Glaubens-ABC

Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche austreten will, kann dies in der Regel durch eine Erklärung auf dem Standesamt tun. Bis zur Reformation war dieser Schritt jedoch völlig unbekannt, denn es gab eine selbstverständliche Zugehörigkeit zur katholischen Kirche. Erst im 19. Jahrhundert kam es zur gesetzlichen Trennung von Staat und Kirche (1873 in Preußen). Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es mehrere Austrittswellen, zuletzt Anfang der neunziger Jahre. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche verzeichnen einen Mitgliederverlust, der bei etwa einem Prozent liegt, wenngleich statistisch gesehen mehr Menschen aus der evangelischen als aus der katholischen Kirche austreten. Der Kirchenaustritt ist auch ein theologisches Problem, denn die Taufe verliert ihre Gültigkeit nicht. Die Kündigung der Kirchenmitgliedschaft bedeutet den Verlust kirchlicher Rechte. So ist etwa die Übernahme des Patenamtes nicht mehr möglich. Gleichzeitig entfällt aber auch in Deutschland die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer.



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