Katholische und Evangelische Kirche mahnen zur Besonnenheit

Gemeinsame Äußerung der Prälaten Jüsten und Felmberg zur Debatte um Schutzsuchende in Deutschland

Im Blick auf die Vorschläge von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich zum Umgang mit den gestiegenen Zahlen von Asylbewerbern aus Serbien und Mazedonien mahnen der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Dr. Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Dr. Bernhard Felmberg, zur Besonnenheit. Jeder Asylsuchende habe in Deutschland das Anrecht auf eine unvoreingenommene und gründliche Prüfung seines Asylantrags. Dieses Recht dürfe auch angesichts gestiegener Asylbewerberzahlen nicht in Frage gestellt werden. Dies gelte auch für Asylsuchende aus Ländern wie Serbien und Mazedonien. In der Vergangenheit sind immer wieder Angehörige dieser Staaten als Flüchtlinge anerkannt worden.

Nach bisheriger Gesetzeslage seien Serbien und Mazedonien nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. „Aus unserer Sicht sprechen hierfür gute Gründe“, erläutert Prälat Dr. Felmberg. „So ist bekannt, dass Roma in beiden Ländern schwerwiegenden Diskriminierungen und Ausgrenzungen ausgesetzt sind.“ - „Erhebliche Sorge bereitet es uns, dass für viele Roma der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, zu sanitären Einrichtungen und sauberem Trinkwasser in ihren Herkunftsländern nicht gewährleistet ist“, führt Prälat Dr. Jüsten aus.

Vor diesem gravierenden Problem dürften die Europäische Union (EU) und Deutschland nicht die Augen verschließen. Die EU habe bereits Anstrengungen unternommen, die allerdings noch nicht zu einer relevanten Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma in ihren Herkunftsländern geführt hätten. „Unsere Bemühungen müssen weiterhin auf die Herstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen gerichtet sein“, so Prälat Jüsten.

Eine Kürzung sozialer Leistungen für die Asylantragsteller im Verfahren lehnen beide Prälaten ab. Das Bundesverfassungsgericht habe – ganz im Gegenteil – im Sommer eine Anhebung der Leistungen angeordnet, weil ein menschenwürdiges Existenzminimum der Antragsteller bisher nicht gesichert war. „Die Kürzung von Barleistungen für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten, die der Bundesinnenminister vorschlägt, ist unserer Ansicht nach mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar“, erklärt Prälat Felmberg. „Das Gericht hat es ausdrücklich untersagt, das menschenwürdige Existenzminimum aus Gründen der Abschreckung zu unterschreiten“, so Prälat Jüsten.

Prälat Felmberg und Prälat Jüsten sprechen sich außerdem gegen die Aufforderungen des Bundesinnenministers an die Länder aus, Asylbewerbern statt Geld nur noch Sachleistungen zu gewähren. Nicht ohne Grund zahlten die meisten Kommunen und Bundesländer mittlerweile Geldleistungen aus. Für die Verwaltungen sei dies unbürokratischer und kostengünstiger. Zu bedenken sei auch, dass von solch restriktiven Maßnahmen ausnahmslos alle Asylsuchenden betroffen wären – auch diejenigen, die aus Bürgerkriegs- und Krisenländern kommen, wie Syrien, dem Irak und Afghanistan. Schutzsuchende aus diesen Ländern stellen nach wie vor die Mehrheit aller Asylsuchenden.

Hannover, 23. Oktober 2010

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick