Küsterdienst
Veröffentlicht am 23. April 2024
- Arbeitsort
- Alte Zollstraße, 30900 Wedemark
- Bundesland
- Niedersachsen
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Dienstbeginn
- 16. Juni 2024
- Voraussetzung
- Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
- Ende der Bewerbungsfrist
- 14. Mai 2024
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Küsterdienst (m/w/d)
Bei der Kapelle Abbensen ist der Küsterdienst zu vergeben.
Die Stelle wird vergütet nach der Entgeltgruppe 4 TV-L. Die Arbeitszeit beträgt 16,16 Std. im Monat.
Die Aufgabe umfasst:
- Vor- und Nachbereitung von Gottesdiensten/Taufen und Trauungen
- Läuten bei kirchlichen Anlässen
- Schmücken der Kapelle bei kirchlichen Anlässen
- Reinigung der Kapelle
- Pflege des Außenbereichs
- Winterdient auf dem Grundstück und dem Bürgersteig
Voraussetzungen
Die Tätigkeit als Küster/in hat einen Bezug zum kirchlichen Verkündigungsdienst. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist oder die Mitgliedschaft in einer Gemeinde, die der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover angehört, für die Mitarbeit voraus.
Wir bieten
Die Stelle wird vergütet nach der Entgeltgruppe 4 TV-L. Die Arbeitszeit beträgt 16,16 Std. im Monat.