Reader zur EKD-Synode 2000

Bericht des Rates der EKD über die "Menschenrechtsarbeit in der EKD"

(Gekürzte Fassung)

Vorbemerkung

Die Menschenrechtsarbeit wird in der EKD selber, im Bereich ihrer Gliedkirchen und in den kirchlichen Werken an vielen Stellen wahrgenommen: in der entwicklungspolitischen Arbeit, in den Bereichen Ökumene, Frieden und Konziliarer Prozess, in der Ausländer- und Flüchtlingsarbeit und in der Arbeit der Frauenreferate sowie der Stellen, die sich mit der wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland befassen.

"Grundlegend für das christliche Verständnis der Menschenrechte ist die biblische Vorstellung, dass alle Menschen nach Gottes Bild geschaffen worden sind. Jeder Mensch hat die gleiche Würde und ist wertvoll in Gottes Augen. ... Ausgehend von der universalen Geltung des Liebesgebotes treten die Kirchen für die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte ein." So hat es die Kammer der EKD für Kirchlichen Entwicklungsdienst 1996 in ihren Leitlinien formuliert und hat damit aufgenommen, was die Kammer der EKD für Öffentliche Verantwortung 1975 über den Auftrag der Kirche im Hinblick auf die Menschenrechte festgestellt hat: "Nach dem Verständnis des christlichen Glaubens ist also das Recht des Menschen von Gott geschenktes Recht. Die Mitverantwortung der Christen für die Verwirklichung der Menschenrechte hat ihre Grundlage in diesem Geschenk und im Gebot der Liebe. Sie entspringt der Dankbarkeit für die von Gott geschenkte Gemeinschaft, und sie entfaltet sich im Eintreten für das Recht des Nächsten."

I. Die Entwicklung der Menschenrechtsarbeit in der EKD und dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK)

1973 verabschiedete die EKD-Synode in Bremen zum 25. Jahrestag der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" eine Kundgebung, in der sie die Christen aufrief, "angesichts der Entwicklungs- und Rassenprobleme der heutigen Welt aktiv zur Ausweitung und Konkretisierung der Menschenrechte beizutragen". Ein Jahr später beschloss die EKD-Synode in Kassel, die Menschenrechtsarbeit auszubauen und zu verstärken. 1975 schließlich veröffentlichte die Kammer der EKD für Öffentliche Verantwortung im Auftrag des Rates ihren Beitrag "Die Menschenrechte im ökumenischen Gespräch". Dort werden als Aufgaben der Kirchen im Bezug auf die Menschenrechte u. a. die Verkündigung, das diakonische Handeln, Menschenrechtserziehung, das öffentliche Eintreten gegen das Unrecht und vor allem für die Rechte sonst vergessener Gruppen genannt.

Die Beschäftigung der EKD mit dem Thema Menschenrechte in den 70er Jahren ist auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Militärdiktaturen in Afrika, Asien und Lateinamerika zu sehen. Die Partner der kirchlichen Entwicklungsarbeit wurden durch die dort herrschende Repression vor große Probleme gestellt und drängten die EKD, das Thema Menschenrechte aufzugreifen. Am 2. Januar 1977 nahm das Referat für politisch Verfolgte und Flüchtlinge, das bald darauf in Referat "Hilfe für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen" umbenannt wurde, in der Stuttgarter Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD (DW EKD) seine Arbeit auf.

Bis 1990 wurden im Kirchenamt der EKD Menschenrechtsfragen weitgehend als Teilaspekte anderer Referate bearbeitet. Im April 1990 wurde hier die Fachstelle "Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Menschenrechtsfragen in der Dritten Welt" des Ausschusses für entwicklungsbezogene Bildung und Publizistik (ABP) eingerichtet.

Die Menschenrechtsarbeit des 1969 gegründeten Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) fand in einem ganz anderen Kontext als dem der EKD statt, nämlich unter den Bedingungen eines Staates, in dem die Kirchen zunächst bekämpft und schließlich geduldet, und in dem die Menschenrechte Einzelner systematisch verletzt wurden. Neben der Auseinandersetzung um die Friedensverantwortung, dem Protest gegen die Einführung des Wehrunterrichtes an den Schulen und der Forderung nach Einrichtung eines sozialen Friedensdienstes hat sich der BEK in einer von ihm mitgetragenen Arbeitsgruppe schon Anfang der 70er Jahre den Menschenrechtsfragen zugewandt.

Die Wirksamkeit der kirchlichen Arbeitsgruppe hat mit dazu beigetragen, die Tabuisierung zu durchbrechen und Menschenrechte auch in der DDR "gesellschaftsfähig" zu machen. Gegen erheblichen Widerstand ist eine Publikation zum Eintreten der Christen für die Menschenrechte in der DDR gelungen. Bedeutsam für den Einsatz der Arbeitsgruppe waren die Mitarbeit der DDR-Kirchen im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) und in den konfessionellen Weltbünden sowie der KSZE-Prozess, die den Blick für die Menschenrechtsprobleme, gerade auch für die im eigenen Land, geschärft haben.

Die Menschenrechtsarbeit des BEK hat nach der Wende auch der Menschenrechtsarbeit in der wieder vereinigten EKD wichtige Anstöße gegeben. Dazu gehört insbesondere die Aufmerksamkeit für die Menschenrechtssituation im eigenen Land, auch als Frage der Glaubwürdigkeit für das weltweite Eintreten für Menschenrechte.

II. Das Menschenrechtsreferat im Diakonischen Werk der EKD

Der Auftrag des Referates lautet, tätig zu werden, wenn Partner der EKD und ihrer Werke um Hilfe in Fällen von Menschenrechtsverletzungen bitten.

Das Menschenrechtsreferat im DW EKD ist Teil eines in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund seiner Arbeit entstandenen weltweiten Netzwerkes kirchlicher und säkularer Menschenrechtsorganisationen. Es reagiert auf die zahlreichen Anfragen aus diesem internationalen Netzwerk mit Einzelfallhilfen und Projektförderung und weitergehenden menschenrechtlichen Interventionen.

Zur Einzelfallarbeit gehören u. a.

  • Recherchen hinsichtlich einer gemeldeten Verfolgung einer Einzelperson oder Organisation durch Nachfragen bei anderen Menschenrechtsorganisationen, wie Amnesty International, bei den betroffenen Partnern, den verantwortlichen Regierungen und bei deutschen Regierungsstellen, wie dem Auswärtigen Amt;

  • Protestaktionen bei den verantwortlichen Regierungen;

  • Bitten an deutsche Regierungsstellen oder Bundestagsabgeordnete, sich für den oder die Betroffenen bei der für die Verfolgung verantwortlichen Regierung einzusetzen;

  • die Entsendung von Prozessbeobachtern.
Ein Arbeitsschwerpunkt der letzten Jahre ist die Verteidigung der Menschenrechtsverteidiger, die in zahlreichen Ländern bevorzugte Ziele der Repression sind.

Zur Projektförderung gehören die Unterstützung von:
  • Menschenrechtsorganisationen in den Ländern des Südens. Im Vordergrund steht wie bei der Entwicklungszusammenarbeit der Aufbau von Selbsthilfeorganisationen und zivilgesellschaftlichen Strukturen.

  • Maßnahmen deutscher Solidaritäts- und Aktionsgruppen mit direktem Bezug zum Schutz von Menschenrechtsorganisationen im Süden, wie zum Beispiel der Deutschen Menschenrechtskoordination Kolumbien, einem Zusammenschluss von kirchlichen Organisationen, Basisgruppen und Hilfswerken;

  • Besuchsprogrammen und Trainingskursen von Menschenrechtsaktivisten aus dem Süden. So trainiert der vom Menschenrechtsreferat geförderte International Service for Human Rights in Genf Menschenrechtsaktivisten aus den Ländern des Südens für ihre Lobbyarbeit bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen;

  • ausgewählten internationalen Menschenrechtsorganisationen, mit denen das Referat eng zusammenarbeitet.
III. Das Menschenrechtsreferat im Kirchenamt der EKD

Auftrag des Menschenrechtsreferates im Kirchenamt der EKD ist die Stärkung der Menschenrechtsarbeit im Bereich der EKD.

Menschenrechtsarbeit ist Querschnittsarbeit. Dies ist eine besondere Herausforderung für die Arbeit des Menschenrechtsreferates. Sie erfordert die ständige Abstimmung nicht nur mit den anderen Referaten in der Ökumeneabteilung und den Regionalreferaten der Hauptabteilung Ökumene und Auslandsarbeit, sondern auch mit den Referaten aus den anderen Hauptabteilungen, in denen menschenrechtlich relevante Fragen bearbeitet werden.

Die Arbeitsfelder im Menschenrechtsreferat im Kirchenamt der EKD lassen sich wie folgt beschreiben:
  • Entwicklung und Erarbeitung von Positionen in menschenrechtlichen Grundsatzfragen und Beratung der Leitungsgremien. Das Menschenrechtsreferat war zum Beispiel maßgeblich an der Ausarbeitung der Kammer der EKD für Kirchlichen Entwicklungsdienst "Menschenrechte im Nord-Süd-Verhältnis - Plädoyer für einen selbstkritischen Dialog" anlässlich der Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien 1993 und an der 1996 erschienenen Veröffentlichung derselben Kammer, "Menschenrechte und Entwicklung - Beiträge zum ökumenischen und internationalen Dialog", beteiligt.

  • Verkündigung: Für den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember wird jedes Jahr zusammen mit einer Arbeitsgruppe ein Gottesdienstentwurf mit Hintergrundmaterialien erarbeitet und über die Gliedkirchen an die Gemeinden verteilt.

  • Öffentlichkeitsarbeit: Die Presseerklärungen des Leiters der Hauptabteilung "Ökumene und Auslandsarbeit" des Kirchenamtes zum Thema Menschenrechte werden im Referat vorbereitet. Jedes Jahr wird zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember eine Presseerklärung des Ratsvorsitzenden der EKD veröffentlicht. Viermal im Jahr erscheint der Informationsdienst "Menschenrechte aktuell" mit Berichten über neue Entwicklungen und über menschenrechtliche Aktivitäten in den Landeskirchen.

  • Bildungsarbeit und Menschenrechtserziehung: Die Referentin wirkt an Tagungen und Seminaren über Menschenrechtsthemen mit.

  • Das Referat ist eine Service- und Informationsstelle für alle, die kirchliche Menschenrechtsarbeit machen oder an ihr interessiert sind. Die anfallenden Fragen hinsichtlich der Menschenrechtssituation in einem bestimmten Land der Welt und menschenrechtliche Grundsatzfragen, etwa über die Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte oder über das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, werden beantwortet.

  • Stärkung der Menschenrechtsarbeit in den Gliedkirchen der EKD (Kirchengemeinden und Gruppen) durch Vernetzung und Kooperation.

  • Kontakt mit kirchlichen und säkularen Menschenrechtsorganisationen im nationalen und internationalen Bereich. Es besteht zum Beispiel eine enge Zusammenarbeit mit dem ÖRK. Die Menschenrechtsreferentin hat in den vergangenen Jahren als Mitglied der Delegation des ÖRK an den Sitzungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen teilgenommen.

  • Stärkung von Menschenrechtsarbeit in den Kirchen der Mitgliedsstaaten der OSZE. Das Referat plant für das nächste Jahr ein Blockseminar Menschenrechte im Theologischen Seminar der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland und anderen Staaten (ELKRAS) in St. Petersburg.
  • Menschenrechtsprobleme in Deutschland.
IV. Herausforderungen für die Menschenrechtsarbeit heute

1998, mit etwas zeitlichem Abstand, lassen sich für die Menschenrechtsarbeit positive und negative Entwicklungen feststellen:

Das Ende des Ost-West-Konfliktes hat dazu geführt, dass langjährige Bürgerkriege beendet, Militärdiktaturen beseitigt worden sind und in Europa, Asien, Lateinamerika und Afrika zahlreiche demokratisch gewählte Regierungen an die Macht kamen. Zu nennen sind hier etwa Präsident Nelson Mandela in Südafrika oder Kim Dae Jung in Südkorea, beides Persönlichkeiten, für die sich die EKD immer wieder eingesetzt hat. Die für die Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen sind jedoch auch da, wo es Wahrheitskommissionen gab, nur in wenigen Ausnahmen zur Rechenschaft gezogen worden. Das Problem der Straflosigkeit behindert den Aufbau eines funktionierenden Rechtsstaates und die Befriedung der Gesellschaft. Ein wichtiger Schritt ist hier trotz aller Unzulänglichkeiten die Verabschiedung des Statutes über einen Ständigen Internationalen Strafgerichtshof im Juli 1999. Zum ersten Mal seit den Nürnberger Prozessen wird die Möglichkeit eröffnet, Einzelpersonen für die von ihnen begangenen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich auch dann zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihre Heimatstaaten dazu nicht willens oder in der Lage sind.

Die Zahl der politischen Gefangenen ist zurückgegangen. Andere Menschenrechte werden aber weiterhin verletzt, und in einigen Ländern Lateinamerikas operieren zahlreiche Todesschwadronen. Trotz der Diskussionen über die Universalität der Menschenrechte werden diese heute zumindest formal von fast allen Staaten anerkannt. Nur noch wenige Staaten behaupten, der Einsatz für die Menschenrechte sei eine Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen wird auf ihrer Sitzung im Herbst 1999 aller Voraussicht nach eine Erklärung über den Schutz der Menschenrechtsverteidiger verabschieden.

An die Stelle des Ost-West-Konfliktes ist - jedenfalls auf der Ebene der Vereinten Nationen - der Nord-Süd-Konflikt getreten und verhindert Fortschritte. Das wurde besonders in den Sitzungen der Menschenrechtskommission in den letzten Jahren deutlich. Den Vertretern der Länder des Nordens wurde von einigen Regierungen des Südens vorgeworfen, sie benutzten die Menschenrechtskommission als ein Tribunal zur Verurteilung der Entwicklungsländer.

Die Zahl interner bewaffneter Konflikte, die, wie im Gebiet der Großen Seen in Afrika oder in den Konflikten um Kurden und Albaner, auch internationale Auswirkungen haben können, ist erheblich gestiegen. Bei diesen Auseinandersetzungen, die häufig auch religiös legitimiert werden, wird keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung genommen; ganz im Gegenteil: sie wird als Teil der militärischen Strategie eingesetzt. Es kommt zu massiven Menschenrechtsverletzungen besonders an Frauen und Kindern. Tausende begeben sich auf die Flucht. In diesem Zusammenhang scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Frieden und Sicherheit in einem engen Zusammenhang mit der Frage der Einhaltung der Menschenrechte stehen. Ein friedliches Zusammenleben ist nur in einem Gemeinwesen möglich, in dem die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte annähernd gewährleistet sind. Bewaffnete Konflikte wiederum führen zwangsläufig zu schweren Menschenrechtsverletzungen.

Auf die zahlreichen Flüchtlinge, die vor Bürgerkriegen, Menschenrechtsverletzungen und der Armut in und nach Europa auf der Flucht sind, haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) mit Beschränkungen des Ausländerrechts reagiert; dies auch vor dem Hintergrund wachsender Fremdenfeindlichkeit in ihren Ländern. Auf eine Lastenverteilung hinsichtlich der Bürgerkriegsflüchtlinge haben sich die Mitgliedsstaaten der EU bisher nicht einigen können.

Schließlich muss bei den Veränderungen der letzten 50 Jahre auch das Stichwort "Globalisierung" fallen. Einerseits wird durch sie die Menschenrechtsarbeit erleichtert: Informationen über Menschenrechtsverletzungen fließen schneller und ungehinderter. Andererseits ist die Welt gerade durch die Flut an Informationen und durch die internationalen wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten unüberschaubarer geworden. Angesichts wirtschaftlicher, politischer und sozialer Schwierigkeiten auch in den reichen Ländern des Nordens sinkt dort die Bereitschaft, sich für Menschen, weit entfernt vom eigenen Lebensumfeld, einzusetzen. Gleichzeitig steigt das Gefühl der Ohnmacht. Viele Fragen sind offen. Welche Rolle spielen zum Beispiel angesichts dieser Veränderungen die Staaten? Wie geht die internationale Menschenrechtsbewegung mit der Macht und dem Einfluss transnationaler Konzerne um? Und was sind in dieser verwirrenden Welt die Aufgaben einer Menschenrechtsarbeit der Kirchen?

V. Die Aufgaben der Menschenrechtsarbeit der Kirchen

Die Menschenrechtsarbeit im Bereich der EKD hat sich angesichts dieser Herausforderungen in den letzten Jahren verändert: So steht im Menschenrechtsreferat des DW EKD nicht mehr, wie in den ersten Jahren, als es in den betroffenen Ländern nur sehr wenige Menschenrechtsorganisationen gab und diese in ihrer Arbeit in entscheidender Weise auf die internationale Unterstützung angewiesen waren, die Einzelfallarbeit im Vordergrund. Heute wird vielfach der Aufbau von Instrumenten und Organisationen des nichtstaatlichen Menschenrechtsschutzes gefördert. In komplexen Konfliktsituationen mit massiven Menschenrechtsverletzungen geht es darum, Formen der Kooperation zu schaffen, in denen Menschenrechtsorganisationen, Entwicklungshilfe, Konfliktbearbeiter/innen und Wissenschaftler/innen interdisziplinär zusammenarbeiten.

Zivile Konfliktbearbeitung ist präventive Menschenrechtsarbeit. Aus dieser Erkenntnis zielen viele Projekte des Menschenrechtsreferates im DW EKD darauf, unterdrückte Minderheiten in die Lage zu versetzen, Konflikte auf friedliche Weise auszutragen. Das Referat hat an der Konzeption und Einrichtung der Arbeitsstelle der AG KED "Frieden und Konfliktbearbeitung in Afrika" mitgewirkt. Zusammen mit anderen Organisationen arbeitet das Referat an der Schaffung von Plattformen für zivile Konfliktbearbeitung auf deutscher und europäischer Ebene. Damit sollen der Zugang zu Lösungspotentialen in Kirche, Gesellschaft und Politik erleichtert und Absprachen und interdisziplinäre Zusammenarbeit in diesem Feld verbessert werden.

Einer der Gründe für den genannten Nord-Süd-Konflikt und die damit verbundene Blockade der Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen ist die Auseinandersetzung um das Verhältnis zwischen den bürgerlich-politischen und den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten. Die Kirchen sollten auch in dieser Frage den Dialog vorantreiben. Dazu ist aber noch viel Bewusstseinsarbeit nötig. Die Unteilbarkeit von bürgerlich-politischen und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten - bei Abstufungen in der Durchsetzbarkeit einzelner Rechte - ist deshalb einer der Schwerpunkte der Menschenrechtsarbeit im Bereich der EKD und ihrer Werke.

Angesichts der beschriebenen Herausforderungen und der auf sie gerichteten gestiegenen Erwartungen haben sich 40 der in Deutschland im Bereich Menschenrechte arbeitenden Nichtregierungsorganisationen im Forum Menschenrechte zusammengeschlossen. Das DW EKD, vertreten durch sein Menschenrechtsreferat, ist Gründungsmitglied des Forum Menschenrechte. Das Menschenrechtsreferat im Kirchenamt der EKD hat dort einen Gaststatus, ist aber intensiv an der Arbeit des Forums beteiligt.

Die Kirchen und ihre Werke können einen eigenen, spezifischen Beitrag zur Menschenrechtsarbeit leisten:
  • Durch ihre Partnerkirchen verfügen sie über Kontakte in alle Regionen der Welt. Der Schutz von Christen, die Zeugen oder Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, ist eine wichtige Aufgabe. Die Menschenrechtsarbeit der Kirchen muss aber wesentlich weiter greifen, wenn diese ihren Auftrag zum diakonischen Handeln für alle Menschen ernst nehmen. In gleicher Weise, wie in der Entwicklungshilfe heute nicht mehr Kleidung und Lebensmittel verteilt werden, sollte Menschenrechtsarbeit der Kirchen auch an der Veränderung menschenrechtsgefährdender Strukturen mitwirken. Wo Menschen, Minderheiten oder gar Mehrheiten ausgegrenzt werden, nicht am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben angemessen teilnehmen können, sind die Kirchen gefordert, weil in diesen Situationen Gefahren für die Menschenrechte und den sozialen Frieden angelegt sind.

  • Im Blick auf Menschenrechtsverletzungen sind die Kirchen und ihre Mitglieder in den Krisenregionen nicht nur passiv Betroffene, sondern auch aktiv Handelnde. So leiden z. B. in einigen islamischen Ländern Christen unter der Verletzung der Religionsfreiheit, billigen dieses Recht - etwa in Russland oder Griechenland - anderen Konfessionen und Religionen selbst aber nicht zu. Menschenrechtserziehung ist deshalb eine wichtige Aufgabe. Die Kirchen müssen ihre Autorität und die Glaubwürdigkeit, die sie genießen, einsetzen, um das Bewusstsein von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft zu fördern. Wichtig ist auch die Ausbildung von Führungspersönlichkeiten in Menschenrechtsfragen, gerade bei den benachteiligten Gruppen. Kirchen können auf diese Weise einen wichtigen Beitrag leisten zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Entwicklung einer Kultur der Menschenrechte.

  • Eine besondere Herausforderung ist dabei die Situation in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten der OSZE. Das oben beschriebene Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, mit dem die Menschenrechtsarbeit der Kirchen in Kontakt treten könnte, ist hier in vielen Ländern besonders der ehemaligen Sowjetunion kaum vorhanden. Das entsprechende Menschenrechtsbewusstsein fehlt dort fast völlig. Die EKD, ihre Werke und Gliedkirchen mit ihren vielfältigen Beziehungen zu Mittel- und Osteuropa sind hier in besonderer Weise gefragt. Ein befriedigender Ansatz ist bisher noch nicht gefunden worden.

  • Die Kirchen sind Teil der weltweiten Menschenrechtsbewegung. In ihr sind Christen und Nichtchristen engagiert. Das Menschenrechtsreferat im DW EKD arbeitet erfolgreich auch mit Partnern aus kulturellen Kontexten anderer Religionsgemeinschaften zusammen. In Deutschland haben Zusammenarbeit und Absprachen mit säkularen Menschenrechtsorganisationen im Forum Menschenrechte den Handlungsspielraum beider Menschenrechtsreferate erheblich erweitert. Jede Organisation hat dabei eigene Stärken und Zugänge. Die Kirchen sollten den Vertrauensvorschuss, den sie nach wie vor auch bei vielen Regierenden genießen, nutzen. Es wird deshalb nicht immer in erster Linie ihre Aufgabe sein, die Rolle des Anklägers zu übernehmen. Die Kirchen dürfen nicht schweigen, sie sollten jedoch auch versuchen, mit denen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ins Gespräch zu kommen und ihnen Alternativen aufzuzeigen.

  • Von großer Bedeutung ist das Engagement in den Kirchengemeinden und Gruppen vor Ort. Es sollte gestärkt werden. Das Engagement von Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der EKD und ihrer Gliedkirchen muss besser vernetzt und koordiniert werden.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen bezieht sich in ihrer Präambel, in der die Gründe für ihre Verabschiedung genannt werden, mit der Erwähnung von "Akten der Barbarei, die das Gewissen der Menschheit schwer verletzt haben", darauf, was in Deutschland unter dem Nationalsozialismus geschehen ist. Vor diesem geschichtlichen Hintergrund besteht eine besondere Verpflichtung gerade auch der deutschen Kirchen zur Menschenrechtsarbeit. Diese wird noch dadurch verstärkt, dass auch nach 1945 die Menschenrechte in der DDR erheblich verletzt worden sind. Die Erfahrungen im BEK sollten der wiedervereinigten EKD Motivation sein, kritisch und wachsam auch die Situation im eigenen Land zu begleiten. Dadurch erhöht sich auch die Glaubwürdigkeit des Einsatzes für die Verwirklichung der Menschenrechte in anderen Ländern und Regionen der Welt.

Insgesamt sollte das Profil der Menschenrechtsarbeit im Bereich der EKD gestärkt werden: Durch öffentliche Verlautbarungen der Kirchenleitungen und an der Basis, in den Kirchengemeinden und Gruppen vor Ort. Eine engagierte Menschenrechtsarbeit über den 50. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hinaus sollte das Ziel sein.
Der Bericht des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die "Menschenrechtsarbeit in der EKD" wurde auf der 3. Tagung der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland im November 1998 in Münster vorgelegt.



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