Glaubens-ABC

Staat und Kirche

In Deutschland sind Staat und Kirche seit 1918 getrennt. Der Staat ist aufgrund des Grundgesetzes zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Dies hindert ihn aber nicht daran, ein partnerschaftliches Verhältnis zu den Kirchen zu entwickeln. So zieht er für die Kirchen gegen Gebühr die Kirchensteuer ein. Er finanziert u. a. den Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Theologische Fakultäten an den Universitäten, die Militärseelsorge und bezuschusst die von den Kirchen geleisteten Aktivitäten der Entwicklungshilfe. Vor Ort werden die Aktivitäten der Diakonie finanziell gefördert und etwa auch kirchliche Kindergärten. Der Staat ist auf diese Angebote angewiesen, denn müsste er die Kosten dafür alleine tragen, käme ihm dies um ein Vielfaches teurer. Schließlich sind die Kirchen an der Finanzierung der Kindergärten beteiligt. Gefördert werden vom Staat auch andere Träger, z.B. das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, die katholische Caritas und der Arbeiter Samariterbund, denn die Bürgerinnen und Bürger sollen frei wählen können, welche Einrichtungen sie nutzen wollen. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist nicht spannungsfrei. So wurde der Buß- und Bettag 1996 als staatlicher Feiertag abgeschafft, um den Arbeitgeberanteil an der Pflegeversicherung zu kompensieren.

Und dass das Bundesland Brandenburg mit dem Fach "Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde" (LER) einen Religionsunterricht eigener Art einführt und die grundgesetzlich geschützten Belange der Kirchen ignoriert - dies sind alles Beispiele dafür, dass die Kirchen unter Wahrnehmung ihres Öffentlichkeitsauftrags verstärkt auch eigene Interessen vertreten müssen und ihre Rolle nicht mehr ausschließlich als Anwalt der Schwachen in der Gesellschaft verstehen dürfen.



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