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Aktuelles
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| Nr. 6 vom 9. Februar 2003 |
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Verunsicherung bei Erziehern und Eltern ist groß |
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Sachsen-Anhalt: |
Auch die evangelischen Kindertagesstätten - wie hier die in Staßfurt - sind
von den Einschnitten bei der Kinderbetreuung betroffen. Die Landesregierung verspricht
sich davon Einsparungen im laufenden Jahr in Höhe von 24,4 Millionen Euro. |
Von Martin Hanusch (epd)
Magdeburg (epd). Eigentlich kann sich Dagmar Schöße, Leiterin des "Kinderland am Nicolaihof"
in Ballenstedt, nicht beklagen. Die Kindertagesstätte verfügt seit August vergangenen Jahres
über einen ansprechenden Neubau im Zentrum der anhaltischen Kleinstadt. Mit derzeit 124
Kindern ist die Einrichtung zudem komplett ausgelastet. Doch trotz dieser nahezu idealen
Voraussetzungen blickt die Leiterin derzeit mit Sorgen in die Zukunft. "Wenn die Kinder
arbeitsloser Eltern nach dem neuen Kinderförderungsgesetz künftig nur noch Anspruch auf
einen Halbtagsplatz haben, bedeutet das einen massiven Einbruch für uns", sagt sie. Allein
im Ballenstedter "Kinderland" in Trägerschaft der Anhaltischen Diakonissenanstalt in Dessau
sind im Augenblick sechs bis sieben Kinder davon betroffen. Auch das Wegfallen der
Leiterinnenstunden hält Dagmar Schöße für problematisch. "Dadurch müssen die anderen
Erzieherinnen meine Arbeit mitmachen."
Grund für die derzeitige Unruhe in den Kindertagesstätten und unter den Eltern ist das
geänderte Kinderbetreuungsgesetz, das an diesem Freitag (7. Februar) im sachsen-anhaltischen
Landtag verabschiedet werden soll. Nach dem jüngsten Kompromissvorschlag, auf den sich die
CDU-FDP-Koalition mit der SPD geeinigt hat, soll der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zwar
erhalten bleiben. Allerdings wird ein Ganztagsplatz im Krippenalter künftig an einen besonderen
Betreuungsbedarf geknüpft. Nur wenn die Eltern berufstätig sind oder studieren, haben die
Kinder im Alter von null bis drei Jahren weiterhin Anspruch auf eine neunstündige Betreuung.
Kinder arbeitsloser Eltern dagegen dürfen maximal fünf Stunden in der Einrichtung bleiben.
Nach ersten Schätzungen wird dadurch jedes fünfte Krippenkind künftig keinen Rechtsanspruch
auf einen vollen Platz mehr haben. Zudem soll der Betreuungsschlüssel im Kindergartenbereich
von derzeit zwölf auf 13 Kinder pro Erzieherin angehoben werden. Von diesen Einschnitten
verspricht sich das Land Einsparungen im laufenden Jahr in Höhe von 24,4 Millionen Euro.
Was das für die 98 Einrichtungen in kirchlicher und diakonischer Trägerschaft im Land mit
insgesamt rund 5900 Kindern bedeutet, vermag bislang niemand abzusehen. "Es kann sein",
vermutet Andrea Schuster, die in der Evangelischen Jugendstiftung St. Johannis für die
Kindertagesstätten in Bernburg und Magdeburg zuständig ist, "dass wir zuviel Personal haben
und unsere großen Gruppen noch größer werden." Außerdem bestehe die Gefahr der Stigmatisierung
von Kindern arbeitsloser Eltern, kritisiert sie. Auch Pfarrer Andreas Polzin, Vorsteher der
Anhaltischen Diakonissenanstalt, sieht noch massiven Klärungsbedarf. Vor allem die Frage der
künftigen Finanzierung bereitet ihm gegenwärtig Kopfzerbrechen.
Selbst im Fachreferat der Diakonie-Landesgeschäftsstelle in Magdeburg sind die Konsequenzen
der geplanten Änderungen keineswegs klar. "Unser Problem ist", sagt Anita ter Veen-Buß,
Referentin für Kindertagesstätten im Diakonischen Werk, "dass wir derzeit nichts Definitives
wissen und nur abwarten können." Fest stehe lediglich eine durch die Gesetzesänderung bedingte
Umstellung der Tagesstruktur in den Einrichtungen. Bedauerlich findet sie die wiederholte
Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes gleichwohl. "Die Erzieherinnen und Eltern kommen
einfach nicht zur Ruhe", sagt sie.
Zwar hat das Diakonische Werk in der Vergangenheit mehrfach gegen die geplanten Einschnitte
interveniert und sich zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden für den Erhalt des
Rechtsanspruches ab zwei Jahren bei gleichbleibendem Personalschlüssel stark gemacht. Doch
das sei politisch nicht durchsetzbar gewesen, schätzt sie realistisch ein. Für die freien
Träger mahnt die Fachreferentin deshalb Übergangszeiträume an, um die notwendigen
Personalveränderungen vornehmen zu können. "Denn wenn nicht noch ein Wunder geschieht",
glaubt sie, "wird das Gesetz wohl so durchgehen."
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