Rechte der Flüchtlingskinder achten

EKD-Ratsvorsitzender beklagt mangelnde Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

"Bei der Behandlung von Flüchtlingskindern wird die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unzureichend umgesetzt", kritisierte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, anlässlich des "Tages des Flüchtlings" am 3. Oktober. Flüchtlingskinder über 16 Jahre würden im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. Sie lebten unbetreut in Sammelunterkünften und hätten keinen vollen Anspruch auf Schulbildung. Dies stünde im Widerspruch zum Maßstab des Kindeswohls in Deutschland, so Kock.

Der EKD-Ratsvorsitzende bemängelte, dass die Kinder in Abschiebehaft genommen werden könnten, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. "Wir machen ohnehin benachteiligte Kinder künstlich zu Erwachsenen." Auch das sogenannte Flughafenverfahren und die "Drittstaatenregelung" fände auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Anwendung. Darunter litten die jungen Flüchtlinge sehr, insbesondere wenn sie ohne Eltern oder Familienangehörige daständen. „Kinder bedürfen unserer besonderen Fürsorge. Ihre Hilflosigkeit und seelische Belastung muss auch im Asylverfahren besser berücksichtigt werden“, forderte Kock.

Als bedauerlich bezeichnete er, dass die Empfehlungen der von Prof. Dr. Rita Süssmuth geleiteten Zuwanderungskommission bisher nicht umgesetzt worden seien. Clearingverfahren, wie sie einige Bundesländer für minderjährige Flüchtlinge ohne Familienbegleitung bereits betreiben, sollten vermehrt eingerichtet werden, um aussichtlose Asylverfahren zu verhindern und eine kindgerechte Betreuung sicherzustellen. Kock forderte ferner, unbegleitete Jugendliche unter 18 Jahren nicht in Erwachsenenunterkünften, sondern in Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen. In allen Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge müssten im Umgang mit Minderjährigen speziell geschulte Mitarbeitende zur Verfügung stehen. Weiterhin sollten ausländische Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Zugang zu allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe haben. Es sei zudem notwendig, dass sie in allen Bundesländern die Schule besuchen könnten.

Hannover, 02. Oktober 2003

Pressestelle der EKD
Silke Fauzi