Glaubens-ABC
Bekenntnisschriften
Unter diesem Stichwort werden die in der Reformationszeit entstandenen Zusammenfassungen des evangelischen Glaubens verstanden. Sie wollen und sollen auch nicht an die Stelle der Bibel treten, sondern zeigen, wie ihre zentralen Aussagen aus evangelischer Perspektive zu verstehen sind. Dadurch haben sie Verkündigung, Frömmigkeit, Lied, Gebet, Gottesdienst, Lehre und Ordnung dieser Kirchen nachhaltig geprägt. Pfarrerinnen und Pfarrer werden auf sie verpflichtet.
„Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche“ bilden die maßgebliche Textsammlung für die lutherischen Kirchen. Im Jahre 1580 wurden im so genannten Konkordienbuch („Einigungsbuch“) folgende Texte zusammengestellt:
- die drei Glaubensbekenntnisse der Alten Kirche: apostolisches Glaubensbekenntnis, das Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (381, später Chalcedon 451) und das Athanasianum;
- das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana, CA), von Philipp Melanchthon verfasst. Es wurde von den evangelischen Fürsten und Reichsstädten beim Augsburger Reichstag 1530 Kaiser Karl V. überreicht als deren Glaubensbekenntnis mit dem der Versuch der Einigung unternommen wurde, der jedoch scheiterte. Artikel 1-21 behandeln grundsätzliche Fragen (Gott, Sünde, Rechtfertigung, Taufe, Abendmahl, Amt, Kirche und Staat, Glaube und gute Werke, Heilige), Artikel 21-28 beschreiben die Kritik an den Missständen in der Kirche;
- die Apologie (Verteidigung) der CA von Melanchthon;
- die Schmalkaldischen Artikel von Luther;
- der Traktat über die Macht und die Vorrangstellung des Papstes von Melanchthon;
- der Kleine Katechismus von Luther;
- der Große Katechismus von Luther;
- die Konkordienformel.
Auf reformierter Seite zählt der Heidelberger Katechismus von 1563 zu den Bekenntnisschriften.
