Auslandsbischof interveniert für verhafteten Professor in Südkorea

"Gravierende Verletzung demokratischer Grundrechte"

In einem Brief an den südkoreanischen Präsidenten Roh Moo-Hyun hat der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Rolf Koppe, seine Besorgnis über das Verfahren gegen den deutsch-koreanischen Professor Song Du-Yul geäußert. Die Anklage gegen Song, die auch dessen wissenschaftliche und publizistische Arbeit einschließe, sei eine "gravierende Verletzung der demokratischen Grundrechte zur freien Meinungsäußerung bzw. der Freiheit von Forschung und Lehre".

Professor Song Du-Yul, der seit 1993 deutscher Staatsbürger ist und an der Universität Münster arbeitet, wurde bei seiner Rückkehr nach Südkorea im Oktober 2003 verhaftet. Inzwischen ist gegen ihn Anklage auf der Grundlage des Nationalen Sicherheitsgesetzes erhoben worden, das insbesondere Kontakte nach Nordkorea unter Strafe stellt.

Über die erneute Anwendung dieses Gesetzes sei die EKD bestürzt, so Koppe in seinem Schreiben. Am Fall von Professor Song werde deutlich, dass "das Nationale Sicherheitsgesetz nicht mehr zeitgemäß ist". Zudem entspreche es nicht den von Südkorea ratifizierten internationalen Menschenrechtskonventionen.

Die EKD plädiere für die Abschaffung dieses Gesetzes und hoffe, "dass im weiteren Verfahren die Menschenrechte und die internationalen Rechtsnormen in vollem Umfang Beachtung finden werden".


Hannover, 16. Dezember 2003          
Pressestelle der EKD          
Silke Fauzi