Glaubens-ABC

Evangelische Kirche der Union

Die Gründung der Evangelischen Kirche der Union (EKU) reicht in das Jahr 1817 zurück. Damals regte der preußische König Friedrich Wilhelm III. an, mit dem 300. Jahrestag der Reformation Martin Luthers solle in seinem Lande die Vereinigung der lutherischen und der reformierten Gemeinden durch gemeinsame Abendmahlsfeiern eingeleitet werden. Ihren Namen trägt die EKU seit 1954. Davor hieß sie „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“. In ihrer Ordnung hat sich die EKU verpflichtet, die Gemeinschaft in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der sie als Gliedkirche angehört, zu festigen und zu vertiefen. Zur EKU gehören sieben Gliedkirchen: die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelische Kirche von Westfalen. Sitz der Zentrale (Kirchenkanzlei) ist Berlin. 2003 entsteht aus der EKU zusammen mit weiteren Kirchen, die der Arnoldshainer Konferenz (AKf) angehören, die Union Evangelischer Kirchen (UEK).



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