Glaubens-ABC

Lehrbeanstandungsverfahren

Beim Lehrbeanstandungsverfahren handelt es sich um einen kirchenrechtlich geregelten Prozess, in dem die Kirche gegen einen Pfarrer/eine Pfarrerin vorgeht, der/die gegen die geltenden Grundsätze verstößt. Dies kommt in der evangelischen Kirche allerdings sehr selten vor, wo es eine große innere Liberalität gibt. In einem solchen Verfahren wird die Frage geprüft, ob jemand im Auftrag der Kirche sprechen kann. Der persönliche Glaube steht dabei nicht auf dem Prüfstand. Der prominenteste Fall der jüngeren Vergangenheit ist der des Hamburger Pastors Paul Schulz, der 1976 zunächst beurlaubt und 1979 schließlich in Folge eines Lehrbeanstandungsverfahren vom Dienst suspendiert wurde. Im Urteilsspruch wurde zur Begründung angeführt, dass er „öffentlich durch Wort und Schrift in der Darbietung der christlichen Lehre in entscheidenden Punkten in Widerspruch zum Bekenntnis der Kirche getreten“ ist und daran „beharrlich“ festhält. Einige Thesen von Paul Schulz: Jesus war nicht Gottes Sohn, sondern ein ganz normaler Mensch. Gott ist „eine tröstliche Erfindung der Menschen“. Eine Auferstehung gibt es nicht: „Der Tod ist das natürliche Ende, der Mensch löst sich auf.“ Die Bibel ist nicht Gottes Wort: „Ein Gott, den es nicht gibt, kann auch nichts offenbaren.“ Maria sei „keine jungfräuliche Gottesmutter“ gewesen und Jesus „ein normales Kind normaler Eltern: Maria und Josef. Und selbst wenn viele fromme Weihnachtspredigten es anders behaupten: Es bleibt nichts Göttliches.“



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