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(studentische) Hilfskraft / Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe (m/w/d) - 8,00 Stunden in der Woche.

Veröffentlicht am 20. April 2024

Arbeitsort
Prosperstraße 91, 45357 Essen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Stellenumfang
Teilzeit
Befristung
31.12.2024
Voraussetzung
Keine bestimmte Konfession notwendig
Ende der Bewerbungsfrist
30. Juni 2024

Seit mehr als 40 Jahren bieten wir erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung eine besondere Wohnform zur Erhaltung und Förderung ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.

Zurzeit unterstützen wir im Großraum Essen mehr als 95 Menschen mit einer geistigen Behinderung in den unterschiedlichsten Wohnformen. Zur Sicherung einer hohen Professionalität beschäftigen wir in unseren Häusern und Wohngemeinschaften überwiegend qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Pflege und Hauswirtschaft.

Für unsere besondere Wohnform Haus im Winkel suchen wir ab sofort eine (studentische) Hilfskraft / Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe (m/w/d) für bis zu 8,00 Stunden in der Woche.

Ihre Aufgaben:

  • Förderung und Betreuung unserer Klientinnen und Klienten im sozialen, pflegerischen, emotionalen, lebenspraktischen und intellektuellen Bereich
  • Teilhabeorientierte Unterstützung der Klientinnen und Klienten in ihrem häuslichen Umfeld
  • Mitarbeit in einem multiprofessionellen Team
  • Unterstützung der Fachkräfte

Ihr Profil:

  • Freude am achtsamen und einfühlsamen Umgang mit Menschen
  • Eigenverantwortliches Handeln
  • Team- und Reflexionsfähigkeit sowie Organisationstalent
  • Bereitschaft zum Wochenend- / Feiertagsdienst (kein Nachtdienst)
  • Identifikation mit den Zielen der Diakonie

Unser Angebot:

  • eine interessante, vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem guten Betriebsklima
  • überdurchschnittliche Vergütung nach dem Bundes-Angestellten-Tarifvertrag - KF (Stundenlohn je nach Berufserfahrung und evtl. Ausbildung zwischen 17,24 € und 19,46 €)
  • attraktive Sozialleistungen (betriebliche Altersvorsorge, jährliche Sonderzahlung, Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung, Kinderzulage, Vermögenswirksame Leistung, regelmäßige Entgelterhöhungen, Zeitzuschläge etc.)
  • umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Supervision

Die Stelle ist vorerst, für die Dauer des Beschäftigungsverbotes einer Mitarbeiterin, längstens bis zum 31.12.2024, befristet. Möglichkeiten einer Entfristung oder einer befristeten Verlängerung werden laufend geprüft und kommuniziert.

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