Das Recht auf Religionswechsel muss es geben

EKD tritt für Freiheit und Lebensrecht von Abdul Rahman ein

Ohne Religionsfreiheit gibt es keine Menschenrechte. Dies erklärte am heutigen Mittwoch, 22. März, der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, im Blick auf das Verfahren gegen Abdul Rahman. Religionsfreiheit schließe auch das Recht ein, die Religion zu wechseln. Deshalb müsse es gegen das Vorhaben, einen Christen zum Tode zu verurteilen, weil er sich zu seinem Glauben bekennt, schärfsten Protest geben. Wolfgang Huber forderte die Menschen jeder Religionszugehörigkeit auf, für das Leben von Abdul Rahman einzutreten.

Nach Medienberichten ist der Afghane Abdul Rahman vor sechzehn Jahren, offenbar im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für eine internationale Hilfsorganisation, zum christlichen Glauben übergetreten. In Afghanistan ist er nun deswegen angeklagt und soll zum Tod verurteilt werden. Ihm werde damit die Inanspruchnahme der Religionsfreiheit als todeswürdiges Verbrechen vorgeworfen.

Wo es verboten sei, die Religion zu wechseln, werde auch die Freiheit der Religion geleugnet, sagte der Vorsitzende des Rates. Wenn Religionswechsel sogar mit der Todesstrafe bedroht werde, sei jede Grenze überschritten. Deshalb trete die evangelische Kirche für die Freiheit und das Lebensrecht von Abdul Rahman ein. Huber erinnert an die vom Zentralrat der Muslime in Deutschland 2002 veröffentlichte Islamische Charta. Dort heißt es ausdrücklich, dass die im Zentralrat vertretenen Muslime das Recht akzeptierten, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben.

Wolfgang Huber erinnert in diesem Zusammenhang, dass vor einem Jahr die Christin Zarah Kameli aus Deutschland in den Iran abgeschoben werden sollte, obwohl ihr dort Vergleichbares gedroht habe wie jetzt Abdul Rahman in Afghanistan. Das christliche Bekenntnis sei kein Abschiebungshindernis, war in der damaligen Diskussion zu hören. Wer in diesen Tagen gegen die drohende Todesstrafe für Abdul Rahman protestiere, müsse auch anerkennen, dass Menschen nicht in ein Land abgeschoben werden könnten, in dem sie wegen ihres religiösen Bekenntnisses an Leib und Leben bedroht sind.

Hannover / Berlin, 22. März 2006

Pressestelle der EKD
Christof Vetter