EKD begrüßt Einigung auf eine einheitliche Flüchtlingsdefinition

Grundstein für einen einheitlichen Flüchtlingsschutz in der EU

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erhofft sich von der Einigung auf eine verbindliche Definition des Flüchtlingsbegriffes in der Europäischen Union Signalwirkung für die nationale Gesetzgebung. Dies erklärte der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, anlässlich der Verhandlungsergebnisse der Justiz- und Innenminister der EU-Staaten am Dienstag, den 30. März. Huber hob vor allem die Bezugnahme auf die Genfer Flüchtlingskonvention und die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung hervor. "Ich bin zuversichtlich, dass sich die Verhandlungsparteien im Vermittlungsverfahren um das Zuwanderungsgesetz darauf einigen, den Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung künftig auch in Deutschland uneingeschränkt zu gewähren", so Huber.

"Die heutige Einigung der Justiz- und Innenminister in Brüssel stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Asylrecht dar", sagte  der Ratsvorsitzende in einer ersten Reaktion. Die EKD habe sich seit langem für die Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene eingesetzt.

Dass die Genfer Flüchtlingskonvention als Maßstab für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten anerkannt  werde, begrüßte Huber, denn sie gehöre nach Auffassung der  Evangelische Kirche zu den unverzichtbaren Grundlagen des humanitären Flüchtlingsschutzes. Auf dieser Grundlage werde mit der Entscheidung nichtstaatliche Verfolgung als Ursache von Flucht und Vertreibung ausdrücklich in die Flüchtlingsdefinition der EU einbezogen. Nach den heute verabschiedeten europarechtlichen Vorschriften seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Flüchtlingsschutz auch in solchen Fällen zu gewähren, in denen keine staatliche Struktur mehr als Quelle der Gewalt fassbar sei, erläuterte Huber.

Aus kirchlicher Sicht sei zu begrüßen, dass in der Richtlinie auch die gewaltsame Verfolgung öffentlicher Religionsausübung  von Minderheiten als Fluchtgrund anerkannt werde.

"Wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten der EU nach der heutigen Einigung weitere Regelungen für Bereiche des Flüchtlingsrechts beschließen, die auf bewährten internationalen Standards gründen", sagte der EKD-Ratsvorsitzende. Die internationalen Verpflichtungen müssten auch bei den Verhandlungen über die Harmonisierung der Asylverfahren beachtet werden.

Hannover, 30. März 2004

Pressestelle der EKD 
Silke Fauzi