Europäische Kirchen gegen einheitliches Staatskirchenrecht

KEK: Gemeinsam für Stärkung der Religionsfreiheit eintreten

Religionsgemeinschaften muss grundsätzlich ein rechtlicher Status zuerkannt werden, der ihnen die Ausübung ihrer Religion gestattet. Dafür sprachen sich am 11. November die Teilnehmenden einer Konsultation in Wien aus, die von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) veranstaltet wurde. "Bestehende Menschenrechtsvereinbarungen müssen Grundlage aller Staats-Kirchen-Regelungen sein", so der Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christoph Thiele, Referent für Europarecht im EKD-Kirchenamt. Die Konsultation sprach sich gegen den Versuch aus, in Europa ein einheitliches Staatskirchenrecht zu entwickeln.

Zum Thema "Mehrheits- und Minderheitskirchen in Europa in ihrer Beziehung zum Staat" versammelten sich Kirchenvertreter aus 30 europäischen Ländern vom 6. bis 11. November in Wien. "Es war eine faszinierende und harmonische Tagung", sagte Christoph Thiele im Anschluss. "Von Estland bis Portugal waren zahlreiche Staaten vertreten." Aus Österreich, Frankreich und Russland nahmen auch Regierungsvertreter an der Veranstaltung teil.

Die Konsultation, die von der Kommission für Kirche und Gesellschaft der KEK organisiert wurde, verurteilte staatliche Versuche, sich in die inneren Angelegenheiten einer Religionsgemeinschaft einzumischen als Menschenrechtsverletzung. Anerkennungs- und Registrierungsverfahren durch den Staat - wie etwa in Deutschland die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts - müssten transparent sein und dürften nicht zu Diskriminierung einzelner Religionsgemeinschaften führen. Grundsätzlich müsse es allen Religionsgemeinschaften offen stehen, sich mit ihrem Zeugnis und Dienst in eine Gesellschaft einzubringen.

Die Teilnehmenden sprachen sich gegen den Versuch aus, in Europa ein einheitliches Staatskirchenrecht zu entwickeln. Es gelte vielmehr, die bestehenden rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Mehrheits- und Minderheitskirchen in den einzelnen Staaten zu verbessern. Dazu sei der Ausbau vertrauensvoller Beziehungen zwischen Mehrheits- und Minderheitskirchen notwendig, bei dem die KEK in ihrer Rolle als Moderatorin gestärkt werden solle.

Hinsichtlich der zukünftigen Verfassung der Europäischen Union wurde die KEK beauftragt, Mindeststandards der Religionsfreiheit zu formulieren, die Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen, und diese gegenüber dem EU-Konvent zu vertreten.

"Wir begrüssen die Ergebnisse der Konsultation", sagte Corinna Schellenberg, EKD-Referentin für Menschenrechtsfragen. Die Begegnung in Wien sei der Beginn eines längeren Prozesses zur Frage der Religionsfreiheit, der die Inhalte der im Jahr 2001 von der KEK und dem Rat Europäischer Bischofskonferenzen verabschiedeten Charta Oecumenica umsetzen will. "Nun wird die Charta Oecumenica mit Leben gefüllt", so Schellenberg.

Hannover, 15. November 2002
Pressestelle der EKD
Silke Fauzi

Hinweis: Weitere Informationen zur Konferenz Europäischer Kirchen (www.cec-kek.org/)