Zur Einigung über den europäischen Verfassungsvertrag

Stellungnahme des EKD-Ratsvorsitzenden, Bischof Wolfgang Huber, und des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der Vorsitzende des Rates der  Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, begrüßen, dass sich die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel auf den Text eines europäischen Verfassungsvertrages geeinigt haben. Der vom Europäischen Rat in der Nacht von Freitag auf Samstag verabschiedete Verfassungsentwurf kann so zu einer neuen einheitlichen rechtlichen Grundlage der Europäischen Union werden. Dies ist ein wichtiger Schritt der europäischen Integration zur Sicherung des Friedens und zum Wohlergehen der Menschen. Zur endgültigen Verbindlichkeit des europäischen Verfassungsvertrages ist die Zustimmung durch die Parlamente und in einigen Ländern durch Volksabstimmungen notwendig. Wir hoffen, dass dies gelingen wird.

Von besonderer Bedeutung ist, dass im neuen Verfassungsvertrag die Wertgebundenheit der Europäischen Union deutlich zum Ausdruck kommt. So ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in den Vertragstext integriert, viele demokratischen Elemente sind gestärkt und das Subsidiaritätsprinzip ist weiter ausgestaltet worden - Anliegen, die die Kirchen immer wieder vorgetragen haben. Ebenso wurde unser Anliegen, die Vielfalt Europas auch dadurch anzuerkennen, dass die Union den Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten achtet und sie als Partner im gesellschaftlichen Dialog ansieht, im Verfassungsvertrag berücksichtigt.

Wenn es nun am Beginn des Textes heißt, dass die Europäische Union unter anderem aus dem religiösen Erbe schöpft, aus dem sich die Menschenrechte, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit entwickelt haben, dann ist damit angesichts seiner Prägekraft für Europa vor allem das jüdisch-christliche Erbe gemeint. Wir bedauern deshalb, dass die Staats- und Regierungschefs sich nicht darauf einigen konnten, diese historische Tatsache auch ausdrücklich zu benennen. Ebenso bedauern wir es, dass es nicht möglich war, angesichts der leidvollen Erfahrungen von Kriegen und Diktaturen in Europa durch einen Bezug auf die Verantwortung vor Gott deutlich zu machen, dass jede menschliche Ordnung vorläufig, fehlbar und unvollkommen und Politik nie absolut ist.

Es wird nun darauf ankommen, diese Vorläufigkeit jeder politischen Ordnung immer wieder bewusst zu machen und den Menschen stets ins Zentrum europäischer Politik zu rücken. Ebenso wird es immer wieder notwendig sein, sich der Herkunft unseres Kontinentes zu vergewissern, um seine Zukunft gestalten zu können. Als Kirchen werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten dazu beitragen.

Hannover/Bonn, den 19. Juni 2004

Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz
Martina Höhns