Erleichtert über Freilassung

Einzelfallentscheidung ändert nichts an grundsätzlichem Problem

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, ist erleichtert darüber, dass nach den vorliegenden Informationen Abdul Rahman aus dem Gefängnis entlassen wurde. Die internationalen Proteste dagegen, wegen eines Religionswechsels vor Gericht gestellt und mit dem Todesurteil bedroht zu werden, hätten damit einen ersten Erfolg gebracht. Sollte sich bestätigen, dass Abdul Rahman sich um Asyl in einem westlichen Land bemühe, so zeige dies, dass Rahman sich als Christ in dem islamisch geprägten Land nicht mehr sicher fühle. Auch wenn die politisch Verantwortlichen, die sich für eine Freilassung von Abdul Rahman eingesetzt haben, ihm nun Asyl gewährten, sei allerdings damit weder das familiäre noch das grundsätzliche Problem gelöst: Abdul Rahman kann so nicht mit seiner Familie zusammen leben, was ja Anlass der Auseinandersetzung gewesen sei. Dass er nicht in Afghanistan bleiben kann, ist Ausdruck des beklagenswerten Sachverhalts, dass die Anwendung der Scharia im Fall eines Religionswechsels den allgemein gültigen Menschenrechten widerspricht. Daran werde durch diese Entscheidung nichts geändert, stellt der Ratsvorsitzende ausdrücklich fest.

Hannover / Berlin, 28. März 2006

Pressestelle der EKD
Christof Vetter