Menschenwürde als Maßstab der Europapolitik

Rat der EKD äußert sich zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Aus Anlass der EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in einer Erklärung betont, dass „für den christlichen Glauben die Menschenwürde unbedingten Charakter habe.“ Sie leite sich nicht aus Leistungen ab, sondern sei jedem Menschen von Gott zuerkannt worden. Sie gelte universell und beziehe sich auch auf die, „die sich nicht artikulieren können: Ungeborene, Behinderte, Sterbende“ heißt es in der Erklärung, die zwischen den Jahren veröffentlicht wird.

Die EKD trete unverändert dafür ein, dass in den europäischen Verfassungsvertrag ein ausdrücklicher Bezug auf die Verantwortung vor Gott und auf die Bedeutung der jüdisch-christlichen Tradition aufgenommen wird. Der Rat sieht in dem Europäischen Verfassungsvertrag und der Grundrechtecharta einen wichtigen Ansatz dafür, das Eintreten für Grundrechte und Demokratie als gemeinsame Verpflichtung wahrzunehmen, heißt es in der Erklärung. Der Rat der EKD erwartet, dass europäische Politik am Maßstab der Menschenwürde und eines ihr entsprechenden Menschenbildes ausgerichtet werde. So dürfe Bildung nicht allein auf den Erwerb von beruflichen Kompetenzen reduziert werden, sondern umfassend und über die Einsetzbarkeit von Menschen hinausgehend organisiert werden.

Eine „faire, effektive und transparente Zuwanderungspolitik“ wird vom Rat ebenso gefordert wie der Einsatz für die Menschenrechte auch in den Nachbarstaaten der EU. Als weitere Beispiele werden in dem Schreiben  die globale Armutsbekämpfung und eine verantwortliche Energiepolitik verbundne mit einem aktiven Klimaschutz.

Hannover/Berlin, 29. Dezember 2006
Pressestelle der EKD
Christof Vetter


Erklärung im Wortlaut