EKD-Ratsvorsitzender begrüßt EU-Verfassungsentwurf

Kock: Wichtige Anliegen der Kirchen wurden berücksichtigt

Grundsätzlich zufrieden hat sich der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, zu dem am Freitag, den 13. Juni, vorgelegten Entwurf einer europäischen Verfassung geäußert. Zwar habe der Gottesbezug bedauerlicherweise keinen expliziten Eingang in den Text gefunden, doch seien andere wichtige Anliegen der Kirchen berücksichtigt worden.

Es sei zu begrüßen, dass die Einbeziehung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in die europäische Meinungsbildung künftig auch formal gewährleistet sei, sagte Kock am Freitag. Artikel 51 des Verfassungsvertrages sehe einen regelmässigen, transparenten Dialog der EU-Institutionen mit den Kirchen vor. "Das ist ein positives Zeichen", so Kock. "Denn die Kirchen vertreten keine Partikularinteressen, sondern setzen sich für Werte ein, die eine freie Gesellschaft für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Bewältigung von Konflikten braucht." Dieser besondere Beitrag für das öffentliche Leben werde durch den Verfassungsentwurf ebenso wie die spezifische Identität der Kirchen auf europäischer Ebene ausdrücklich anerkannt. Die religiösen Traditionen würden als eigenständige Faktoren neben kulturellen und humanistischen Traditionen gewürdigt.

Die Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche in den verschiedenen Mitgliedstaaten bleibe weiterhin in nationalstaatlicher Zuständigkeit. "Das Verhältnis von Staat und Kirche ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet und in der Regel über Jahrhunderte historisch gewachsen", erklärte der Ratsvorsitzende. "Die europäische Einigung kann nur dann erfolgreich fortgesetzt werden, wenn sie auf solchen Fundamenten aufbaut."

Kock wies darauf hin, dass die Präambel nun in allen Sprachfassungen in gleicher Weise auf das religiöse Erbe Bezug nimmt. Dieses Erbe werde als Beitrag zur Herausbildung universaler und unveräußerlicher Rechte anerkannt. "Durch die verbindliche Aufnahme der Grundrechte-Charta in den Verfassungstext wird deutlich, dass die Union eine Wertegemeinschaft ist", erklärte Manfred Kock.

Der Ratsvorsitzende beglückwünschte den Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing und die 105 Konventsmitglieder zu ihrer erfolgreichen Arbeit an dem Verfassungsentwurf. Die Konventsdebatten, die zwischen Regierungsvertretern, nationalen Abgeordneten, Europaabgeordneten und Vertretern der Kommission geführt wurden und an denen auch die Beitrittsstaaten teilnahmen, hätten bereits ein breites Interesse an den aktuellen europäischen Fragen bewirkt. Ausdrücklich dankte Kock den deutschen Konventsmitgliedern  für ihren Einsatz auch für die kirchlichen Belange.


Hannover, den 13. Juni 2003
Pressestelle der EKD 
Silke Fauzi