Der menschliche Embryo - ein embryonaler Mensch?

Andrea Fischer

Anläßlich des Bioethik-Kongresses in Berlin

Vortrag von  Andrea Fischer, Bundesministerin a.D., beim Kongress der EKD
"Zum Bild Gottes geschaffen. Bioethik in evangelischer Perspektive"


In freiwilliger Selbstbeschränkung will ich mich heute - auch angesichts von soviel theologischem Sachverstand - nicht an einer theologischen Erörterung beteiligen, sondern das tun, was meine Profession ist: Nämlich einen Vortrag über die aktuelle politische Debatte halten, die Sie vermutlich alle interessiert, weil in zwei Tagen eine Entscheidung über das hier zur Debatte stehende Thema ansteht.

Wenn man sich nicht nur die Debatte des vergangenen Jahres, sondern auch die im Bundestag am kommenden Mittwoch zur Abstimmung stehenden Anträge anschaut, so wird deutlich, dass der Kern der Kontroverse auf das Verständnis vom Status des menschlichen Embryos zurückzuführen ist. Und auch wenn ich die von Herrn Prof. Tanner gerade schon angeführten Argumente von Habermas durchaus teile, dass da persönliche Überzeugungen eingehen, so dass es schwer ist, darüber Konsens zu erzielen, führt doch erst mal kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass das sozusagen auch ein archimedischer Punkt in den Argumentationen derzeit ist. Ich teile ebenso die Auffassung von Prof. Tanner, dass wir es hier auch mit Zuschreibungen zu tun haben, sonst könnten wir in dieser Form nicht darüber diskutieren, und dass es vielleicht eine letztgültige Wahrheit nicht gibt. Dies aber ist in meinen Augen kein Argument, sich der Debatte zu entziehen, sondern d.h. wir werden trotzdem weiterhin darüber zu verhandeln oder gar auch zu streiten haben. Um diesen Punkt deutlich zu machen, gestatten Sie mir einleitend aus den vier Anträgen - wie ich meine - Kernaussagen zu zitieren. Ich glaube, sie sind sehr erhellend, um die Differenz deutlich zu machen.

Der Antrag der Abgeordneten Wodarg/Knoche führt aus - ich zitiere, allerdings zwischendurch mit Auslassungen, ich hoffe, das sehen Sie mir nach -: "Dem menschlichen Embryo kommt von Anfang an Menschenwürde und damit uneingeschränkte Schutzwürdigkeit zu. Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Die besondere Schutzpflicht des menschlichen Embryos in vitro ergibt sich aus seiner prinzipiell schutzlosen Daseinsform. Die Zugehörigkeit zur Menschheit ist nicht davon abhängig, in welchem Umfeld das Leben beginnt. Nach verfassungsrechtlicher Betrachtung kommt dem Embryo Menschenwürde zu."

Der Antrag der Abgeordneten Böhmer/von Renesse/Fischer führt aus. "Embryonen dürfen nur zum Zweck der Fortpflanzung erzeugt werden. Sie sind zukünftige Kinder zukünftiger Eltern. Eine Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken muss verboten bleiben. Die Wahrung der Werteordnung des Grundgesetzes würde gefährdet, wenn durch die Zulassung des Importes eine Ausweitung der Nachfrage nach neuen Stammzellen hervorgerufen würde, mit der Folge der Tötung weiterer Embryonen."

Der Antrag der Abgeordneten Flach/Gerhard/Parr führt aus: "Das Verfahren der Gewinnung von embryonalen Stammzellen führt zum Absterben der restlichen Embryonalzellen. Das Embryonenschutzgesetz markiert in seiner kategorischen Strenge einen bemerkenswerten Kontrast zur vielfältigen Kompromissbereitschaft des rechtlichen Lebensschutzes für die späteren entwickelteren Phasen des ungeborenen Menschen. Es ist schwer einzusehen, warum der Kinderwunsch eines Paares das statistisch nahezu gesicherte Absterbenlassen eines künstlich erzeugten Embryos soll rechtfertigen können, während einer verbrauchenden Forschung an Embryonen die Rechtfertigung auch dann kategorisch verweigert bleiben soll, wenn das Forschungsziel in der Bekämpfung schwerster Krankheiten zu einer unabsehbaren Zahl von Menschen steht."

Der Antrag der Abgeordneten Reiche/Hintze/Altmeier führt aus: "Bei den hierbei verwendeten embryonalen Stammzellen handelt es sich um pluripotente Stammzellen, die sich nicht zu einem Menschen fortentwickeln können, und deshalb einem Embryo hierzulande nicht gleichgestellt werden. Bei der Gewinnung von embryonalen Stammzellen kann auf die überzähligen und kryokonservierten befruchteten Eizellen wie Vorkerne zurückgegriffen werden. Diese können sich außerhalb des Muterleibes nicht selbständig fortentwickeln und sind bereits dem Verfall preisgegeben."

Soweit diese Zitate aus den vier Anträgen. Ich glaube, damit wird schon erkennbar, dass zwischen diesen vier Anträgen gravierende Unterschiede in der Bewertung des Status des Embryos bestehen und dementsprechend dann auch völlig unterschiedliche Schlussfolgerungen für die daraus resultierenden politischen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen folgen. Sowohl der Antrag Reiche/Hintze als auch der Antrag Flach/Gerhard geben sich gar nicht mehr mit einem Bekenntnis zu den strengen Maßstäben des Embryonenschutzgesetzes ab. Es ist nur noch die Rede von "absterbenden Zellen" und nicht mehr von "getöteten Embryonen". Der Verweis auf die bestehende Praxis sowohl der Abtreibung als auch der Reproduktionsmedizin dient als Rechtfertigung der weitergehenden Vernutzung von Embryonen. Das in beiden Anträgen stark hervorgehobene Potential der hier in Rede stehenden Forschung dient als Rechtfertigung für die verbrauchende Embryonenforschung. Demgegenüber enthalten die beiden anderen Anträge ein eindeutiges Bekenntnis zum Embryonenschutzgesetz und damit auch zum Lebensschutz für Embryonen.

Der Antrag Wodarg/Kues begründet dies ebenso wie der Antrag Böhmer/von Renesse mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz, der dann eben auch für Embryonen gilt Der Antrag Böhmer/von Renesse kleidet das Argument, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt, in den bildhaften Satz: "Embryonen sind die künftigen Kinder künftiger Eltern".

Ich glaube, dieser Satz ist nicht nur ein plastisches, sondern ein deutliches positives Bekenntnis. Anders ist es, wenn man immer nur mit Verweis auf das Verfassungsgericht argumentiert. Wie eben schon ausgeführt wurde, ist zumindest offen, wie in Zukunft ein Verfassungsgericht über diese Frage entscheidet. Ich glaube, dass wir aus uns selber heraus begründen müssen, warum wir Embryonen nicht für irgendeine Sache halten, an der man manipulieren kann. Und ich meine, dass mit diesem Satz auch deutlich wird, dass er eine Absage darstellt an jeden Versuch der Abstrahierung von der Bestimmung des Embryos in seinem frühesten Stadium. Prof. Tanner hat gerade gesagt, ein potentieller Mensch sei noch kein wirklicher Mensch, deswegen sei dieser Zusammenhang nicht von dieser Bedeutung. Ich möchte dem ausdrücklich widersprechen. Wenn wir die Potentialität zum Maßstab machen, dann, glaube ich, wird uns auch der Maßstab in vielen anderen Fragen fehlen. Wir sind alle potentiell auch sterblich.

Ich denke, mit dieser Entgegensetzung wird deutlich, dass am kommenden Mittwoch über einen bislang geltenden Konsens in unserem Land abgestimmt wird. Gilt das unbedingte Schutzgebot für menschliche Embryonen noch, wie es das Embryonenschutzgesetz 1990 festgelegt hat? Das Gesetz, darauf wurde eben schon verwiesen, ging davon aus, dass mit der Kernverschmelzung menschliches Leben entsteht, und in der Begründung dieses Gesetzes steht unmissverständlich: "Dem Umgang mit menschlichem Leben müssen von seinem Beginn an klare gesetzliche Grenzen gesetzt werden." Natürlich, um auf den eben erwähnten Vorwurf einzugehen, musste der Gesetzgeber dafür eine definitorische Bestimmung machen, was und wer eigentlich durch dieses Gesetz geschützt wird. Und er musste eine Begriffsdefinition finden, um auf dieser Grundlage ethische Urteile zu fällen. Ich habe den Vorwurf, der da eben gemacht wurde, nicht richtig nachvollziehen können, weil man sich darüber im Klaren sein muss, was man schützen will und unter welchen Voraussetzungen man es schützen will. Das hat der Gesetzgeber 1990 getan und das wird der Gesetzgeber am Mittwoch (30.1.) wieder tun. Das ist genau das, was von uns in einem politischen Prozess verlangt wird. Das heißt weder, dass die Entscheidung des Gesetzgebers für immer und ewig richtig ist. Nur die Tatsache, dass er sie als eine bewusste Setzung getroffen hat, spricht auch nicht gegen diese Begründung. Und deswegen ist auch die Beschreibung, dass es damals eine Setzung gewesen ist, ein nicht weiterführendes Argument. Nun würden vermutlich auch die Befürworter einer verbrauchenden Embryonenforschung nicht bestreiten, dass menschliches Leben zu diesem Zeitpunkt beginnt. Was sie allerdings bestreiten, wenn ich ihre Texte richtig verstehe, ist, dass in diesem Stadium die Menschenwürde schon im vollen Umfang zugesprochen werden kann, respektive muss. So dass dann auch in der Folge das Lebensschutzgebot hier nicht zur Geltung kommt. Flach und Gerhard begründen das relativ. Sie verweisen darauf, dass wir ja auch an anderer Stelle den Lebensschutz nicht kompromisslos durchsetzen, was in ihren Augen offenbar seinerseits wieder eine Rechtfertigung für weitere Lockerungen des Lebensschutzes darstellt. In dieser Art von Argumentation findet die Sorge aller Kritiker der verbrauchenden Embryonenforschung Nahrung, dass jeder Kompromiss in dieser Frage später wieder zur Rechtfertigung weiterer Verschiebungen des Zulässigen dient. Und es macht eine biopolitische Konsensfindung ungeheuer schwierig, weil sie ihr das Vertrauen über gefundene Kompromisse entzieht.

Reich und Hintze hingegen greifen auf das Argument zurück, dass die hier zur Verwendung vorgesehenen Embryonen nicht zur Austragung vorgesehen seien, also ohnehin sterben müssen. Das heißt, hier werden in meinen Augen auch durchaus problematisch und zu hinterfragende Verfahren der Reproduktionsmedizin zur Rechtfertigung für ein weiteres problematisches Vorgehen genommen. Darüber hinaus wirft in meinen Augen diese Argumentation auch die Frage auf, ob es nicht einen fundamentalen Unterschied macht, ob jemand stirbt oder ob sein möglicher Tod einen fremdnützlichen Eingriff legitimiert? Beide Argumentationen zielen auf eine Güterabwägung, in der die mögliche Hilfe für viele Menschen der Ausgangspunkt ist. Allein würde dieses Argument die Antragsteller nicht weiterführen. Das mag man sich daran verdeutlichen, wenn man sich vorstellt, wir würden hier von bereits geborenen Menschen sprechen, deren Tod zwecks Heilung in Kauf genommen werden sollte. Das würde niemand von uns ernsthaft diskutieren. Das heißt, damit das Argument, "Heilen rechtfertigt diesen Eingriff", überhaupt zum Tragen kommen kann, muss dafür der Status des Embryos heruntergesetzt werden. Entweder dadurch, dass angeführt wird, es sei unmöglich, dass er sein Lebenspotential überhaupt ausschöpfen kann, oder der Embryo muss gleich zu verbleibenden embryonalen Zellen degradiert werden, damit die Tötung bagatellisiert wird und damit auch gerechtfertigt werden kann.

Dem diametral entgegengesetzt argumentieren die beiden anderen Anträge. Der Status des Embryos wird unzweifelhaft als bereits schutzwürdiges Lebewesen bekräftigt. Grundsätzlich ist Wodarg/Kues zuzustimmen, dass dieser Status dann einen unteilbaren Schutz impliziert, unabhängig von der Herkunft. Das stellt auch der Antrag Böhmer/von Renesse zweifellos klar. Dass dieser zweite Antrag Böhmer/von Renesse doch eine Begründung für einen Import von bereits bestehenden Stammstellen findet, wird damit argumentiert, dass ex post die Tötung dieser Embryonen nicht mehr rückgängig zu machen ist und uns damit selbst das Lebensschutzgebot des Grundgesetzes keine Handhabe mehr gibt, den Import gegen das Prinzip der Forschungsfreiheit durchzusetzen.

Ich kann und ich will überhaupt nicht leugnen, dass diese Position ad hoc nicht so zwingend ist, wie das kompromisslose NEIN. Ich will aber noch einmal sagen, dass diese Argumentation, die Verbeugung vor der komplexen verfassungsrechtlichen Situation keinesfalls als vorgeschobenes Argument für die eigentlich angestrebte weitergehende Öffnung anzusehen ist. In diesem Punkt ist der Antrag unzweideutig. Mit der Beschränkung auf in der Vergangenheit gewonnene embryonale Stammzelllinien soll gerade das Ziel verfolgt werden, keine Nachfrage nach weiteren Stammzelllinien auszulösen. Und im Übrigen will der Antrag die Forscher beim Wort nehmen: Embryonale Stammzellen sollen nur für die Grundlagenforschung untersucht werden, für das bessere Verständnis der Vorgänge bei adulten Stammzellen sollen diese mit embryonalen verglichen werden, so dass mittelfristig die Verwendung von ethisch problematischen embryonalen Stammzelllinien dauerhaft vermieden werden kann. Das heißt, man könnte bildhaft sagen, dass dieser Antrag das Fenster einen Spalt breit öffnet, um es danach wieder zu verschließen, um zu erreichen, dass man sich mit dem begnügt, was das Haus bereithält. Wer nur auf das Ergebnis schaut, was dieser Antrag, den ich gerade noch mal argumentiert habe, von Böhmer/von Renesse hervorbringt, und wer meint, dass die Begründung eine vernachlässigenswerte Lyrik sei, der missversteht die Intention der Verfasser. Mehr noch, ich möchte an die Forscher appellieren, wie auch immer die Entscheidung am Mittwoch ausgeht, eine Form von Öffnung unter keinen Umständen in Zukunft erneut als Legitimation für weitergehende Forderungen zu verwenden. Ich habe es eben schon mal gesagt, ich glaube, dass das Verhältnis von Forschung und Gesellschaft in den letzten Monaten ohnehin schon einigen Schaden genommen hat, und es muss möglich sein, dass die Gesellschaft darauf vertrauen kann, dass bei allem Respekt für die Forschungsfreiheit ihre politischen, moralischen Entscheidungen auch die Grundlage sind für diejenigen, die forschen. Es handelt sich hier nicht um Gegensätze, sondern Forscher müssen sich als Teil dieser Gesellschaft mit den Entscheidungen, die sie trifft, begreifen.

Wir, die wir diesen Antrag, von dem ich gerade gesprochen habe, gemacht haben, wollen einen unzweideutigen Embryonenschutz, und wir rücken auf keinen Fall davon ab, dass wir den Menschen nicht zu einem anderen Zweck als ihm selbst verstanden sehen wollen. Bevor ich abschließend noch einmal für mich persönlich begründe, warum mir das so wichtig ist, möchte ich noch mal auf das von Herrn Prof. Tanner - wenn Sie mir gestatten, das so zu nennen - etwas despektierlich vorgebrachte Argument des deutschen Sonderweges eingehen. Ob wir eigentlich besser seien als die anderen, wenn wir eine andere Entscheidung treffen. Ich glaube nicht, dass die Frage ist, ob jemand besser ist als der andere. Und natürlich spreche ich weder dem britischen Parlament oder der britischen Gesellschaft, der französischen Gesellschaft oder ihrem Parlament ab, dass sie mit derselben Ernsthaftigkeit Argumente wägen. Nur: Warum sollen wir uns nicht trotzdem für den Weg entscheiden, auf dem wir nach unserer Debatte, die wir in den letzten, sagen wir mal, 50 Jahren geführt haben, - die nach unserer persönlichen, unserer religiösen Überzeugung, nach all den anderen Überzeugungen, die auch weltanschaulich geprägt sind, geführt wurde - zu einer Entscheidung für uns kommen? Jede Gesellschaft trifft Setzungen. Auch innerhalb der europäischen Union vereinheitlichen wir beileibe nicht alle, auch vor allem nicht die grundlegenden Werteentscheidungen, und so wie wir uns beeindrucken lassen von einer britischen und französischen Debatte, mag es ja auch umgedreht sein, dass Großbritannien und Frankreich und andere Länder sich davon beeindrucken lassen, dass ein ja nicht ganz kleines Land wie Deutschland in einer sehr schwierigen Auseinandersetzung sich für einen Weg der Zurückhaltung in dieser Forschung entschieden hat.

Dies abschließend dazu, warum es mir so wichtig ist, dass wir eine Entscheidung treffen am Mittwoch, die bekräftigt, dass wir den Menschen zu keinem anderen Zweck als ihm selbst wählen wollen. Mir ist das aus Erfurcht vor dem Leben und aus der Einsicht wichtig: Wenn wir aus eigennützigen Motiven definieren, wann Leben nicht schutzwürdig ist, dann werden wir auch in Zukunft keine Maßstäbe mehr für schutzwürdiges Leben haben. Denn potentiell tendiert der Eigennutz zur Grenzenlosigkeit. Und ich meine darüber hinaus, dass der potentielle Erfolg eines Tuns, in diesem Falle der Forschung, kein Kriterium sein kann, das uns für eine Entscheidungsfindung von Nutzen ist. Denn durch potentiellen Nutzen ließe sich auch potentiell alles rechtfertigen. Er gibt uns keine Grenze vor. Die Freiheit der Selbstbeschränkung verlangt uns manchmal einen hohen Preis ab. In diesem Fall könnte dieser Preis eventuell im Verzicht auf Heilungschancen bestehen. Gleichwohl glaube ich, dass diese Freiheit der Selbstbeschränkung ein hohes Gut für das moralische Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Denn bei all den Regeln - bei allen, auch in ganz anderen Regelungsbereichen als die hier zur Rede stehenden - bei all diesen Regeln, die wir für unser Zusammenleben aufstellen, müssen wir uns immer wieder der Einsicht stellen, dass wir die eigenen Ziele nicht auf Kosten anderer verfolgen dürfen. Und in diesem Sinne glaube ich, dass die Entscheidung am kommenden Mittwoch stellvertretend für ein Bekenntnis zu einem moralischen Miteinander in unserer Gesellschaft steht.