Für konsequenten Embryonenschutz in Europa

Appell der Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

Am 26. November 2003 steht im EU-Ministerrat eine Entscheidung darüber an, ob und unter welchen Bedingungen mit EU-Geldern „verbrauchende“ Embryonenforschung gefördert wird. Wir appellieren an die Bundesregierung, sich bei ihrem Votum im EU-Ministerrat strikt an dem in Deutschland geltenden Recht zu orientieren und an den Maßstäben des Embryonenschutzgesetzes festzuhalten.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. November gibt Anlass zu größter Besorgnis im Blick auf den Schutz menschlicher Embryonen in Europa. Wo das Interesse der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen so stark ist, dass man die Tötung menschlicher Embryonen zur Gewinnung solcher Stammzellen in Kauf nimmt, wird menschliches Leben instrumentalisiert, was ethisch nicht gerechtfertigt ist. Die Würde und das Lebensrecht des menschlichen Embryos, die ihm auch dann von Anfang an zukommen, wenn er außerhalb des Mutterleibs gezeugt wurde, werden damit bestimmten Forschungsinteressen untergeordnet und als weniger wert erachtet. Die Förderung solcher Forschung könnte überdies den Anreiz geben, in Zukunft bei der künstlichen Befruchtung mehr Embryonen bereitzustellen, als aus reproduktionsmedizinischen Gründen notwendig erscheint.

Solche verbrauchende Embryonenforschung mit Gemeinschaftsgeldern aller EU-Länder zu fördern, bedeutet, die Rechtsordnungen von Ländern, in denen diese Forschung verboten ist, mitsamt ihren ethischen Grundlagen zu relativieren und einseitig anderen Ländern wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.

Die evangelische und die katholische Kirche sind immer dafür eingetreten, den Schutz menschlicher Embryonen uneingeschränkt zu gewährleisten. Wir richten deshalb an die Bundesregierung die dringliche Bitte, den Tendenzen zu einer Anpassung der in Deutschland geltenden Grundsätze des Embryonenschutzes an die Verhältnisse anderer EU-Mitgliedsstaaten zu widerstehen, im EU Ministerrat für restriktive Regelungen zu stimmen und sich damit für einen konsequenten Embryonenschutz einzusetzen.

Der Vorsitzende des
Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Bischof Wolfgang Huber

Der Vorsitzende der
Deutschen Bischofskonferenz
Kardinal Karl Lehmann

Hannover/Bonn, 24. November 2003

Pressestelle der EKD