Glaubens-ABC

Volkskirche

Volkskirche ist als Begriff durch Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher (1768-1834) geprägt worden. Er dient als Beschreibung einer kirchlichen Struktur, bei der die Kirchenzugehörigkeit für ein Volk oder einen großen Teil der Bevölkerung normal ist. Es ist jedoch zunehmend umstritten, ob der Begriff auch heute noch zur Beschreibung der kirchlichen Lage verwendbar ist. Wenn man These VI der Barmer Theologischen Erklärung (1934) zum Maßstab nimmt, dann ist Volkskirche nach wie vor zur Charakterisierung der Kirche in Deutschland verwendbar. These VI lautet: „Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.“ „Alles Volk“, nicht nur Teile davon - das ist und bleibt der Bezugsrahmen.



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