14. Dialogbegegnung von EKD und Ökumenischem Patriarchat beendet

Altkirchliche Bekenntnisse verbinden

Mit einem gemeinsamen Kommuniqué ist am Montag, 15. Oktober, die 14. Begegnung im bilateralen theologischen Dialog zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel auf Schloss Oppurg in Thüringen zu Ende gegangen. In Aufnahme der Selbstverpflichtungen der Charta Oecumenica und den Empfehlungen der Dritten Europäischen Ökumenischen Versammlung in Hermannstadt/Sibiu solle der bilaterale Dialog weitergeführt werden, heißt es in dem Abschlussdokument, das vom stellvertretenden EKD-Ratsvorsitzenden, dem thüringischen Landesbischof Christoph Kähler, und Metropolit Augoustinos unterzeichnet wurde.

Vom 10. bis zum 15. Oktober hatten die beiden Delegationen sich mit dem Thema „Die Bedeutung der Konzilien und Bekenntnisse für den ökumenischen Dialog“ befasst. Die altkirchlichen Bekenntnisse haben für beide Seiten „herausragende Bedeutung“ stellt das Kommuniqué fest. Es sei gezeigt worden, dass und wie sich auch die reformatorischen Bekenntnisse auf die Lehren der altkirchlichen Konzilien zurück beziehen. Sowohl das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel als auch die reformatorischen Bekenntnisschriften und die Barmer Theologische Erklärung seien in „historischen Situationen entstanden, in denen es galt, die apostolische Wahrheit gegen Irrlehren und Fehlentwicklungen zu verteidigen“, so eine der Schlussfolgerungen der Tagung.

Im Blick auf die Bedeutung der Bekenntnisse in der Kirche wurden durchaus Unterschiede zwischen der evangelischen und der orthodoxen Kirche festgestellt. Nach evangelischem Verständnis sei Gottes Wort und damit Gottes Heilstat in Christus als „Mitte“ der Heiligen Schrift die Richtschnur aller Lehre. Die orthodoxe Kirche hingegen „hebt vielmehr die Einheit des Offenbarungsflusses (Heilige Schrift, Heilige Tradition und sakramentales Leben der Kirche) hervor. Sie formuliert deshalb ihre Lehre in Konsens und Kontinuität mit dem von Anfang an überlieferten Glauben.“ Übereinstimmungen besteht jedoch darin, dass „auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens Konziliarität bzw. Synodalität der Kirche grundlegend ist“. Gemeinsam wurde betont, dass die Kenntnis der Kirchenväter des Ostens und des Westens eine „unerlässliche Hilfe auch für das ökumenische Gespräch“ sei und die Bedeutung der altkirchlichen Bekenntnisse für das Gemeindeleben unterstrichen.

Hannover, 16. Oktober 2007

Pressestelle der EKD
Silke Römhild


KOMMUNIQUÉ

der 14. Begegnung im Bilateralen theologischen Dialog zwischen dem Ökumenischen Patriarchat und der Evangelischen Kirche in Deutschland

Thema: Die Bedeutung der Konzilien und Bekenntnisse für den ökumenischen Dialog

Schloss Oppurg/Thüringen, 10. bis 15. Oktober 2007

Lasst uns festhalten am Bekenntnis der Hoffnung und nicht wanken; denn er ist treu, der sie verheißen hat; und lasst uns aufeinander achthaben und uns anreizen zur Liebe und zu guten Werken (Hebräer 10,23-24).

I.

Versammelt im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes fand von Mittwoch, dem 10. bis Montag, dem 15. Oktober 2007 auf Einladung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland die 14. Begegnung im Bilateralen theologischen Dialog zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Ökumenischen Patriarchat auf Schloss Oppurg/Thüringen statt.

1. Die Delegation der Evangelischen Kirche in Deutschland bestand aus:

Bischof Martin Schindehütte, Hannover (Leiter der Delegation)
Pfarrerin Privatdozentin Dr. Ruth Albrecht, Hamburg
Pfarrerin Univ.Prof. Dr. Christine Axt-Piscalar, Göttingen
Pfarrer Univ.Prof. Dr. Wolfgang Bienert, Marburg
Privatdozent Dr. Reinhard Flogaus, Berlin
Pfarrerin Dr. Christina Kayales, Lübeck
Pfarrer Univ.Prof. Dr. Christof Landmesser, Tübingen
Dekan Klaus Schwarz, Blaubeuren
Pfarrer Univ.Prof. Dr. Reinhard Thöle, Bensheim (Berater)
Pfarrer Oberkirchenrat Dr. Johann Schneider, Hannover (Geschäftsführung)

2. Die Delegation des Ökumenischen Patriarchats bestand aus:

Metropolit Dr. h.c. Augoustinos von Deutschland, Bonn (Leiter der Delegation)
Metropolit Prof. Dr. Athanasios von Helioupolis und Theira, Konstantinopel
Metropolit Dr. Michail von Austria, Wien
Bischof Vasilios von Aristi, Stuttgart
Archimandrit Dr. Elpidophoros Lambriniadis, Konstantinopel
Erzpriester des Ökumenischen Patriarchats Constantin Miron, Brühl
Univ. Prof. Dr. Dr. Grigorios Larentzakis, Graz (wegen Krankheit verhindert)
Univ. Prof. Dr. Konstantinos Delikostantis, Athen
Univ. Prof. em. Dr. Dr. Dr. h.c. mult Theodor Nikolaou, Ottobrunn
Dr. Athanasios Basdekis, Kriftel
Dr. Konstantinos Vliagkoftis, Bonn (Sekretariat)

II.

Aus Anlass der Begegnung sandte Seine Allheiligkeit der Ökumenische Patriarch  Bartholomaios I. eine Botschaft an die Delegierten, in der er die Wichtigkeit und Notwendigkeit des ökumenischen Dialogs hervorhob.  Der Glaube an Christus ist unser gemeinsamer Ausgangspunkt. Zugleich ist die Gemeinschaft mit dem Herrn und das Verbleiben in ihm Weg und Ziel jedes innerchristlichen Dialogs.

Bei diesem Dialog wurde die gemeinsame Bibelarbeit (Johannes 5,1-16) nach einer Einführung von Bischof Martin Schindehütte und Archimandrit Dr. Elpidophoros Lambriniadis gehalten.

An den Werktagen wurden die Arbeiten jeweils mit einem Morgengottesdienst begonnen und mit einem Nachtgebet beschlossen, die abwechselnd von evangelischer und orthodoxer Seite geleitet wurden. Am Samstagmorgen wurde in der evangelischen Kirche von Oppurg die Orthodoxe Göttliche Liturgie und am Sonntag der evangelisch-lutherische Abendmahlsgottesdienst in der Erfurter Augustinerkirche gefeiert. Nach einem Besuch des Augustinerklosters und der Wartburg gab Landesbischof Prof. Dr. Christoph Kähler, stellvertretender Ratsvorsitzender der EKD, einen Empfang im Haus Hainstein/Thüringen.

III.

Das Hauptthema der Begegnung war:

Die Bedeutung von Konzilien und Bekenntnissen für den ökumenischen Dialog.

Es wurde in folgenden Referaten von evangelischer und orthodoxer Seite entfaltet und ausführlich diskutiert:

Dr. Athanasios Basdekis: „Bekenntnisse“ und „Glaubensbekenntnis“. Die Entstehung des Nizäno-Konstantinopolitanums und seine Bedeutung für die eine Kirche

PD Dr. Reinhard Flogaus: Die altkirchlichen Bekenntnisse als Grundlage der reformatorischen Bekenntnisse und die Bedeutung der ökumenischen Konzilien für die Reformation

Prof. Dr. Christine Axt-Piscalar: Der Umgang mit den reformatorischen Bekenntnissen in konkreten historischen Situationen (Barmen, Leuenberg)

Prof. Dr. Konstantinos Delikostantis: Der normative Charakter der Lehre der Ökumenischen Konzilien für die Orthodoxe Kirche

Prof. Dr. Grigorios Larentzakis: Das Nizäno-Konstantinopolitanum und die sieben Ökumenischen Konzilien in ökumenischer Perspektive (in Abwesenheit verlesen)

Prof. Dr. Wolfgang Bienert: Welche Rolle spielen die reformatorischen Bekenntnisse angesichts heutiger Herausforderungen für die gemeinsame Bezeugung des Evangeliums?

IV.

Bei dieser Begegnung wurde die grundlegende Bedeutung von Konzilien und Bekenntnissen für den ökumenischen Dialog sowohl von evangelischer als auch von orthodoxer Seite erörtert. Durch die oben genannten Referate wurden die Positionen unserer beiden kirchlichen Traditionen in historischer und systematisch-theologischer Sicht dargestellt. Dabei wurde die herausragende Bedeutung der altkirchlichen Bekenntnisse für beide Seiten unterstrichen. Weiter wurde gezeigt, wie sich die reformatorischen Bekenntnisse auf die Lehre der altkirchlichen Konzilien zurückbeziehen. Außerdem wurden die in konkreten historischen Situationen entstandene Barmer Theologische Erklärung und die Leuenberger Konkordie in ihrer Bedeutung für die evangelischen Kirchen erörtert. Hilfreich für den Dialog waren hierbei die Ergebnisse der VII. Plenarsitzung der Gemeinsamen lutherisch-orthodoxen Kommission von Sandbjerg/Dänemark vom Juli 1993.

Reinhard Flogaus führte aus, dass die drei altkirchlichen Symbole und die Lehrentscheidungen der ersten sechs Ökumenischen Konzilien ein die reformatorischen Kirchen mit den orthodoxen Kirchen verbindendes Band der normativen kirchlichen Tradition darstellen. Die durch die Reformation wieder neu zur Geltung gebrachte Überzeugung, dass die sachliche „Mitte“ der Heiligen Schrift Gottes Heilstat in Jesus Christus ist, der uns im Heiligen Geist die Gnade des Vaters zuteil werden lässt, hat dazu geführt, dass gerade wieder die Christologie, Pneumatologie und Trinitätslehre in das Zentrum des Glaubens gestellt wurden. Der soteriologische Schwerpunkt der Christologie und Trinitätslehre stellt zwar in gewisser Weise eine neue Akzentuierung des altkirchlichen Dogmas dar, ist aber zugleich zutiefst schriftgemäß. Schärfer als die anderen christlichen Traditionen unterscheiden die reformatorischen Kirchen zwischen der Heiligen Schrift als der alleinigen Grundlage und Richtschnur der Lehre und den auf dieser Grundlage zu verschiedenen Zeiten der Kirchengeschichte formulierten Symbolen und Bekenntnissen.

Athanasios Basdekis wies darauf hin, dass in der Orthodoxen Kirche zwischen dem Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (325/381) einerseits und späteren Bekenntnisschriften unterschieden wird: Während dem Glaubensbekenntnis Gültigkeit und Autorität mit verpflichtendem Charakter für die ganze Kirche beigemessen wird, kommt den späteren orthodoxen Bekenntnisschriften nur eine Hilfsfunktion bei der Auslegung des Glaubens zu. Das Apostolikum und das Athanasianum (ohne filioque) sind zwar in der Orthodoxen Kirche bekannt und werden als rechtgläubig angesehen, aber im Gottesdienst nicht gebraucht. In der ökumenischen Bewegung auf dem Weg zur sichtbaren Einheit der Kirche spielt das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel eine herausragende Rolle.

In dem Referat von Grigorios Larentzakis wurde darauf hingewiesen, dass die Rezeption der Konziliarität in der Gesamtkirche und die Verwendung des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel in der Originalfassung in unseren Kirchen einen sehr wichtigen, unverzichtbaren ökumenischen Beitrag leisten kann. Dies gilt in jedem Fall für die Eucharistiefeier, aber auch für die Taufe, die den rechten Glauben voraussetzen. Die bewusste Re-Rezeption, die Anerkennung und Verwendung dieses Glaubensbekenntnisses mit seinen bis heute wesentlichen theologischen Inhalten und in seiner ursprünglichen Fassung ist für die Verwirklichung der Kirchengemeinschaft notwendig.

Christine Axt-Piscalar entfaltete, dass die reformatorischen Bekenntnisse als Bezeugung des schriftgemäßen Heilsglaubens an Jesus Christus von der freien, durch kein eigenes Verdienst bedingten Gnade Gottes gegenüber dem Sünder  verstanden werden. Sie anerkennen und rezipieren die altkirchlichen Symbola als authentische Bezeugung dieses Heilsglaubens und beanspruchen damit zugleich für sich selber, Ausdruck des wahrhaft ökumenischen Glaubens zu sein. Den Bekenntnisschriften kommt bindender Charakter für Verkündigung, Lehre und Leben der evangelischen Kirchen zu. Sie sind jedoch als norma normata bleibend der Heiligen Schrift als norma normans unterstellt. Die Barmer Theologische Erklärung und die Leuenberger Konkordie wollen kein neues Bekenntnis sein, wohl aber eine schriftgemäße Bezeugung des Evangeliums. Erstere reagierte auf die Bedrohung des Kircheseins der Kirche. Die Leuenberger Konkordie bildet die Grundlage für die Kirchengemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen. Dabei halten beide Erklärungen fest, dass sie den schriftgemäßen Heilsglauben bezeugen, sich darin sowohl in Kontinuität zu den altkirchlichen Symbolen als auch in Kontinuität zu den reformatorischen Bekenntnissen verstehen.

Konstantinos Delikostantis führte aus, dass das rege synodale Leben der Alten Kirche der „Urkonziliarität“ der Kirche entspringt, welche ihren Sitz im Leben in der Praxis der eucharistischen Versammlungen hatte. Höhepunkt des synodalen Lebens der Kirchen stellen die ökumenischen Konzilien dar, die jedoch keine Institution, keine ständige kirchliche Einrichtung sind, sondern ad-hoc-Zusammenkünfte als Antwort auf konkrete Gefahren für Glauben und Leben der Kirche. Die Ökumenizität eines solchen Konzils entscheidet sich durch seine Rezeption seitens des Kirchenvolks oder des „Bewusstseins der Kirche“. Dabei handelt es sich um einen offenen Prozess, in dem sich die Konformität der Beschlüsse des Konzils mit dem Glauben und dem Leben der Kirche erweisen muss. Wie das Konzil selbst so ist auch seine Rezeption ein charismatisches Ereignis. Wenn die Lehre eines ökumenischen Konzils sich durch den Rezeptionsprozess als authentischer Ausdruck des „In-der-Wahrheit-Seins“ der Kirche erwiesen hat, erhält sie normativen Charakter für die Gesamtkirche.

Wolfgang Bienert beschrieb den spezifischen Beitrag evangelischer Tradition für das gemeinsame Zeugnis des Evangeliums gegenüber einer säkularen Welt als Bekenntnis zu Jesus Christus als Herrn und Gott. Vor dem Hintergrund des Konkordienbuches von 1580 als Dokument der Einigung der lutherischen Kirchen richtete er sein Augenmerk auf den Umgang mit dem Erbe der Alten Kirche, insbesondere der Bekenntnistradition - Apostolikum, Nizäno-Konstantinopolitanum  und Athanasianum - und ihre Rezeption durch Martin Luther und Philipp Melanchthon, die gemeinsam und doch unterschiedlich dieses Erbe bewahrt haben. Dieses Erbe ist als biblisches Zeugnis und als gemeinsames Bekenntnis der Kirche zugleich Chance und Herausforderung für die Einheit aller Christen.

V.

Bei den anschließenden Gesprächen wurde herausgearbeitet, daß sowohl das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel als auch die reformatorischen Bekenntnisschriften und die Barmer Theologische Erklärung in solchen historischen Situationen entstanden sind, in denen es galt, die apostolische Wahrheit gegen Irrlehren und Fehlentwicklungen zu verteidigen. Unter Rückgriff auf das Zeugnis der Heiligen Schrift wurde dabei der christliche Glaube in einer über die jeweilige historische Situation hinaus gültig bleibenden Weise formuliert. Das Nizäno-Konstantinopolitanum ist das auch uns verbindende Glaubensbekenntnis.

Nach evangelischem Verständnis ist und bleibt „alleine Gottes Wort die einige Richtschnur und Regel aller Lehre ..., nach welcher zugleich alle Lehre und Lehrer gerichtet und geurteilt werden sollen“ (Formula Concordiae, Epitome [BSLK 767]).

Die orthodoxe Kirche kennt diesbezüglich die Unterscheidung zwischen norma normans und norma normata nicht. Sie hebt vielmehr die Einheit des Offenbarungsflusses (Heilige Schrift, Heilige Tradition und sakramentales Leben der Kirche) hervor. Sie formuliert deshalb ihre Lehre in Konsens und Kontinuität mit dem von Anfang an überlieferten Glauben.

Gemeinsam wurde festgestellt, dass auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens Konziliarität bzw. Synodalität der Kirche grundlegend ist. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wiederherstellung der kirchlichen Einheit. Außerdem wurde bekräftigt, dass die Kenntnis der altkirchlichen Symbola sowie der Kirchenväter des Ostens und des Westens eine unerlässliche Hilfe auch für das ökumenische Gespräch, das gegenseitige Verständnis und das gemeinsame Glaubenszeugnis darstellt. Eine Berücksichtigung dieses Anliegens wird die theologische Verständigung unserer Kirchen erleichtern. Auch wurde die Notwendigkeit der Rezeption bereits erreichter Ergebnisse unserer ökumenischen Dialoge unterstrichen. Ebenfalls setzten wir uns mit den altkirchlichen Bekenntnissen in ihrer Bedeutung für das Gemeindeleben auseinander.

Den Teilnehmenden am Dialog wurde bewusst, wie wichtig eine kontinuierliche Suche nach vorhandenen Gemeinsamkeiten auf dem Weg unserer Kirchen zueinander ist. Bereits jetzt haben wir in unserem Dialog wachsende Gemeinschaft und gegenseitige Bereicherung erfahren, die uns für die Zukunft ermutigen.

VI.

Die Delegationen danken herzlich für die Gastfreundschaft:

Landesbischof Prof. Dr. Christoph Kähler, Eisenach
Pröpstin Elfriede Begrich, Erfurt
Propst Siegfried Kasparick, Wittenberg
Oberpfarrerin Gisela Möcker und der evang.-luth. Gemeinde in Oppurg
Den Mitarbeitenden des Christlichen Jugenddorfes Schloss Oppurg

VII.

Gemäß den Empfehlungen der Charta Oecumenica und der Botschaft der Dritten Europäischen Ökumenischen Versammlung von Sibiu/Hermannstadt empfehlen beide Delegationen ihren Kirchenleitungen, die Ergebnisse dieser Begegnung zu veröffentlichen, insgesamt die Rezeption der Dialoge in den Kirchen zu fördern und unseren bilateralen  Dialog weiterzuführen

Eisenach, den 14. Oktober 2007

Für die
Evangelische Kirche in Deutschland
Landesbischof Dr. Christoph Kähler
Stellvertretender Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland

Für das
Ökumenische Patriarchat
Metropolit Dr. h.c. Augoustinos
von Deutschland und Exarch von Zentraleuropa