„Verfolgungsfreiheit ist keineswegs garantiert.“

Kirchen erneuern Kritik an den Plänen, Serbien, Mazedonien und Montenegro zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären

Anlässlich der für morgen angesetzten Debatte zur Änderung des Asylrechts im Bundesrat, bei der die Aufnahme von Serbien, Mazedonien und Montenegro auf die Liste der so genannten "sicheren Herkunftsstaaten" auf der Tagesordnung steht, erneuern die Vertreter der Kirchen in Berlin ihre Kritik an diesem Entwurf.

Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Prälat Dr. Martin Dutzmann, betont die grundsätzliche Kritik am Konzept der sicheren Herkunftsstaaten: „Jeder Antrag muss unvoreingenommen und gründlich geprüft werden. Die Verkürzung des Rechtsschutzes erhöht das Risiko von Fehlentscheidungen.“

 

Die Prälaten sehen Anlass zur Sorge, dass die tatsächliche Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen nicht – wie vom Europarecht und dem Bundesverfassungsgericht vorgesehen – mit der gebotenen Sorgfalt geprüft werde: „Voraussetzung dafür, dass ein Staat als sicher angesehen werden kann, ist eine flächendeckende Verfolgungsfreiheit. Diese scheint Berichten zufolge in allen drei Staaten keineswegs garantiert.“ Der Leiter des Kommissariats der katholischen Bischöfe, Prälat Dr. Karl Jüsten, erläutert: „Betroffen sind nicht nur Roma, sondern auch andere Gruppen, wie etwa kritische Journalisten oder wegen ihrer sexuellen Orientierung bedrängte Menschen. Es kommt immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen, die strafrechtlich nicht geahndet werden.“

 

Mit Blick auf die öffentliche Debatte bekräftigen die Kirchenvertreter: „Unbestritten kann die Lebenssituation der Roma auf dem Balkan nicht durch das deutsche Asylrecht verbessert werden. Angesichts der teilweise massiven Diskriminierungen, denen sie – und andere Gruppen – ausgesetzt sind, bedarf es aber besonderer Sorgfalt bei der Prüfung der Frage, ob nicht die Schwelle zur Verfolgung überschritten ist.“

 

Hannover, den 18. September 2014

Pressestelle der EKD

Carsten Splitt