Israel und Palästina müssen bei Roadmap bleiben

Fachgespräch zum Nahost-Konflikt beim EKD-Bevollmächtigten

Der Dialog zwischen Israel und Palästina über eine „Zweistaatenlösung“ muss weiter geführt werden. Dies forderte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers, am Dienstag in Berlin. „Die politisch Verantwortlichen dürfen sich jetzt nicht von der Roadmap abwenden“, appellierte Reimers mit Blick auf die jüngsten Äußerungen des israelischen Ministerpräsidenten Ariel Scharon zum internationalen Nahost-Friedensplan. Der Bevollmächtigte äußerte sich im Rahmen eines Fachgesprächs zum israelisch-palästinensischen Konflikt. An der Veranstaltung in der Dienststelle des Bevollmächtigten nahmen zahlreiche Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Kirche teil.

Auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) habe in seinem Gutachten zum Bau der Sperranlage durch Israel auf die Bedeutung einer politischen Lösung im Rahmen der Roadmap verwiesen, so Reimers weiter. „Die Aufforderung der Haager Richter sollte auch für die Kirchen als wichtige und zugleich betroffene gesellschaftliche Kräfte Anlass und Ansporn sein, sich noch stärker bei der Suche nach einer friedlichen Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt einzubringen.“

In der Diskussion wurde hervorgehoben, dass die Rechtswidrigkeit der Sperranlage vor allem durch ihren Verlauf begründet wird, der den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts widerspreche. Es bestand jedoch auch Konsens darüber, dass der Internationale Gerichtshof mit seinem Gutachten nicht nur die Konfliktparteien, sondern die gesamte Staatengemeinschaft für eine politische Lösung in die Pflicht nehmen will. Alle Beteiligten betonten die Notwendigkeit einer multilateralen, politischen, an den Grundsätzen des Völkerrechts orientierten Lösung des Konflikts.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hatte sich vor wenigen Wochen in einem viel beachteten Gutachten zum Bau der Sperranlage durch Israel geäußert. Obwohl das Gutachten rechtlich nicht bindend ist, sind darin einige Prinzipien festgeschrieben, die für die künftige Entwicklung des Nahost-Konflikts relevant sein dürften. Dazu zählen insbesondere die Ausführungen über die Verpflichtungen von Drittstaaten im Rahmen des humanitären Völkerrechts. So dürfen Drittstaaten den Bau israelischer Siedlungen weder direkt noch indirekt unterstützen.


Berlin, 21. September 2004
Pressestelle der EKD

Karoline Lehmann