Glaubens-ABC
Militärseelsorge
Die Militärseelsorge hat eine jahrhundertealte Tradition und ist in Deutschland dennoch umstritten. Am 27. Februar 1957 wurde zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der Militärseelsorgevertrag unterzeichnet. Er ist nach der Vereinigung von den evangelischen Landeskirchen in den neuen Bundesländern zunächst nicht übernommen worden. Umstritten war vor allem, dass die Soldatenseelsorger auf Zeit als Beamte in den Staatsdienst wechseln. Und es ist eine staatliche Beeinflussung des „Lebenskundlichen Unterrichts“ vermutet worden, den die römisch-katholische und die evangelische Kirche in ökumenischer Gemeinschaft verantworten. Belege für diesen Verdacht konnten jedoch nicht erbracht werden. Anders als in anderen Ländern, haben Militärgeistliche in Deutschland den Status von Zivilisten, unterliegen keinen Anweisungen der Bundeswehr und müssen auch nicht wie etwa in Finnland eine Nahkampfausbildung durchlaufen.
Die Synode der EKD beschloss 2002 eine Änderung des „Kirchengesetzes zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland“, der auch die ostdeutschen Landeskirchen zugestimmt haben und somit dem Militärseelsorgevertrag beigetreten sind. Das Gesetz trägt jetzt die Überschrift: „Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr“. Es erlaubt, dass die evangelischen Seelsorger in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern Beamte im kirchlichen Dienst bleiben. Die Kosten der Militärseelsorge, die von einem Militärbischof nebenamtlich geleitet wird, werden in der Hauptsache durch den Staat getragen.
