Glaubens-ABC
Kirchenrecht
Kirchenrecht beschreibt das von den Kirchen zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzte Recht in Form von Verfassungen, Ordnungen und Gesetzen. In der Disziplin des Staatskirchenrechts wird das Verhältnis zwischen Staat und Kirche und den entsprechenden Regelungen bedacht.
