als auch durch jene Apostel, die unter der Inspiration des Heiligen Geistes dieselbe Botschaft niederschrieben (siehe § 17).
Das reformatorische Schriftprinzip „sola scriptura“ hingegen weist der kirchlichen Überlieferung eine deutlich andere Rolle zu. Allerdings hat sich mit dem Konzil in der römisch-katholischen Theologie die These durchgesetzt, dass das römisch-katholische „sowohl ... als auch“ nicht die materiale Suffizienz der Schrift in Frage stellen kann: d. h. die Heilige Schrift enthält alle heilsnotwendige Wahrheit des Glaubens und kann daher als Kriterium für die Evangeliumsgemäßheit aller kirchlichen Verkündigung und allen kirchlichen Lebens fungieren. Die Annahme einer mündlichen Tradition, die als eigenständige Offenbarungsquelle die Schrift ergänzen könnte, ist damit korrigiert. Ökumenisch wegweisend ist hierbei auch die Unterscheidung, die Papst Johannes Paul II. in seiner Ökumene-Enzyklika „Ut unum sint“ 1995 eingeführt hat: Er differenziert zwischen der „heiligen Tradition als unerlässlicher Interpretation des Wortes Gottes“ und diesem selbst und bezeichnet die Heilige Schrift als „oberste Autorität des Glaubens“ (Ut unum sint, § 79).
Und auf evangelischer Seite ist es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil zu einer Neubewertung der Tradition gekommen. Zudem wurde die Einbindung der Schrift in einen umfassenden Überlieferungsprozess besser erkannt. Auf diesem Hinter¬grund konnte der ökumenische Dialog in den letzten Jahrzehnten fruchtbare Annäherungen in der Frage des Offenbarungsverständnisses vorlegen. Leider wird in dem Apostolischen Schreiben mit keinem Wort auf diese ökumenische Diskussion eingegangen.

c) Das Offenbarungsverständnis hat natürlich auch Konsequenzen für eine Hermeneutik (Verstehenslehre) der Bibel. Papst Benedikt XVI. entfaltet diese als eine Hermeneutik des Glaubens und damit auch als eine Auslegung der Heiligen Schrift in der Kirche (§ 29). Für ihn folgt daraus, dass „wir die Schrift niemals alleine lesen können“ (§ 30). Auch der gerade in 8., neu bearbeiteter Auflage erschienene Evangelische Erwachsenenkatechismus der VELKD betont, dass die Bibel ein „Buch der Gemeinschaft“ und die Kirche „eine Auslegungsgemeinschaft“ der Schrift ist (EKK, S. 72f). Das gemeinschaftliche Auslegen der Schrift geschieht im sonntäglichen Gottesdienst, den weiteren vielfältigen Gottesdienstformen, aber auch in Bibelkreisen u. v. m. Darüber hinaus ist jedoch den reformatorischen Kirchen immer auch die persönliche Bibellektüre wichtig gewesen, auch wenn diese längst nicht mehr den Stellenwert hat, den sie einmal für die Glaubenslehre und die Kirche genoss. Allerdings ist an die weiterhin besondere Rolle der Herrenhuter Losungen oder des Neukirchner Kalenders für die persönliche Frömmigkeit zu erinnern.
Evangelischerseits abzulehnen wäre jedoch jede Auffassung, die in Fragen des rechten Schriftverständnisses letztlich dem kirchlichen Lehramt als Hüter von Tra¬dition und Überlieferung die Vollmacht der Entscheidung zukomme ließe. In diese Richtung könnten einige Aussagen des Dokumentes verstanden werden, wie etwa die folgende: „Letztendlich ist es lebendige Überlieferung der Kirche, die uns die Heilige Schrift als Wort Gottes angemessen verstehen lässt“ (§ 18). Denn damit untersteht die Deutungshoheit der Schrift letztlich dem (lehramtlichen) Urteil der Kirche (vgl. II. Vatikanum, Dei Verbum, § 12,3). Für das evangelische Verständnis hingegen ist es grundlegend, dass innerhalb der Interpretationsgemeinschaft Kirche jeder einzelne Christ/jede einzelne Christin die Aufgabe und das Recht hat, seine Stimme einzubringen: Das Predigtamt in der Kirche ist darauf ausgerichtet, das ihm aufgetragene Wort Gottes öffentlich zu bezeugen. Doch zugleich ist allen Gliedern der Gemeinde kraft des Priestertums aller Gläubigen aufgetragen, die ihnen durch die Taufe zugeeignete Verantwortung, über rechte Lehre zu urteilen, wahrzuneh¬men und auszuüben.

d) In erfreulicher Ausführlichkeit widmet sich das Apostolische Schreiben der Bedeu¬tung der Heiligen Schrift für alle Bereiche des kirchlichen Lebens. Die Seelsorge und die Katechese sind ebenso im Blick, wie die Ausbildung oder Diakonie. Erfreulich ist auch, welcher hohe Stellenwert der Heiligen Schrift in all den verschiedenen Formen des Gottesdienstes zugewiesen wird. Dieser wird beschrieben als dauernde, volle und wirksame Verkündigung des Wortes Gottes. Auch wenn evan¬gelische Theologie wohl nicht von der „Sakramentalität des Wortes“ sprechen würde, wie Paragraph 56 überschrieben ist, wird in diesem Abschnitt die besondere Bedeutung der Schrift für den Gottesdienst auch in der römisch-katholischen Kirche nochmals deutlich: „Christus, der unter den Gestalten von Brot und Wein wirklich gegenwärtig ist, ist in analoger Weise auch in dem Wort gegenwärtig, das in der Liturgie verkündet wird“ (§ 56).
Das Dokument weist zudem darauf hin, dass – da die ganze Kirche missionarisch sei – auch alle Getauften in ihrem eigenen Lebensstand berufen sind, „einen entscheidenden Beitrag zur christlichen Verkündigung zu leisten“ (§ 94).

Leider widmet sich nur ein einziger Paragraph des fast 100 Seiten starken Dokumentes dem Thema Bibel und Ökumene. Dabei wird die Bedeutsamkeit des Bibelstudiums im ökumenischen Dialog betont: Der Papst ist überzeugt, „dass das gemeinsame Hören und Meditieren der Schrift uns eine reale, wenn auch noch nicht volle Gemeinschaft leben lässt.“ (§ 46). Gemeinsam sollen sich Christinnen und Christen unterschiedlicher Konfessionen von der Neuheit des Wortes Gottes überraschen lassen. In diesem Zusammenhang findet auch der Wortgottesdienst eine besondere Würdigung, wobei aber sogleich betont wird, dass er kein Ersatz für die Heilige Messe, die unter das Sonntagsgebot falle, sein könne. Es ist schade, dass trotz dieser Würdigung und dem Aufruf zu vermehrten gemeinsamen Wortgottesdiensten die ökumenischen Chancen dieses Aufrufes nicht weiter explizit ausgeleuchtet werden. Daher möchte ich dies auf zweifache Weise zu tun versuchen:

a) In Paragraph 65 werden die Wort-Gottes-Feiern nochmals aufgegriffen und konk¬rete Vorschläge für ihre liturgische Gestaltung gemacht. Die ökumenische Dimen¬sion ist hier nicht mehr im Blick. Vielmehr wird deren Bedeutung betont, um den Reichtum der Heiligen Schrift kennenzulernen. Zudem werden sie als Vorbereitung für die Eucharistie bezeichnet. Zugleich wird aber auch offen angesprochen, dass es aufgrund des Priestermangels nicht in allen Gemeinden mehr möglich ist, die Eucharistie an den gebotenen Feiertagen zu feiern. Dann seien Wort-Gottes-Feiern anzubieten. Da wir uns gemeinsam verpflichtet haben, in der Ökumene zu tun, was schon geht, sehe ich in dieser eucharistischen Notsituation eine Chance, – we¬nigstens im Einzelfall – auch den Sonntag gemeinsam zu begehen. Denn die von Laien geleiteten Wort-Gottes-Feiern sind nicht von den Auseinandersetzungen um Amt und Eucharistie betroffen. Ohne ihren Charakter als Notsituation zu kaschieren und ohne unsere gemeinsame Sehnsucht nach der Gemeinschaft im Herrenmahl aufzugeben, könnten doch auch evangelische Christen zu diesen römisch-katholischen Wort-Gottes-Feiern eingeladen werden! Umgekehrt laden wir gerne unsere römisch-katholischen Geschwister an „Sonntagen ohne Priester“ auch gezielt zu nicht-eucharistischen Gottesdiensten in unsere Kirchen ein.

b) Schließlich möchte ich noch etwas ausführlich auf das Stundengebet eingehen. Papst Benedikt XVI. selbst weist auf die „hohe theologische und kirchliche Würde“ des Stundengebetes hin, „in dem die Kirche das Priesteramt ihres Hauptes“ ausübt (§ 62). Ich kann den Wunsch des Papstes und der Bischofssynode nur begrüßen, „dass sich das Stundengebet im Gottesvolk stärker verbreiten möge.“ (ebd.) – und m. E. könnte und sollte dies ökumenisch geschehen. In der Feier der Stundengebete liegt ein ökumenischer Schatz, der bislang noch nicht ausreichend gehoben wurde. Denn die Feier des Stundengebetes lässt sich schon heute ohne jede Einschränkung ökumenisch begehen. Dies hat eine Initiative der VELKD mit ihrem Liturgie¬wissenschaftlichen Institut in Leipzig, des katholischen Deutschen Liturgischen In¬stituts, der Bildungsstätte Burg Rothenfels und der Monatsschrift Magnificat auf dem Zweiten Ökumenischen Kirchentag eindrucksvoll bewiesen. An drei Tagen wurde zu den vier Gebetszeiten deutlich, dass im gemeinsamen Hören auf das Wort Gottes, Singen und Beten eine Kernaufgabe der Kirche zusammen wahrgenommen werden kann. Zu Recht wurde in den Liturgie-Heften für diese Ökumenischen Stundengebete auf folgenden Sachverhalt hingewiesen:

Im Stundengebet wird die Einheit der Kirche real.
Gemeinsam in den Lobpreis Gottes einstimmen
und Fürsprache für die Welt halten,
das sind zentrale Lebensvollzüge der Kirche.
Durch die gegenseitige Anerkennung der Taufe
können wir im Stundengebet schon heute
gemeinsam Kirche, gemeinsam Leib Christi sein!

Die Kirche ist nicht nur in der Feier der Eucharistie der Leib Christi, sondern auch in der Feier der Tagzeiten. Solange uns der Weg zum einen noch versperrt ist, sollten wir umso mehr die Chancen des anderen nutzen. Hier steht uns die Amtsfrage nicht im Weg. Denn im katholischen Stundengebet können „die Amtsträger der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften den Platz einnehmen und die liturgischen Ehren empfangen, die ihrem Rang und ihrer Aufgabe entsprechen” (so das Ökumenische Direktorium, § 117–119). Die auf dem Münchner Kirchentag erprobte Form der Alltagsspiritualität, die mit geringer personeller und finanzieller Ausstattung möglich ist, könnte also auch in den Gemeinden ökumenische Nachahmung finden.

Hannover, 13. Dezember 2010

Udo Hahn
Pressesprecher der VELKD