Festvortrag anlässlich des 100. Geburtstages von Friedrich Karrenberg und des 50jährigen Jubiläums der 1. Auflage des Evangelischen Soziallexikons

Wolfgang Huber

Landeskirchenamt in Düsseldorf

Es gilt das gesprochene Wort!

Soziale Gerechtigkeit im Wandel der Geschichte

Wir begehen heute ein Jubiläum besonderer Art: wir feiern das Erscheinen eines Buches und den Geburtstag eines Menschen. Beides gehört eng zusammen. Friedrich Karrenberg war im Auftrag des Deutschen Evangelischen Kirchentages der Herausgeber des Evangelischen Soziallexikons. Blickt man hinein in die Liste der damaligen Mitglieder des Redaktionsausschusses für dieses große Lexikonprojekt, so findet man Klaus von Bismarck (damals Leiter des Sozialamts der Evangelischen Kirche in Westfalen und später Intendant des Westdeutschen Rundfunks in Köln) ebenso erwähnt  wie Friedrich Delekat, Heinz-Horst Schrey, Ernst Wolf und viele andere mehr. Im Vorwort zur 4. Auflage beschreibt Karrenberg, was dieses Buchprojekt so bedeutsam gemacht hat: dass es 1954 gelang, über viele konfessionelle und politische Unterschiede hinweg ein hohes Maß an Übereinstimmung in der Ausrichtung evangelischer Sozialethik zu erzielen. Übereinstimmung war dabei nicht Uniformität, sondern der Eindruck, dass sich die vielen individuell verantworteten Beiträge in einem großen Strom erkennbaren protestantischen Profils bewegten.

I.
Dabei war das Lexikon auf der einen Seite kein kirchenamtliches Dokument, das „die“ Lehre der evangelischen Kirche zu den sozialen Fragen wiedergab; aber es war auf der anderen Seite auch mehr als nur die Zusammenstellung von Privatmeinungen. In diesem doppelten Anspruch spiegelt das Unternehmen bis heute die Ausrichtung einer evangelischen Sozialethik wieder, die in gemeinsamer Gebundenheit an das Evangelium und das christlich-biblische Menschenbild in Freiheit und individueller Verantwortung formuliert wird.

Mittlerweile ist die Neuausgabe des Soziallexikons im Jahre 2001 erschienen, das in fortlaufender Zählung die achte Auflage darstellt. Für ein Lexikon ist das eine unglaubliche Erfolgsgeschichte innerhalb eines halben Jahrhunderts. Für die durchgängige Neubearbeitung von 2001 haben Martin Honecker, Horst Dahlhaus, Jörg Hübner, Traugott Jähnichen und Heidrun Tempel die Arbeit der Herausgeberschaft übernommen. Sie schließen an die Umrisse der evangelischen Soziallehre an, die seinerzeit in der 1. Auflage skizziert wurden, und wollen in grundlegenden Artikeln das evangelische Profil ethischer Urteilsfindung und Bewertung herausarbeiten. Diese Grundhaltung, so betonen sie, verpflichte zu einer gemeinsamen Wertorientierung, wie sie mit dem Wort Grundkonsens schlagwortartig bezeichnet werden kann. Neu ist dabei, dass bei vielen Fragestellungen das spezifisch Evangelische nicht so sehr in einem konfessionellen Sinn gemeint ist, sondern in der Suche nach dem gemeinsam Christlichen zum Ausdruck kommt. Die ökumenische Ausrichtung zeigt sich nicht zuletzt darin, dass das Gemeinsame Wirtschafts- und Sozialwort der Kirchen „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ von 1997 als wichtiger Bezugstext das Lexikon insgesamt bestimmt.

Ausgesprochen reizvoll ist es, in dieser Neuausgabe des Lexikons den Artikel über Friedrich Karrenberg nachzulesen. Jörg Hübner, der Karrenberg in einer Dissertation gewürdigt hat, ist der Verfasser. Als Sohn eines mittelständischen Unternehmers wurde Friedrich Karrenberg in Velbert geboren – an einem Ort, wenn ich das einflechten darf, der mir schon deshalb sympathisch ist, weil mein Großvater Walter Simons dort von 1893 bis 1897 Amtsrichter war.  Karrenberg, der angehende Nationalökonom, schloss sich schon als Jugendlicher der religiös-sozialen Bewegung Neuwerk an und entwickelte auf den Spuren von Günther Dehn, Paul Tillich und Karl Barth seine christliche und soziale Prägung. Ihn störte offensichtlich damals etwas, was auch heute bisweilen noch ein Problem ist, nämlich die mangelnde ökonomische Sachkenntnis der Theologen. Aber ihn störte zugleich der Sog in vorgegebene Schablonen. So suchte er in Abgrenzung von solchen fest gefügten Positionen eine christliche Position im Gegenüber zu Kapitalismus wie Sozialismus; er suchte nach einem dritten Weg, der später im sozialen Protestantismus und in dessen Beitrag zu den Grundentscheidungen der Sozialen Marktwirtschaft eine eigenständige Gestalt annahm. Bereits 1946 wurde Karrenberg Vorsitzender des auf der Ersten Rheinischen Provinzialsynode gegründeten sozialethischen Ausschusses. Unter seiner Leitung entstanden Stellungnahmen zu Fragen des Eigentums, der Mitbestimmung und der wirtschaftlichen Ordnung. Auf seine Initiative oder doch auf seine Beiträge gingen die Gründung der Evangelischen Akademie in Mühlheim, die Einrichtung einer Sozialkammer der EKD, die Gründung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD sowie auch die sozialethische Arbeit der Kirchentage zurück. In Köln lehrte er im wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang Sozialethik – etwas, was heute neu zum Vorbild werden könnte .

In der Person Friedrich Karrenbergs wie in dem von ihm ins Leben gerufenen Evangelischen Soziallexikon verkörpert sich eine wichtige Etappe der Evangelischen Sozialethik und des Sozialen Protestantismus, die bis heute große Bedeutung hat und  diese - so bin ich gewiss – auch in Zukunft behalten wird. Diese Feststellung gilt insbesondere, wenn man sich die gegenwärtigen gravierenden Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft unseres Landes und weltweit vor Augen führt. Krisenphänomene sind in unserem Land in vielen Bereichen unübersehbar – seien es die Finanzierungsprobleme im staatlichen und im Sozialversicherungsbereich, sei es die Arbeitslosigkeit, die offensichtlich bisher nicht bewältigt werden konnte oder seien es auch die sozialethisch neuartigen Probleme, die durch die sich verschärfende demografische Entwicklung auf uns zukommen. Eine Reaktion auf diese Situation sind die vom Bundestag verabschiedeten und noch vorgesehenen Sozial- und Arbeitsmarktreformen, die deutliche Veränderungen in den Mustern der Entwicklung des deutschen Sozialstaates darstellen.

Wie nachhaltig sie unser Land verändern werden, wird in der nächsten Zeit noch aufmerksam wahrzunehmen, aber auch aktiv mitzugestalten sein. Insbesondere gilt es das Augemerk darauf zu richten, inwieweit bisher allgemein geteilte grundlegende Wertentscheidungen – die auch von der evangelischen Sozialethik geteilt und unterstützt werden – in diesen Veränderungen weiterhin Bedeutung behalten oder inwieweit sie geradezu konterkariert werden. Es kann eine Situation entstehen, in der in unserem Land zwar möglicherweise wieder mehr wirtschaftliche Aktivität und dadurch mehr Arbeitsplätze entstehen, gleichzeitig aber Gefühle sozialer Ungerechtigkeit durch eine immer weiter auseinander gehende Schere zwischen Armut und Reichtum verstärkt werden. „Mehr Jobs durch mehr Ungleichheit“ – das ist – zum Teil offen ausgesprochen – der Weg, der zur Zeit auf manchen Seiten befürwortet und gefördert wird. Es steht noch dahin, ob er wirtschaftlich erfolgreich sein wird. Aber auch dann wird er daran zu messen sein, ob die entstehenden sozialen Ungleichheiten auch für die am wenigsten Privilegierten von einem erkennbaren Vorteil sind. Andernfalls muss man von einer solchen Entwicklung soziale Verwerfungen befürchten, die sich nicht nur auf den sozialen Frieden, sondern auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit negativ auswirken können. In dieser Situation steht evangelische Sozialethik erneut vor der Aufgabe, Orientierungen für Christen wie für alle Menschen in unserem Lande zu vermitteln und eine klare Orientierung für kirchliches Handeln in diesem Feld zu erarbeiten. Dabei wird beides im Blick sein: die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ohne die sozialethische Ziele leicht ins Wesenlose verfliegen; aber auch sozialethische Maßstäbe, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit leicht zum Recht des Stärkeren verkommt. Soziale Gerechtigkeit bleibt deshalb der Maßstab, unter dem wir die Tradition des Evangelische Soziallexikons und seines Gründers fortsetzen wollen.

II.
Lassen Sie mich an dieser Stelle der Frage etwas weiter nachgehen, was denn die Identität evangelischer Sozialethik im Wandel der Zeiten ausmacht – wie sich also sozialethische Orientierungen mit dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit im Wandel der Zeiten verändert haben. Was hält sich durch und was sollte weiter durchgehalten werden, und was ändert sich - und muss sich ändern?

Auf diese Frage wird man im Durchgang durch die Geschichte der evangelischen Sozialethik auf den ersten Blick zunächst einmal festhalten müssen, dass sich in der Tat fast alles verändert hat. Wenn man in die Gründungsdokumente der Inneren Mission und der Diakonie im 19. Jahrhundert blickt und dann auch auf die christlich-sozialen Bestrebungen im Kaiserreich und in der Weimarer Republik schaut, dann erscheint die eher konservativ-patriarchalische Haltung, die in diesen Jahrzehnten bestimmend waren, doch meilenweit von dem entfernt zu sein, was wir heute zu vertreten haben. Der Weg der evangelischen Kirche zu einer eindeutigen Bejahung des demokratischen und liberalen Rechts- und Sozialstaates war lang. Erst die gravierenden Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Herrschaftsform führten dazu, dass hier ein deutliches Umdenken stattfand. Natürlich hat es in der Geschichte auch immer Vertreter anderer Positionen gegeben, die sich eher am sozialistischen und liberalen Lager ausrichteten; den Hauptstrom protestantischer Haltungen haben sie jedoch nicht beherrscht. Und das Soziale, für das Protestanten in dieser Zeit stritten und das sie dem aufkommenden deutschen Staat als Aufgabe abrangen, hatte lange Zeit eher den Beigeschmack von Betreuung und Beruhigung als von Partizipation und rechtlich gesicherten Ansprüchen. Die strukturellen und mentalen Rahmenbedingungen für evangelische Sozialethik haben sich im Lauf der letzten 150 Jahre entscheidend geändert.

Aber dieser Eindruck eines grundlegenden Wandels, den man beim Blick in die Geschichte der evangelischen Sozialethik bekommen kann, bleibt in manchen Hinsichten doch auch an der Oberfläche. Setzt man sich den Entwicklungen intensiver aus und blickt auf die „Tiefenströmungen“, die den sozialen Protestantismus getragen haben, so sind z.B. die Wertentscheidungen, die im Freiburger und Kreisauer Kreis während des Zweiten Weltkrieges vorbereitet und dann von den Gestaltern der Sozialen Marktwirtschaft umgesetzt wurden, eigentlich von vornherein in den Grundideen des Sozialen Protestantismus angelegt gewesen. Es ging von vornherein um die Suche nach einem Ordnungsmodell jenseits eines Laissez-faire-Kapitalismus wie eines totalitären Kollektivismus – also um die Suche nach einem dritten Weg, in dem der Mensch jenseits versklavender Ideologien seine Freiheit in Gerechtigkeit sollte entfalten können. Immer wieder klingt die Befürwortung einer Gesellschaftsordnung durch, welche die Persönlichkeitswürde des Einzelnen respektiert, dabei durch eine gestaltete Wettbewerbsordnung für eine effiziente Wirtschaft sorgt und gleichzeitig durch eine stabile Sozialordnung sozialen Frieden gewährleistet. Die Notwendigkeit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und die sozialpolitische Sorge um Gerechtigkeit wurden immer zugleich betont. Dieses Miteinander prägt auch noch das Gemeinsame Wort von 1997, aber ebenso auch kirchliche Stellungnahmen zum Reformprozess des Jahres 2004. Dieser Grundgedanke wird auch in Zukunft leitend sein. Auch wenn wir dabei keinen Anlass mehr haben, von einem dritten Weg zwischen Kapitalismus und Sozialismus zu sprechen, ist doch die Aufgabe, um die es geht, nicht weniger dringlich: Es geht um die Ausgestaltung einer sozial- und umweltverträglichen und damit menschlich wie ökologisch nachhaltigen Marktwirtschaft. Dabei nötigt uns ein Blick auf die weltweiten Auswirkungen der Globalisierung, die Forderung nach einer nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft auch als Maßstab in die Debatte um eine weltweite wirtschaftliche Zukunftsordnung einzubringen. Der kritische Abstand einer evangelischen Sozialethik gegenüber den Bedingungen der eigenen Gegenwart hat sich, wie ein Blick auf diese Frage einer weltweiten ethisch verantwortbaren Wirtschaftsordnung zeigt, keineswegs verringert. Der kritische Beitrag des Sozialen Protestantismus ist nach wie vor gefordert.

Die Wertentscheidungen, von denen er sich leiten lässt, sind keineswegs zufällig. Vielmehr steht hinter ihnen die Orientierung an dem christlichen Menschenbild, das die Freiheit des Einzelnen und die Solidarität aller immer als aufeinander bezogen denkt. Dieses Menschenbild gründet in dem Bild des von Gott geschaffenen und von ihm gerechtfertigten Menschen – wie es leibhaftig vor uns steht in  dem Bild des gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus. Der christliche Glaube versteht den Menschen als Beziehungswesen; er sieht den Menschen immer in Beziehung zu Gott und den Mitmenschen; seine Grundbestimmung ist die des Zusammenseins mit anderen, auf die er zugleich fundamental angewiesen ist. Kein Mensch lebt für sich allein; jeder und jede ist gefordert, seine und ihre Fähigkeiten zu entwickeln und einzusetzen. Im Dienst für andere tätig zu sein, versteht er als tätige Nächstenliebe. Die heute so deutlich eingeforderte Eigenverantwortung, die mit der Verantwortung für die Ausbildung der eigenen von Gott gegeben Gaben beginnt, hat ihren Sinn – aus dieser Perspektive betrachtet – nicht in sich selbst, sondern darin, Solidarität zu ermöglichen und zu stärken.

Dieser Bezug auf Gemeinschaft und Solidarität ist im christlichen Glauben fest verankert. Die Freiheit zum Dasein für andere erwächst aus der Erfahrung, dass ich mich als Mensch nicht selber erschaffe, sondern meine Würde von Gott empfange – bevor ich überhaupt selbst aktiv werden kann. Wo ich mir aber dessen bewusst werde, dass ich Sinn und Würde meines Lebens und meiner Arbeit nicht selbst stiften kann, erlebe ich mich als ein Wesen, das konstitutiv in einen Bezug zu Gott und zu den anderen Menschen hineingestellt ist.

Genau von diesen grundlegenden Einstellungen her konnten Protestanten schon im 19. Jahrhundert den Staat nicht nur als Macht- und Kulturstaat, sondern ergänzend auch als Sozialstaat begreifen und Initiativen dazu ergreifen, ihn für eine Sozialpolitik zugunsten der im kapitalistischen Wirtschaftssystem Schwächeren und Schutzbedürftigen umzugestalten. Es waren bewusst protestantische Wissenschaftler und Ministerialbeamte, die für die praktische Umsetzung dieser Einsichten sorgten.

Warum aber – so kann man fragen – ist es überhaupt nötig, diese Grundentscheidungen evangelischen, christlichen Glaubens sozialethisch besonders zu artikulieren und in die Gestaltung der Gesellschaft einzubringen? Offensichtlich deshalb, weil das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem der Moderne nicht von sich aus für die Realisierung entsprechender Vorstellungen sorgt. Denn es hat „von sich aus“ überhaupt wenig mit der Realisierung von Wertvorstellungen zu tun, sondern ist um die Besorgung von Interessen herum aufgebaut. Seit die moderne Wirtschaft mit ihrer Fixierung auf Eigeninteresse, Kapital und Wettbewerb die Welt immer mehr in den Griff genommen hat, ist sie deshalb von kirchlicher Seite kritisch begleitet und immer wieder angefragt worden. Vom christlichen Glauben her kann man sich mit der Kultivierung von Gier und Egoismus als Triebkräften wirtschaftlichen Wachstums nicht abfinden, so erfolgreich die Entwicklung bisweilen auch gewesen ist. Das galt im 19. Jahrhundert und das gilt heute.

Immer wieder ist die berühmte Aussage von Adam Smith, nach welcher der Bäcker nur dann gute Brötchen backt, wenn er dies nicht aus Liebe, sondern aus Eigeninteresse tut, von den Vertretern des Sozialen Protestantismus kritisiert worden. Nicht, wenn jeder für sich sorgt, sorgt er auch am besten fürs Ganze, sondern umgekehrt: Wer nicht primär für sich lebt, sondern für andere, für die Gemeinschaft, der sorgt auch am besten für sich – so lässt sich diese andere Auffassung auf den Begriff bringen. Liebe sei besser als Eigennutz und der Kapitalismus kultiviere letzteres auf Kosten der ersteren, so lautete die Kapitalismuskritik des Sozialen Protestantismus. Entsprechende Diskussionen haben die deutsche Sozialethik, und vor allen Dingen auch die ökumenischen wirtschaftsethischen Diskussionen lange bestimmt. Auch wenn wir heute, nicht zuletzt nach dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus in Osteuropa, der Debatte über eine Systemalternative kritisch gegenüberstehen und erst recht nicht mehr der Vorstellung huldigen, der sozialistische Kollektivismus sei die Verkörperung eines Altruismus und damit  einer allein ideellen Motivation, bleiben doch die ethischen Anfragen an wirtschaftliches handeln gültig. Auch wenn wir den Motivationsfaktor Eigennutz wahrnehmen und ethisch akzeptieren, bleibt doch die Notwendigkeit, diesen Faktor an den Maßstäben von Gerechtigkeit und Solidarität zu messen und ihnen entsprechend zu bändigen. Deshalb bleibt die Kritik an einer Haltung berechtigt, die den wirtschaftlichen Profit zum Selbstzweck erhebt. Wachsende Ungleichheiten zwischen Arm und Reich bleiben eine Herausforderung; verantwortungsloser Umgang mit wirtschaftlicher Macht und die Zerstörung eines christlichen Berufsbewusstseins nötigen nach wie vor zu einer kritischen sozialethischen Urteilsbildung, für die der Soziale Protestantismus wichtige Maßstäbe gesetzt hat.

Die mit einer solchen Kritik verbundenen Handlungsoptionen lassen sich deutlich beschreiben:

  • Es wird eine kooperative Struktur ökonomischen Handelns gefordert, in der Arbeit und Kapital sich gleichberechtigt aufeinander beziehen können.
     
  • Privateigentum wird vom grundsätzlichen Menschenbild her bejaht, aber seine Verwendung ausdrücklich und nachhaltig an den Nutzen für die Allgemeinheit gebunden. Eigentum darf kein Selbstzweck sein und muss sich als Mittel einer sich vor Gott und den Mitmenschen verantwortlich wissenden Haushalterschaft  verstehen.
     
  • Gewinn ohne Leistung, Spekulationen, hohe Managergehälter werden uner sozialethischer Perspektive abgelehnt. Es braucht ein gewisses Maß an Ungleichheit in der Gesellschaft, um Anreize für Leistung und Effizienz bereit zu stellen – aber dieses Maß ist deutlich begrenzt. Das Kriterium von John Rawls, dem gemäß die Ungleichheit gerade so groß sein darf, dass ihre Folgen den Schwächsten zugute kommen, ist auch ein gutes protestantisches Kriterium. Reichtum an sich hat keinen Wert.
     
  • Arbeit soll kein sinnentleertes, repetitives Tun sein, sondern hat vom lutherischen reformatorischen Berufsgedanken her einen eigenen inneren Sinn und eine eigene Würde. Die Zerstörung des Berufsbewusstseins durch die Fragmentierung der Arbeitstätigkeiten - letztendlich vor allem auch durch lange Arbeitslosigkeit - bedroht die Menschlichkeit der Gesellschaft.
     
  • Und schließlich: Wirtschaftliches Handeln ist, wie Alfred Müller-Armack und Walter Eucken gezeigt haben, nicht nur interessegeleitete Produktion innerhalb eines verselbständigten Systems, sondern ist als geistiges Handeln und von daher als kulturelle Praxis zu verstehen.

Kurz gesagt: Die Wirtschaft steht im Dienst der Menschen und muss sich hierauf auch immer wieder behaften lassen. Jede Vorstellung, dass sich das Wirtschaftssystem von Kultur und Gesellschaft entkoppelt, ist protestantischem sozialtethischem Denken fremd.

Entsprechende Wertentscheidungen - die auch starke Impulse aus der ökumenischen Diskussion einschließen - sind nach dem Krieg in die Gestaltung der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland eingeflossen. In gewisser Hinsicht können deswegen Strukturen der Sozialen Marktwirtschaft als Umsetzungen christlicher wirtschaftsethischer Positionen verstanden werden. Daran erinnert das Gemeinsame Wort von 1997. Es vergisst gleichzeitig nicht, darauf hinzuweisen, dass diese Soziale Marktwirtschaft immer wieder reformbedürftig ist, und zwar insbesondere in sozialer und heute auch in ökologischer Hinsicht. Die Soziale Marktwirtschaft ist ein sinnvolles Kompromissmodell, in dem sich die gestaltenden Wertorientierungen des christlichen Glaubens in der Richtung von Nächstenliebe und Solidarität mit den Triebkräften wirtschaftlichen Handelns verbinden. Besonders markant ist dies in der wirtschaftsethischen Denkschrift „Gemeinwohl und Eigennutz“ von 1992 mit dem Begriff des „intelligenten Eigennutzes als intelligenter Nächstenliebe“ auf den Begriff gebracht worden. Die überkommene, oben bereits zitierte, allzu platte und recht hilflose Entgegensetzung von Eigeninteresse und Nächstenliebe ist damit aufgehoben. Der Glaubensimpuls der Liebe wird mit langfristigem Interesse gekoppelt; so wird die notwendige Verbindung von Eigenerhaltung und Eigensorge mit dem Interesse am Erhalt des Gemeinwesens argumentativ verknüpft.

III.
Zur Ausgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft gehörte eine Reihe von ordnungspolitischen Grundoptionen des Protestantismus. Dazu gehören auch Optionen, die neuerdings wieder in den Streit geraten sind oder um die es erstaunlich still geworden ist. Ich meine insbesondere die Option für Mitbestimmung einerseits und für eine Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern andererseits. An beides gilt es heute wieder zu erinnern. Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer war und bleibt ein entscheidender Baustein dafür, die soziale Marktwirtschaft von einer kapitalistischen Marktwirtschaft zu unterscheiden. Mit der Eigentumsdenkschrift von 1962 beginnt die Serie der Denkschriften der EKD. Das ist kein zufälliger Beginn. Das Ziel der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand zieht sich von da an als ein Leitgedanke durch verschiedene sozialethische Äußerungen unserer Kirche. Und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist eines der tragenden Konzepte der sozialen Marktwirtschaft. Friedrich Karrenberg war einer der ersten, die dies deutlich zum Ausdruck brachten. Freilich war er zugleich der Meinung, dass die aus den Eigentumsverhältnissen resultierende personale Verantwortung der Unternehmer den Partizipationsforderungen der Arbeitnehmer übergeordnet bleiben sollte. Deswegen entschied er sich nicht für eine Parität im Aufsichtsrat, sah aber den Sinn des Mitbestimmungsgesetzes deutlich darin, das bloße Lohnarbeitsverhältnis der Arbeitnehmer, das sie zu reinen Ausführungsorganen machte, zu überwinden. Der Rat der EKD beschloss bereits im Jahr 1950 auf Karrenbergs Initiative hin: „Der Rat der EKD ist davon überzeugt, dass die soziale Entwicklung in Deutschland eine Erweiterung des Betriebsräterechts von 1920 erfordert. Es ist der Sinn des Mitbestimmungsrechts, den Arbeiter als Mensch und Mitarbeiter ernst zu nehmen. Seine Verwirklichung wird nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern für den Arbeitgeber und das Gemeinwesen ein Beitrag zur Gesundung unserer sozialen Verhältnisse sein.“

1968 hat dann eine Studie des Rates der EKD angesichts der damaligen Diskussion um die Mitbestimmung das Thema neu aufgenommen. Das Mitbestimmungsrecht wurde aus den ineinander gefügten Leistungen und Rechten von Kapital und Arbeit abgeleitet. „Ein Wirtschaftsunternehmen wird von den Arbeitnehmern nicht weniger mitgetragen als von den Kapitaleignern. Es stellt daher keine Minderung der den Kapitaleignern zustehenden Rechte dar, wenn die Arbeitnehmer an den für sie wichtigen Entscheidungen des Unternehmens durch ihre Vertreter mitbeteiligt sein wollen. Es sollte daher eine Ordnung gefunden werden, in der weder über das Eigentum der Kapitaleigner gegen den Willen zu ihrem Schaden verfügt noch die Interessen der Arbeitnehmer bei den Entscheidungen übergangen werden können.“

Noch deutlicher als bei Karrenberg wurden 1968 Eigentum und Arbeit als gleichwertige Faktoren begriffen. Gleichwohl sprach sich die Mehrheit der Sozialkammer dafür aus, knapp unterhalb einer paritätischen Mitbestimmung zu bleiben und der Kapitalseite ein leichtes Übergewicht zu ermöglichen. Das hatte mit der Frage der Entscheidungsfähigkeit zu tun, auf die unsere herrschende Mitbestimmungsregelung mit dem Stichentscheid des Vorsitzenden reagiert hat. Aber hierin zeigt sich auch noch die Vorstellung von einem Eigentümer-Unternehmer, die Friedrich Karrenberg vertreten hatte und von der sich auch die EKD damals nicht vollständig lösen wollte. Seitdem sind die Stellungnahmen der EKD, vor allen Dingen unter dem Einfluss der wichtigen Arbeiten von Günter Brakelmann, durch Grundgedanken der allseitig notwendigen Partizipation der Menschen auf Grund ihrer Arbeit geprägt. Hierin schlägt sich nicht zuletzt strukturell die Wirkungsgeschichte des Berufsgedankens wieder: So wie der Mensch zur Arbeit „berufen“ ist, ist er es auch zur Mitverantwortung.

IV.
Blickt man so auf die – hier nur ganz exemplarisch skizzierte – Geschichte der evangelischen Sozialethik und des Sozialen Protestantismus zurück, so spürt man trotz aller Veränderungen einen Grundstrom gemeinsamer Überzeugungen, der bis heute durchträgt. Wie kann er sich angesichts der neuen Herausforderungen bewähren, vor denen wir heute stehen? Ich möchte auf drei Problemfelder hinweisen, die heute von besonderer Bedeutung sind und in denen nach der Orientierungsleistung evangelischer Soziallehre gefragt wird. Dabei geht es um die Rolle des Staates, sodann um die Frage nach der Entwicklung unseres Wirtschaftssystems angesichts der Globalisierung und schließlich um die Frage nach dem Verhältnis von Arbeit und Zeit.

Zum einen: Evangelische Sozialethik war in der Vergangenheit in ihren vielen Traditionen und Richtungen stark und deutlich am Staat orientiert. Der Staat wird im deutschen Protestantismus in einer lang anhaltenden Tradition nicht als ein notwendiges Übel zur Regulierung der Probleme menschlichen Zusammenlebens, sondern als eine geistige, erzieherische und betreuende Kraft begriffen – als die „Wirklichkeit der sittlichen Idee“, wie Hegel sich ausdrückte. Wenn niemand mehr hilft: der Staat springt ein. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die dominierende Strömung deutschen politischen Denkens deutlich von anglo-amerikanischen Traditionen. Diese Staatsorientierung protestantischer Sozialethik ist in der jüngeren Vergangenheit immer wieder kritisch betrachtet worden. Die hohen, ja überzogenen Erwartungen an den Staat wurden nun in Zweifel gezogen; das Verhältnis zwischen Zivilgesellschaft und Staat wurde neu bestimmt; ein neues Verständnis des Staats als politischer Selbstorganisation der Gesellschaft trat in den Blick. Statt dass der Staat als eine den einzelnen übergeordnete Hoheitsmacht angesehen wurde, rückte man nun die Verantwortung der einzelnen für die Gestaltung des staatlichen Zusammenlebens in den Blick.

Dieser Bereich bedarf freilich in der evangelischen Sozialethik weiterer Bearbeitung. Was den Staat selbst betrifft, hat die EKD mit ihrer Demokratiedenkschrift von 1986 zum ersten Mal einen Schritt unternommen, der dabei half, den demokratischen Verfassungsstaat theologisch zu begreifen. Seitdem wird man nicht müde, Ernst-Wolfgang Böckenfördes Formel zu wiederholen, nach welcher der freiheitliche säkulare Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht zu garantieren vermag. Soll dies keine Beruhigungsformel sein, so verpflichtet sie uns als Kirche dazu, unter den Bedingungen von Pluralität diejenigen Prägekräfte zur Geltung zu bringen, inn denen evangelisches Christentum wesentliche Voraussetzungen für das Gelingen eines freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens sieht. Das verlangt Glaubensfestigkeit und protestantisches Selbstbewusstsein. Zugleich ist es nötig, den Blick auf die Verantwortung in der Zivilgesellschaft zu richten und auch das Bewusstsein für die ethischen Verpflichtungen wirtschaftlichen Handelns zu erneuern. Dass unternehmerisches Handeln nicht einfach seinen eigenen Gesetzen gehorcht, sondern an Maßstäbe ethischer Verantwortung gebunden bleibt, muss in einer Atmosphäre bloßer Shareholder Values auch dann zur Geltung gebracht werden, wenn das unbequem ist. Das gilt auch für manche Überdehnungen im Unterschied zwischen den Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und aus abhängiger Beschäftigung. Aber auch im Blick auf das kirchliche Handeln selbst stehen wir vor großen Herausforderungen. Auch die Kirche selbst lässt sich immer weniger staatsanalog gestalten und muss immer stärker als – besondere und unverwechselbare – intermediäre Institution in der Gesellschaft begriffen werden. Wir sollten gewiss unser Augenmerk nicht von Staat und Politik abwenden, aber zugleich verstärkt diese intermediären Bereiche gesellschaftlichen Lebens in den Blick nehmen.

Zum Zweiten: Seit es eine wirtschafts- und sozialethische Diskussion in Deutschland gibt, beobachten wir eine deutliche Abgrenzung des „deutschen“ oder auch kontinentaleuropäischen Entwicklungspfades von den anglo-amerikanischen Modellen und Realitäten. Im 19. Jahrhundert hielt man sich an das Feindbild des „Manchestertums“ als Beispiel eines brutal-ausbeuterischen Kapitalismus; so etwas wollte man nicht. Heute ist es der „Neoliberalismus“ mit seinen Shareholder-Value-Exzessen, der eine persönlich verantwortbare „Realwirtschaft“ bedroht. Jenseits von ideologischen Mustern, die diesen Abgrenzungen unterliegen, steht hinter diesen Begrifflichkeiten die reale Frage nach den Möglichkeiten der Weiterführung einer wertorientierten Marktwirtschaft, die auf zurechenbarer Verantwortung, der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit, sozialem Ausgleich und der Integration von Menschlichkeit und Leistungsfähigkeit beruht - und sich von daher einer reinen „Fondsorientierung“ und der Abhängigkeit von Finanzkapital verweigert. Es ist dies die Frage nach der Zukunft einer sozial und kulturell eingebetteten Wirtschaft im Zeitalter der globalen Konkurrenz. Welche Spielräume bleiben uns noch? Wie können wir sie nutzen? Welche Rolle wird die Wirtschaft unseres Landes - und die Europas - spielen können? Wie nehmen die großen deutschen Konzerne, wie nimmt unser Land als Ganzes die Verantwortung für die Gestaltung der Weltwirtschaft wahr? Zu diesen Fragen fügen wir als Teil der christlichen Ökumene aber auch ausdrücklich hinzu: Was bedeuten unsere Diskussionen und unsere Entwicklungen für die Menschen in anderen Ländern, auf anderen Kontinenten?

Und zum dritten - etwas Visionäres: Wir leben gegenwärtig in der paradoxen Situation, dass trotz der gewaltigsten Produktivkraftentwicklung, die es je in er Geschichte gegeben hat, der Mangel zunimmt und trotz überbordendem Reichtum Menschen Verzicht zugemutet wird. Kurzfristig wird sich nichts daran ändern lassen, dass gesellschaftliche Problemlagen nicht einfach durch die Verteilung von Zuwächsen entspannt werden können. Damit kann sich aber evangelische Sozialethik nicht abfinden. Sie muss vielmehr zugleich berücksichtigen, dass die technischen Möglichkeiten, über die unsere Gesellschaft verfügt, die Produktivkraftentwicklung so weit getrieben haben, dass die grundlegenden Bedürfnisse aller prinzipiell mit einem vergleichsweise minimalen Aufwand an Arbeit befriedigt werden können. Der Umfang an gesellschaftlich notwendiger Arbeit bemisst sich deshalb an den Dienstleistungen, die wir für die Humanität menschlichen Lebens als notwendig ansehen. Eine solche Lage eröffnet den Spielraum, zu einer neuen Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit bei Männern und Frauen zu kommen. Sie wissen, dass ich das Engagement für eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft für eine der dringlichsten Aufgaben halte, die vor uns liegen. Hier gibt es einen klaren sozialethischen Ansatzpunkt dafür. Die Förderung der Vereinbarkeit von Berufsbiographie und Familienbiographie, von Berufsarbeit und Familienarbeit bei Männern wie Frauen gehört heute zu den vorrangigen Zielen einer sozialethisch verantworteten Gestaltung der Arbeitswelt.

Gewiss veranlasst uns die wachsende Lebenserwartung und das aus demographischen Gründen veränderte Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Ruheständlern dazu, über eine längere Lebensarbeitszeit nachzudenken. Daraus automatisch auf eine längere Wochen- oder Jahresarbeitszeit zu schließen, halte ich dagegen für kurzschlüssig. Vielmehr richtet sich die notwendige Wochen- oder Jahresarbeitszeit entscheidend nach der unterschiedlichen Situation in verschiedenen Branchen. Schon deshalb ist es abwegig, diese Frage generell zu lösen; besonders abwegig ist es schon aus diesem Grund, immer wieder die Streichung von Feiertagen ins Spiel zu bringen. Man darf sich im übrigen nicht täuschen: Das Hauptmotiv für diese Art von Arbeitszeitverlängerung ist die Senkung der Arbeitskosten. Auf das Problem der nach wie vor erschreckend hohen Arbeitslosigkeit gibt dieses Handlungskonzept gerade keine erkennbare Antwort. Die Vision einer Gesellschaft, in der Menschen über ein ausreichendes Maß an Zeitsouveränität verfügen, das sie auch zu Familienarbeit und zivilgesellschaftlicher Arbeit befähigt, sollte auch in der heutigen Diskussionslage nicht vergessen werden. Nur mit solchen Visionen wird sich auch die nachwachsenden Generationen für eine Beteiligung an unserem Gesellschaftssystem gewinnen lassen. Ein reines Weitertreiben der gegenwärtigen Verhältnisse allein stiftet keinen Sinn und weckt keine Begeisterung. Es braucht den Zustrom an tragfähigen Visionen von Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit, die wir in unserem Land mit allen gemeinsam durch gemeinsame Arbeit und gemeinsames Wirtschaften anstreben wollen.

Die evangelische Sozialethik sollte sich nicht scheuen, hierzu aktiv vieles beizutragen. Nötig ist dafür eine neue Verbindung von wirtschaftlichem Denken und ethischer Verantwortung, von Ökonomik und Ethik – ganz in der Tradition des Evangelischen Soziallexikons und Friedrich Karrenbergs.