INTERREG B (Transnationale Kooperation) – Erste Aufrufe angekündigt
Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur
Für die transnationalen Programme INTERREG B mit deutscher Beteiligung sind bereits Details zu den ersten Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen („Calls“) bekanntgegeben worden.
Bei INTERREG B handelt es sich um eine Reihe von Programmen zur transnationalen regionalen Entwicklung in verschiedenen Programmgebieten. Der Fokus von INTERREG ist lösungs- und umsetzungsorientiert: Projekte in diesem Programm sollen einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung von konkreten Lösungen für Probleme im Programmgebiet leisten, die nicht von einer Region allein bewältigt werden können. Gesucht werden also Kooperationsprojekte von transnationaler Relevanz und Strahlkraft, Projekte mit rein regionaler bzw. lokaler Ausrichtung können nicht gefördert werden.
Teilnehmen können ausschließlich Einrichtungen, die im jeweiligen Programmgebiet ansässig bzw. tätig sind. Die Antragstellung erfolgt im transnationalen Konsortium unter der Federführung eines sogenannten „Lead Partners“. Als „Lead Partner“ können öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeit im Programmgebiet fungieren; als regulärer Partner kommen alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz oder Tätigkeit im Programmgebiet in Frage, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Projektkonsortien müssen zwingend Partner aus mindestens drei Programmländern umfassen.
Folgende Spezifika sind zu den einzelnen geplanten Aufrufen bereits bekannt. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben noch nicht endgültig festsehen und sich bis zum tatsächlichen Aufruf noch ändern können:
- Nordwesteuropa:
Der Aufruf soll voraussichtlich im Frühjahr 2022 geöffnet werden, möglicherweise in Form eines zweistufigen Antragsverfahrens (zunächst Einreichung einer Projektskizze, nach Genehmigung dieser dann Einreichung des Vollantrags). Es werden voraussichtlich Projekte insbesondere zum Kapazitätenaufbau in den folgenden thematischen Schwerpunkten gesucht werden:
- Smarte Klimaresilienz der Gebiete Nordwesteuropas
- Smarte und gerechte Energiewende
- Übergang zu einer ortsbasierten Kreislaufwirtschaft
- Unterstützung von Innovationskapazitäten in den Regionen Nordwesteuropas
- Übergang zu einer sozial inklusiven und resilienten Gesellschaft
Die EU-Kofinanzierungsrate wird voraussichtlich bei 60% der projektbezogenen förderfähigen Kosten liegen.
Folgende Regionen gehören zum Programmgebiet Nordwesteuropa 2021-2027:
-
- Deutschland (ausschließlich Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg, Bremen und Bremerhaven, die niedersächsischen Regionen Weser-Ems und Leine-Weser sowie die bayerischen Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben)
- Frankreich (ausschließlich Départements Île de France, Champagne-Ardenne, Picardie, Haute-Normandie, Centre, Basse-Normandie, Bourgogne, Nord-Pas de Calais, Lorraine, Alsace, Franche-Comté, Pays de la Loire, Bretagne),
- die Niederlande,
- Belgien,
- Luxemburg,
- Irland, und
- die Schweiz.
Nähere Informationen finden Sie unter www.nweurope.eu/future-nwe-programme.
- Mitteleuropa:
Der erste Aufruf des Programms Interreg Mitteleuropa 2021-2027 soll voraussichtlich in Form eines einstufigen Antragsverfahrens (sofortige Einreichung des Vollantrags ohne vorgeschaltete Projektskizze) im Oktober 2021 geöffnet werden. Folgende Förderschwerpunkte sind geplant:
- Kooperation für ein „smarteres“ Mitteleuropa (Stärkung der Innovationskapazitäten / Stärkung der Fähigkeiten für „Smart Specialisation“, industriellen Übergang und Entrepreneurship)
- Kooperation für ein grüneres Mitteleuropa (Unterstützung der Energiewende / Erhöhung der Resilienz gegenüber den Risiken des Klimawandels / Förderung der Kreislaufwirtschaft / Umweltschutz / Nachhaltige städtische Mobilität)
- Kooperation für ein besser vernetztes Mitteleuropa (Verbesserung von Verkehrsanbindungen ländlicher und entlegener Regionen)
- Verbesserung der Verwaltungsbedingungen für Kooperation in Mitteleuropa
Die EU-Kofinanzierungsrate wird bei 80% der projektbezogenen förderfähigen Kosten liegen.
Folgende Regionen gehören zum Programmgebiet Mitteleuropa 2021-2027:
-
- Deutschland (ausschließlich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, und die niedersächsische Region Braunschweig)
- Österreich,
- Kroatien,
- Tschechien,
- Ungarn,
- Polen,
- Slowakei,
- Slowenien,
- Italien (Emilia-Romagna, Friuli Venezia Giulia, Liguria, Lombardia, Piemonte, Provincia Autonoma di Bolzano / Bozen, Provincia Autonoma di Trento, Valle d’Aosta, Veneto).
Nähere Informationen finden Sie unter www.interreg-central.eu/Content.Node/discover/InterregCE2021.html.
- Donauraum:
Der erste Aufruf des Donauraumprogramms 2021-2027 soll nach derzeitigem Planungsstand Ende Oktober/Anfang November 2021 geöffnet werden und voraussichtlich zweistufig ablaufen (zunächst Einreichung einer Interessensbekundung, im Falle ihrer Genehmigung dann Einreichung des Vollantrags voraussichtlich im Frühjahr 2022). Folgende Förderschwerpunkte sind vorgesehen:
- Ein intelligenterer Donauraum (Stärkung der Innovationskapazitäten / Stärkung der Fähigkeiten für „Smart Specialisation“, industriellen Übergang und Entrepreneurship)
- Ein grünerer Donauraum (Förderung erneuerbarer Energie / Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel / Verbesserter Zugang zu Wasser und nachhaltigem Wassermanagement / Förderung der Biodiversität, grünen Infrastruktur im städtischen Bereich, und Reduzierung der Umweltverschmutzung)
- Ein sozialerer Donauraum (Effektiverer und inklusiverer Arbeitsmarkt, hochqualitative Beschäftigung durch verbesserte soziale Infrastruktur und Unterstützung der Sozialwirtschaft / gleichwertiger Zugang zu inklusiven und qualitativ hochwertigen (Aus- und Weiter-) Bildungsangeboten / Verbesserte Rolle von Kultur und Tourismus in der wirtschaftlichen Entwicklung, sozialen Inklusion und sozialen Innovation)
- Bessere Kooperation auf Verwaltungsebene
Die EU-Kofinanzierungsrate wird voraussichtlich 80% der projektbezogenen förderfähigen Kosten betragen.
Folgende Regionen gehören zum Programmgebiet Donauraum 2021-2027:
-
- Deutschland – ausschließlich Baden-Württemberg und Bayern,
- Österreich,
- Bulgarien,
- Kroatien,
- Tschechien,
- Ungarn,
- Rumänien,
- Slowakei,
- Slowenien
- Bosnien und Herzegowina,
- Moldawien,
- Montenegro,
- Serbien,
- Ukraine (ausschließlich Chernivetska Oblast, Ivano-Frankiviska Oblast, Zakarpatska Oblast und Odessa Oblast).
Nähere Informationen finden Sie unter www.interreg-danube.eu/about-dtp/programming-period-2021-2027.
- Alpenraum
Der erste Aufruf im Alpenraumprogramm 2021-2027 soll voraussichtlich im November 2021 geöffnet werden. Folgende Förderschwerpunkte sind vorgesehen:
- Klimaresilienter und grüner Alpenraum
- CO2-neutraler und ressourcenbewusster Alpenraum
- Innovativer und digitalisierungsorientierter Alpenraum
- Gemeinsam verwalteter und entwickelter Alpenraum
Folgende Regionen gehören zum Programmgebiet Alpenraum 2021-2027:
-
- Deutschland – Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern (das Programmgebiet wird voraussichtlich auf die gesamte Fläche beider Länder ausgeweitet)
- Österreich
- Schweiz
- Slowenien
- Liechtenstein
- Frankreich (Ain, Ardèche, Drôme, Isère, Loire, Rhône, Savoie, Haute-Savoie, Doubs, Jura, Haute-Saône, Territoire de Belfort, Bas-Rhin, Haut Rhin, Région Provence-Alpes-Côte d'Azur)
- Italien (Friuli Venezia Giulia, Liguria, Lombardia, Piemonte, Provincia Autonoma di Bolzano / Bozen, Provincia Autonoma di Trento, Valle d'Aosta, Veneto).
Nähere Informationen finden Sie unter www.alpine-space.eu/2021.
- Ostseeraum
Der erste Call im Ostseeraumprogramm 2021-2027 wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2021 geöffnet werden. Folgende Förderschwerpunkte sind vorgesehen:
- Innovative Gesellschaft (Resiliente Wirtschaft und Gesellschaft / Zugängliche öffentliche Dienstleistungen (darunter auch soziale Daseinsvorsorge))
- Wassereffiziente Gesellschaft (Nachhaltige, an den Klimawandel angepasste Nutzung der Ostsee- und regionalen Wasserressourcen / Maritime Wirtschaftszweige)
- Klimaneutrale Gesellschaft (Kreislaufwirtschaft / Energiewende / Intelligente grüne Mobilität)
- Kooperative öffentliche Verwaltung
Folgende Regionen gehören zum Ostseeraumprogramm 2021-2027:
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- Deutschland: Ausschließlich Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Hamburg sowie die niedersächsische Region Braunschweig
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Lettland
- Litauen
- Polen
- Schweden
- Norwegen (außer Regionen Nordland, Tromsø und Finnmark)
- Russland, sofern ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet wird
- Belarus, sofern ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet wird.
Nähere Informationen finden Sie unter www.interreg-baltic.eu/post2020.html.
- Nordseeraum
Ein Termin für den ersten Aufruf im Nordseeraumprogramm wurde bisher noch nicht bekannt gegeben. Folgende Förderschwerpunkte sind vorgesehen:
- Robuste und intelligente Wirtschaft im Nordseeraum (Forschungs- und Innovationskapazitäten / Fertigkeiten für „Smart Specialisation“, industriellen Wandel und Unternehmertum)
- Grüner Wandel im Nordseeraum (Energieeffizienz / Kreislaufwirtschaft / nachhaltige, multimodale städtische Mobilität)
- Klimaresilienter Nordseeraum (Anpassung an den Klimawandel / Biodiversität, grüne Infrastruktur im städtischen Raum, Verminderung der Umweltverschmutzung)
- Bessere öffentliche Verwaltung
Folgende Regionen gehören zum Nordseeraumprogramm 2021-2027:
- Deutschland: Ausschließlich Niedersachsen, Land Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein
- Niederlande
- Belgien (Flandern)
- Frankreich (Teile Nordfrankreichs)
- Schweden (Västsverige, Kronobergs län, Skåne län, Värmlands län)
- Norwegen (außer Nordnorwegen)
- Dänemark.
Nähere Informationen finden Sie unter https://northsearegion.eu/about-the-programme/future-programme.