Suchmaschine crossbot setzt Verhaltenskodex der Bertelsmann Stiftung um

Transparenz und Nutzerfreundlichkeit bei der Suche im Netz setzen Qualitätsstandard

Die weltweit größte christliche Suchmaschine crossbot arbeitet als erste Anbieterin nach einem Verhaltenskodex. Dieser freiwillige Kodex wurde von der Bertelsmann Stiftung entwickelt und soll Internetnutzern die Informationsauswahl von Suchmaschinen transparenter machen. Seit Anfang des Jahres erklärt crossbot auf seiner Seite genau, wie die Suchmaschine funktioniert und warum die Suchergebnisse in einer bestimmten Reihenfolge gelistet werden. crossbot ist ein Produkt des Gemeinschaftswerkes der Evangelischen Publizistik gGmbH und der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD).

crossbot will seinen Nutzern mit der Etablierung dieses „Code of Conduct“ verdeutlichen, dass die Betreiber weder die Ergebnisse manipulieren noch die Daten der Besucher auswerten. „Anbieter, die durch offensichtliche Fehlinformation oder Mehrfachanmeldung so genanntes „Spamming“, eine besonders gute Position in den Ergebnissen, erreichen wollen, schließen wir rigoros aus“, sagt Markus Eisele, Leiter Internet beim Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik gGmbH. Derzeit sind rund 450.000 Einzelseiten zu allen Themen des christlichen Glaubens und der Kirche in crossbot erfasst.

Der „Code of Conduct“ entstand im Rahmen des Projektes „Transparenz im Netz“ der Bertelsmann Stiftung. In einer Studie der Stiftung zeigte sich, dass nur wenige Nutzer wissen, wie die Rankings innerhalb der Suchergebnisse zustande kommen oder wie sich Suchmaschinen finanzieren. Außerdem werden Resultate einer Suche zunehmend von außen durch kommerzielle Website-Anbieter manipuliert, die eine Top-Platzierung ihrer Website erzielen wollen.

„Als ‚Gatekeeper’ lenken die Suchmaschinen die Aufmerksamkeit der Nutzer und haben damit publizistische und ökonomische Macht“, sagt Professor Dr. Marcel Machill, Journalistik-Professor an der Universität Leipzig und Berater der Bertelsmann Stiftung. Während sich Journalisten jedoch an den Pressekodex halten müssten, gebe es für Suchmaschinen keine verbindlichen Qualitätsstandards. Dies wolle die Bertelsmann Stiftung mit ihrer Initiative ändern.

Im Verhaltenskodex ebenso festgeschrieben ist das Ziel, Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. Die Suchmaschinenbetreiber sollten daher Familienfilter zur Verfügung stellen mit dem Hinweis, dass Filter keine absolute Jugendschutzsicherheit gewährleisten können und Kinder nicht ohne Aufsicht der Eltern das Internet nutzen sollen. "Crossbot macht prinzipiell keine jugendgefährdenden Inhalte verfügbar. Gibt es einmal Anzeichen, dass zweifelhafte Inhalte doch zu finden sind, werden wir umgehend die betroffenen Internetadressen in crossbot sperren", erklärt Tom O. Brok, Leiter der Internetarbeit der EKD und einer von zwei Jugendschutzbeauftragten von crossbot.

Mit Microsoft MSN Deutschland, AOL Deutschland und dem Webkatalog Allesklar.com unterstützen außerdem drei weitere für den deutschen Suchmaschinenmarkt besonders wichtige Anbieter die Idee des Stiftungs-Codes. Auch die Meta-Suchmaschine MetaGer hat dem Verhaltskodex bereits zugestimmt.

Ausführliche Ergebnisse der Suchmaschinenstudie und der Code of Conduct sind in der Publikation „Wegweiser im Netz. Qualität und Nutzung von Suchmaschinen“ (Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2003, ISBN 3-89204-714-6) nachzulesen.

Hannover / Gütersloh, 19. Januar 2004
Pressestelle der EKD
Anita Hartmann     

Pressestelle der Bertelsmann Stiftung
Andreas Henke


Hinweis: Diese Pressemitteilung wird zeitgleich in Hannover und Gütersloh versendet.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
http://www.crossbot.de/intern/was_ist_crossbot/#kodex und unter
www.bertelsmann-stiftung.de/suchmaschinen