Glaubens-ABC

Landeskirche

Durch die Reformation haben sich in Deutschland die Fürstentümer zu weitgehend selbstständigen staatlichen Einheiten herausgebildet, deren Herrschaft sich auch auf religiöse Fragen bezog. Damals übernahm der Landesherr auch die Leitung in kirchlichen Angelegenheiten (landesherrliches Kirchenregiment). Der Begriff „Landeskirche“ bezeichnet die rechtlich selbstständigen evangelischen Kirchen in den vor 1918 geltenden Grenzen der deutschen Fürstentümer. Heute gibt es 22 selbstständige evangelische Landeskirchen von unterschiedlicher Größe - die kleinste ist die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe mit 67.000 Mitgliedern, die größte ist die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers mit 3,25 Millionen Mitgliedern.

Die Landeskirchen sind - von Bayern abgesehen - nicht deckungsgleich mit dem jeweiligen Bundesland. Und sie sind keine homogene Größe, da es auch Exklaven gibt. So gehören etwa Wetzlar und Braunfels nicht nach Hessen und Nassau, sondern aus historischen Gründen in die Evangelische Kirche im Rheinland. Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Landeskirche entstand aus ursprünglich vier selbstständigen Landeskirchen.



erweiterte Suche

 


Glaubens-ABC

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Weitere Artikel

LaieLandeskircheLehrbeanstandungsverfahrenLeidenLektorLeuenberger KirchengemeinschaftLeuenberger KonkordieLiebeLiturgieLosungenLutherLutherischer WeltbundLuthertum