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Nr. 6 vom 9. Februar 2003

Verunsicherung bei Erziehern und Eltern ist groß

Kita

Sachsen-Anhalt:
Evangelische Kindertagesstätten sehen verändertem Kinderbetreuungsgesetz mit Sorgen entgegen

Auch die evangelischen Kindertagesstätten - wie hier die in Staßfurt - sind von den Einschnitten bei der Kinderbetreuung betroffen. Die Landesregierung verspricht sich davon Einsparungen im laufenden Jahr in Höhe von 24,4 Millionen Euro.

Foto: Heiko Rebsch

Von Martin Hanusch (epd)

Magdeburg (epd). Eigentlich kann sich Dagmar Schöße, Leiterin des "Kinderland am Nicolaihof" in Ballenstedt, nicht beklagen. Die Kindertagesstätte verfügt seit August vergangenen Jahres über einen ansprechenden Neubau im Zentrum der anhaltischen Kleinstadt. Mit derzeit 124 Kindern ist die Einrichtung zudem komplett ausgelastet. Doch trotz dieser nahezu idealen Voraussetzungen blickt die Leiterin derzeit mit Sorgen in die Zukunft. "Wenn die Kinder arbeitsloser Eltern nach dem neuen Kinderförderungsgesetz künftig nur noch Anspruch auf einen Halbtagsplatz haben, bedeutet das einen massiven Einbruch für uns", sagt sie. Allein im Ballenstedter "Kinderland" in Trägerschaft der Anhaltischen Diakonissenanstalt in Dessau sind im Augenblick sechs bis sieben Kinder davon betroffen. Auch das Wegfallen der Leiterinnenstunden hält Dagmar Schöße für problematisch. "Dadurch müssen die anderen Erzieherinnen meine Arbeit mitmachen."

Grund für die derzeitige Unruhe in den Kindertagesstätten und unter den Eltern ist das geänderte Kinderbetreuungsgesetz, das an diesem Freitag (7. Februar) im sachsen-anhaltischen Landtag verabschiedet werden soll. Nach dem jüngsten Kompromissvorschlag, auf den sich die CDU-FDP-Koalition mit der SPD geeinigt hat, soll der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zwar erhalten bleiben. Allerdings wird ein Ganztagsplatz im Krippenalter künftig an einen besonderen Betreuungsbedarf geknüpft. Nur wenn die Eltern berufstätig sind oder studieren, haben die Kinder im Alter von null bis drei Jahren weiterhin Anspruch auf eine neunstündige Betreuung. Kinder arbeitsloser Eltern dagegen dürfen maximal fünf Stunden in der Einrichtung bleiben. Nach ersten Schätzungen wird dadurch jedes fünfte Krippenkind künftig keinen Rechtsanspruch auf einen vollen Platz mehr haben. Zudem soll der Betreuungsschlüssel im Kindergartenbereich von derzeit zwölf auf 13 Kinder pro Erzieherin angehoben werden. Von diesen Einschnitten verspricht sich das Land Einsparungen im laufenden Jahr in Höhe von 24,4 Millionen Euro. Was das für die 98 Einrichtungen in kirchlicher und diakonischer Trägerschaft im Land mit insgesamt rund 5900 Kindern bedeutet, vermag bislang niemand abzusehen. "Es kann sein", vermutet Andrea Schuster, die in der Evangelischen Jugendstiftung St. Johannis für die Kindertagesstätten in Bernburg und Magdeburg zuständig ist, "dass wir zuviel Personal haben und unsere großen Gruppen noch größer werden." Außerdem bestehe die Gefahr der Stigmatisierung von Kindern arbeitsloser Eltern, kritisiert sie. Auch Pfarrer Andreas Polzin, Vorsteher der Anhaltischen Diakonissenanstalt, sieht noch massiven Klärungsbedarf. Vor allem die Frage der künftigen Finanzierung bereitet ihm gegenwärtig Kopfzerbrechen.

Selbst im Fachreferat der Diakonie-Landesgeschäftsstelle in Magdeburg sind die Konsequenzen der geplanten Änderungen keineswegs klar. "Unser Problem ist", sagt Anita ter Veen-Buß, Referentin für Kindertagesstätten im Diakonischen Werk, "dass wir derzeit nichts Definitives wissen und nur abwarten können." Fest stehe lediglich eine durch die Gesetzesänderung bedingte Umstellung der Tagesstruktur in den Einrichtungen. Bedauerlich findet sie die wiederholte Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes gleichwohl. "Die Erzieherinnen und Eltern kommen einfach nicht zur Ruhe", sagt sie.

Zwar hat das Diakonische Werk in der Vergangenheit mehrfach gegen die geplanten Einschnitte interveniert und sich zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden für den Erhalt des Rechtsanspruches ab zwei Jahren bei gleichbleibendem Personalschlüssel stark gemacht. Doch das sei politisch nicht durchsetzbar gewesen, schätzt sie realistisch ein. Für die freien Träger mahnt die Fachreferentin deshalb Übergangszeiträume an, um die notwendigen Personalveränderungen vornehmen zu können. "Denn wenn nicht noch ein Wunder geschieht", glaubt sie, "wird das Gesetz wohl so durchgehen."


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