Glaubens-ABC
Kirchensteuer
Es gibt wohl kaum einen Menschen, der gerne Steuern zahlt. Und so ist es kein Wunder, dass regelmäßig auch die Kirchensteuer kritisiert wird. Sie ist in Deutschland die Haupteinnahmequelle der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche und brachte beiden Kirchen jeweils rund vier Milliarden Euro im Jahr 2002. Sie ist an die Lohn- und Einkommenssteuer gekoppelt und liegt je nach Bundesland zwischen acht und zehn Prozent. Nur ein Drittel der Kirchenmitglieder sind kirchensteuerpflichtig. Studenten, Rentner, Arbeitslose, Hausfrauen, die über kein eigenes Einkommen verfügen oder nur geringe Einkünfte haben, sind von der Zahlung dieser Steuer befreit.
Die Wurzeln der Kirchensteuer liegen im Alten Testament. Nach 3. Mose 27,30 ist der "Zehnte" für Gott bestimmt, d. h. ein Zehntel der Ernte und des Viehs gaben die Menschen damals für den Dienst im Tempel und für die Armen. Das Recht, den "Zehnten" zu erheben, ist später auch der Kirche zugestanden worden. Doch schon in der Reformationszeit verloren die evangelischen Kirchen viel von ihrem Besitz an die Landesherren und waren deshalb nicht mehr in der Lage, ihre Arbeit selbst zu finanzieren. Im Jahre 1803 wurden weitere große Teile der Kirchen aufgrund des so genannten Reichsdeputationshauptschlusses Napoleons säkularisiert - im Klartext: enteignet.
Nach der Niederlage Napoleons kamen die Länder in den Besitz des ursprünglich kirchlichen Eigentums. Damit die Kirchen aber weiter ihren Dienst tun konnten, wurden ihnen zunächst "Staatsleistungen" als Ausgleich gewährt, um ihre Pfarrer zu bezahlen, Kirchen und Gebäude zu unterhalten. Da den Kirchen immer mehr gesellschaftliche Aufgaben zuwuchsen, suchten die staatlichen Behörden nach einer Lösung. Mit der Weimarer Reichsverfassung 1919 und der Trennung von Staat und Kirche wurde den Kirchen das Recht gewährt, eigene Steuern zu erheben. Der entsprechende Artikel ist 1949 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden. Der Staat lässt sich den Einzug der Kirchensteuer von den Kirchen honorieren. Er behält je nach Bundesland drei oder vier Prozent der Steuermittel ein. Für die Kirchen wie für die Kirchensteuerzahler ist dieses pragmatische Modell das kostengünstigste. Müssten die Kirchen eine eigene Kirchensteuerverwaltung aufbauen, würden rund zwanzig Prozent der Steuereinnahmen dafür aufgewendet werden.
Mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer - hinzu kommen u. a. noch Zuschüsse des Staates, Einnahmen aus Vermögen sowie Spenden - finanzieren die Kirchen ihre Arbeit, d. h. der größte Teil der kirchlichen Haushalte sind Personalkosten. Allein die evangelische Kirche zählt fast 23.000 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie weitere 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (u. a. Diakoninnen und Diakone, Kirchenmusikerinnen und -musiker, die Mitarbeitenden in der Diakonie nicht mitgerechnet).
In anderen Ländern gibt es - historisch gewachsene - andere Systeme. In Italien können die Bürger selbst entscheiden, ob sie im Jahr 0,8 Prozent ihrer Steuerschuld an die Kirchen oder an den Staat überweisen, der dieses Geld für humanitäre und soziale Zwecke einsetzt. In Griechenland bezahlt der Staat die Gehälter und Pensionen der Geistlichen. In den USA finanzieren sich die Kirchen ausschließlich aus Spenden. Unter pragmatischen Gesichtspunkten ist der staatliche Einzug der Kirchensteuer das weltweit effizienteste Modell, um das die Kirchen in Deutschland von ihren Partnern in aller Welt beneidet werden. Es trägt auch dazu bei, dass überregionale und internationale Aufgaben der Kirchen finanziert werden können. In den USA klagen viele Pfarrerinnen und Pfarrer über die Abhängigkeit von der Spenden-"Laune" ihrer Mitglieder. Was diesen nicht gefällt, kann nicht gemacht werden, auch wenn es sinnvoll wäre.
Gleichwohl muss auch in Deutschland das Modell der Kirchensteuer überdacht werden. Seit den siebziger Jahren vollzieht sich in der Steuerpolitik des Staates eine Umschichtung von den direkten Steuern (Lohn- und Einkommensteuer), die gesenkt werden, zu den indirekten Steuern (z.B. Mehrwertsteuer), die steigen. Auf lange Sicht werden die Einnahmen aus der Kirchensteuer geringer ausfallen, so dass die Kirchen entweder den Steuersatz anheben, wofür die Bürgerinnen und Bürger nur wenig Verständnis hätten, oder neue Einnahmequellen erschließen müssen. Dazu gehört, dass auch diejenigen stärker in die Mitverantwortung für die Finanzierung der kirchlichen Arbeit genommen werden, die über Geldmittel verfügen, bislang aber keine Kirchensteuern bezahlen. Und der Staat wird nicht umhin kommen, im Bereich des Vereinsund Stiftungsrechts Voraussetzungen zu schaffen - wie etwa in den USA -, so dass es attraktiver wird, Kirchen, aber auch andere Institutionen zu unterstützen.
