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Aktuelles
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In der Diskussion: Neue Nutzung alter Kirchen - Widmung und Gebrauch von
Kirchengebäuden |
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Es sei an der Zeit, in den Gemeinden wieder klarer festzulegen, welche Funktionen zu
Kirchen passen und welche nicht, meinte Professor Harald Schultze beim fünften
sachsen-anhaltischen Denkmaltag in Stendal. Nachfolgend dokumentieren wir sein Grundsatzreferat.
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Umgenutzt: Vor fünf Jahren wurde die Immanuelkirche in Magdeburg an einen Bauunternehmer
verkauft. Seit 1999 dient sie als restaurant und Ausflugslokal.
Foto: Klaus-Peter Voigt |
Von Harald Schultze
Seit 1945 war die Johanniskirche in Magdeburg, die mittelalterliche Kirche des Rates der Stadt,
Ruine geblieben. Vor etwa 30 Jahren hatte der Kirchenkreis Magdeburg diese Ruine
entschädigungslos an die Stadt abgegeben. Seit 1990 ergab sich die Möglichkeit, die Kirche
wiederherzustellen. Die Stadt bot dem Kirchenkreis an, das Gebäude wieder zurückzunehmen;
könnte die Kirchengemeinde nicht eine solche ehrwürdige Kirche wieder mit Leben füllen? -
Der Kirchenkreis hat das Angebot abgelehnt, weil die Zahl der Gemeindeglieder zu klein
geworden war. Der Dom und die Wallonerkirche reichen für das Gemeindeleben im Zentrum aus.
Als dann 1998 der Wiederaufbau abgeschlossen war, hat die Superintendentin bei der Eröffnung
die Festversammlung begrüßt - und im Namen des Kirchenkreises von dieser Kirche Abschied
genommen. Sie hat sie entwidmet. Künftig können zwar Gottesdienst noch in ihr stattfinden -
aber das Kirchengebäude ist nicht mehr dem gottesdienstlichen Gebrauch gewidmet.
Was bedeutet das? Welchem neuen, anderen Gebrauch dient nun dies schöne Kirchengebäude? Es hat
darüber bereits Streit gegeben, weil unsere Gesellschaft unsicher geworden ist, wie man mit
Kirchen umgeht, die nun ganz anders genutzt werden können...
1. Das Diktat der Bau- und Unterhaltungskosten
Der Anstoß zu den vielfältigen Überlegungen über die angemessene, die sinnvolle Nutzung der
Kirchen kommt von außen: sehr viele Kirchengemeinden sind als Eigentümerinnen großer, meist
denkmalswerter Kirchen überfordert, die nötigen finanziellen Mittel für Sanierung,
Wiederaufbau und Unterhaltung dieser Gebäude aufzubringen.
Es handelt sich hierbei um ein gesamteuropäisches Problem, unabhängig von den
Gesellschaftssystemen. Nicht nur in der DDR wurde die Abgabe von Kirchen diskutiert und
vollzogen; auch in Staaten des mittleren und westlichen Europa wurden Kirchen stillgelegt
oder an fremde Eigentümer abgegeben.
2. Multifunktionale Nutzung als Lösung
In den vergangenen Jahrzehnten ist viel Phantasie aufgewendet worden, um Kirchen nicht nur
für Gottesdienste zu nutzen. Große, aber auch kleinere Kirchen erhielten Einbauten von
Gemeinde- und Verwaltungsräumen, Sanitärräumen, auch von kleinen Kochgelegenheiten für lockere
Zusammenkünfte mit Kaffee und Kuchen oder auch für Empfänge und Gemeindefeste. In mehreren
Fällen wurden Kirchen vertikal oder horizontal geteilt, um einen großen Teil des Gebäudes für
Kongresse zu nutzen oder eine Bibliothek, ein Archiv mit den dafür erforderlichen
Diensträumen einzubringen. Zielsetzung war dabei, bei Fortbestehen des kirchlichen Eigentums
und Erhalt eines großen Gottesdienstraumes die gesicherte Gebäudesubstanz zusätzlich zu
nutzen, um gegebenenfalls andere Gebäude oder Mietobjekte aufgeben zu können. Die
Dreikönigskirche in Dresden, die Othmarskirche in Naumburg und die Kirche zum Heiligen Kreuz
in Berlin sind gelungene Beispiele.
3. Spektrum der Nutzungen
In dem Bemühen, auch Einnahmen aus Vermietungen zu erzielen, sind insbesondere Konzerte
unterschiedlicher Stilrichtungen aufgenommen worden. Bei Festveranstaltungen der Kommunen,
Ausstellungseröffnungen o.ä. wurden Kirchen gern in Anspruch genommen. Als günstig wurden
Verträge mit dem Rundfunk angesehen, wenn dieser eine große Kirche zur Aufnahme von Konzerten
oder Aufführungen nutzen wollte.
Über den Gebrauch von Kirchen im Eigentum der Kirchengemeinden
4. Das Kriterium der Widmung
Die sich ausbreitende Praxis multifunktionaler Nutzung setzt ein protestantisches Verständnis
der Widmung eines Gebäudes für den Gottesdienst voraus: Die katholische und die orthodoxe
Kirche weihen den gottesdienstlichen Raum. In der katholischen Kirche werden im Tabernakel,
d.h. im Kirchenraum, die geweihten Hostien aufbewahrt. Sie sind substantialiter Leib Christi;
die rote Lampe zeigt die Gegenwart des gekreuzigten und erhöhten Herrn an. Konzerte und
Kommunalveranstaltungen dürfen trotzdem stattfinden - nicht aber einfach profane Versammlungen.
Im Mittelalter hat die Gemeinde die Kirche dem Heiligen geweiht, der ihr Patron war - dem
heiligen Mauritius oder Stephanus oder der Gottesmutter. Deren Eigentum anzutasten, war
Frevel. Reliquien des Heiligen wurden in den Altar eingefügt. Ein solches Bauwerk wurde auf
diese Weise sakral.
Die Ordnung der evangelischen Kirchen verzichtet auf eine Weihe; sie nimmt aber das für den
Gottesdienst bestimmte Gebäude in einem feierlichen Gottesdienst in Gebrauch - eine Kirche,
der Altar, der Taufstock und die Kanzel sind also dem Gottesdienst gewidmet. Evangelische
Christinnen und Christen nehmen sich mit gleicher Sorgfalt wie die anderen Konfessionen
"ihrer" Kirche an und weisen auch Touristen darauf hin, dass die Kirche Stätte des Gebetes ist.
5. Gottes Gegenwart im Gottesdienst
Wo Gottesdienst gefeiert wird, wo das Wort Gottes verkündigt, wo getauft und Abendmahl gefeiert
wird, macht sich Gott gegenwärtig. Die sich zum Gottesdienst versammelnde Gemeinde vertraut
darauf, dass Gott in ihrer Mitte ist, dass sie in, mit und unter der menschlichen Gestalt des
verkündigten Wortes, der sakramentalen Feier von Taufe und Abendmahl Gottes Zuwendung erfährt,
von ihm angeredet, getröstet und gesegnet wird.
Durch solchen Gottesdienst wird das Kirchengebäude nicht selbst etwas Heiliges. Es ist aber
seit seiner Erbauung - auch im Wandel unterschiedlicher Formen des Gottesdienstes - immer neu
die Stätte, an der die Gemeinde Gott begegnet. Darum haben unsere Vorfahren vielfach mit
höchsten künstlerischen und finanziellen Anstrengungen ihre Kirche so schön gebaut, so kostbar
ausgestattet, wie sie nur irgend konnten.
Die Besonderheit des Kirchengebäudes wird also nicht zureichend als "sakral" im Unterschied zu
"profanen" Gebäuden beschrieben.
Wir verstehen dies anders: Das Gebäude ist nicht selbst Zweck. Aber als der Ort des
Gottesdienstes dient es immer wieder der Begegnung der Menschen mit Gott selbst. Daran
erinnern sich Gemeindeglieder im Rückblick auf eigene Glaubenserfahrungen, auf
Lebenseinschnitte wie Trauung und Trauergottesdienste. Wegen dieser prägenden Erinnerung und
bleibenden Erwartung ist der Gottesdienstraum nicht geeignet für beliebige andere Zwecke.
6. Kompatibilität von Gottesdienst und anderen Funktionen
Wer heute die Möglichkeit von ganz unterschiedlichen Veranstaltungen in Kirchen verteidigt,
beruft sich gern darauf, dass in früheren Jahrhunderten die Kirchen in ganz anderer Weise
Lebens-Raum der Menschen gewesen seien als heute, wo sie seit vielleicht zweihundert Jahren
ausschließlich gottesdienstlichen Veranstaltungen vorbehalten blieben. Auf den Bildern
holländischer Kirchen-Maler des 17. Jahrhunderts ist zu sehen, wie selbstverständlich und
unbekümmert sich eine Marktfrau mit ihrem Hund in der Kirche ausruht, wie Kavaliere sich
treffen und plaudern.
Besonders in der neueren niederländischen Debatte um veränderte Nutzungen alter Kirchen ist
auf die Agora-Funktion der Kirchen im Mittelalter hingewiesen worden: die Kirchen dienten den
Reichstagen, den Versammlungen der Städte, der Bekanntmachung von zivilen und von kirchlichen
Rechtsentscheidungen.
Ist es in diesem Sinne legitim, eine Kirche auch für Festakte von Vereinen zur Verfügung zu
stellen - eventuell sogar für die Fahnenweihe eines Schützenvereins?
Im Mittelalter gab es Mysterienspiele in den Kirchen - es wurde also Theater gespielt. Welche
Gattungen des Theaterspielens können wir uns heute in der Kirche vorstellen?
Es hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass auch Mittel des Tanzes im Gottesdienst ihren
legitimen Ort haben. Bedeutet das aber, dass heute bei einem Gemeindefest Leute in der Kirche
einfach tanzen? So, wie man auf der Empore der Kirche auch ein Buffet mit Salaten und Broten
anrichtet?
Es ist m.E. an der Zeit, in unseren Gemeinden wieder klarer zu diskutieren, welche Funktionen
zu unseren Kirchen passen, also kompatibel sind zu ihrer gottesdienstlichen Widmung - und
welche nicht.
Über den Gebrauch von Kirchen durch nichtkirchliche Eigentümer
7. Entwidmete Kirchen in kultureller Nutzung
Dass Kirchen einer fremden, völlig profanen Nutzung zugeführt werden, hat eine lange
Tradition. Das Pantheon in Paris war von Ludwig XV. als Kirche der Hl. Genoveva erbaut
worden. Im 19. Jahrhundert wurde die Paulskirche in Frankfurt am Main zur Versammlungsstätte
der revolutionären Demokraten - und ist noch heute eine Feierhalle der Nation.
Mehrfach wurden nach 1960 Kirchen in kommunale Trägerschaft überführt und als Konzertkirchen
umgebaut - in Frankfurt an der Oder, die Ulrichskirche in Halle, die Liebfrauenkirche in
Magdeburg. Die Caecilienkirche in Köln, die Franziskanerkirche in Stralsund, ebenso wie die
Kornmarktkirche in Mühlhausen sind Museen geworden. Die Beispiele lassen sich vermehren.
8. Schicksale nicht mehr gottesdienstlich benötigter Kirchen
Weniger bewusst ist, wie rigoros in nachreformatorischer Zeit mit Kirchen umgegangen wurde,
die nicht mehr gebraucht wurden. Klosterkirchen wurden zu Ruinen - in Bad Hersfeld, Chorin,
Paulinzella usw. In manchen Kirchen wurden Wohnungen eingerichtet - so z.B. in Torgau. Oder
sie wurden einfach landwirtschaftlichen Nutzzwecken zugeführt - wie die romanische
Klosterkirche Vessra bei Themar.
Das zeigt, dass Kirchen, sowie sie nicht mehr im Eigentum der Kirchengemeinden (oder kirchlicher Institutionen) zum Gottesdienst benötigt wurden, wie nutzlose Zweckbauten behandelt wurden - durch Umfunktionierung, Verfall oder Abriss.
9. Kirchen als Mehrzweck-Kulissen?
Aufregender sind Situationen, in denen entwidmete Kirchen nicht einfach profan verwertet,
sondern unter neuer politischer oder kultureller Zielstellung genutzt wurden.
Die Umwandlung der Stiftskirche St. Cyriacus in Quedlinburg zur Weihehalle der SS unter Regie
Heinrich Himmlers ist gerade in unserer Region ein beschämendes Beispiel. Es zeigt das
Bemühen, der eigenen Ideologie einen Weihe-Raum zu verschaffen. Eine große geschichtliche
Tradition wurde missbraucht zur [Schein-]Legitimation des Nationalsozialismus.
In der Ulrichskirche in Halle finden nicht nur Konzerte und Empfänge, sondern auch
Jugendweihefeiern statt. In der Magdeburger Johanniskirche wurden nicht nur Techno-Konzerte
und Abiturbälle, sondern auch Modenschauen mit Disco-Veranstaltung zugelassen.
Ist es konsequent, der theoretisch-theologischen Einstellung zu folgen, dass mit der
Entwidmung einer Kirche auch keinerlei Auswahlkriterien mehr für die neue Nutzung bestehen?
Bedeutet der Verzicht auf gottesdienstlichen Gebrauch nun die Freigabe zu einer Vermarktung
im Bereich beliebiger Wünsche der Kulturindustrie?
Dann wird die entwidmete Kirche zur Kulisse irgendwelcher modischer Events - oder politischer
Kundgebungen unterschiedlichen Profils - oder auch zum Gehäuse religiöser Handlungen, die der
Kirche in Wirklichkeit konträr, vielleicht sogar feindlich gegenüberstehen.
Wie wirkt eine solche Entwicklung auf die Gesellschaft?
10. Der Symbolwert von Kirchen in der Zivilgesellschaft
Kirchen - und das gilt auch für künstlerisch belanglose oder ganz einfache kleine Kirchen -
haben einen hohen Symbolwert. Die Kirche muss im Dorf bleiben! Unter dieser Losung haben sich
vielfach Menschen in den Dörfern zusammengetan, um den Verfall ihrer Kirche zu verhindern -
obwohl etliche von ihnen nicht Mitglied der Kirche sind und es auch nicht werden wollen. Diese
Bereitschaft zum Engagement wurzelt meist darin, dass in einem Ort die Kirche das älteste,
meist auch das schönste Bauwerk ist. Hier sind Traditions-Zeichen vorhanden, die sonst verloren
gehen würden. Gräber werden eines Tages eingeebnet. Eine Kirche kann durch Jahrhunderte stehen
und Erinnerungen an die Lebensschicksale der früheren Bewohner des Ortes bewahren.
Dabei spielt Pietät eine Rolle: die Rücksichtnahme selbst einer pragmatischen Generation
darauf, dass den Voreltern diese Kirche wichtig gewesen ist für ihr Leben. Dies gibt dem
eigenen, sonst leicht standardisierten Leben Wurzeln.
11. Religiöses Bewusstsein ohne Mitgliedschaft in einer Kirche
Über die Nutzung kirchlicher Gebäude, die nicht mehr im Eigentum kirchlicher Institutionen
sind, sollte nicht entschieden werden, ohne das religiöse Bewusstsein in unserer Gesellschaft
wahrzunehmen.
In der amerikanischen Gesellschaft wird das Phänomen der civil religion beschrieben. "God
bless America" - das darf ein Präsident aussprechen, obwohl jeder weiß, dass es in den USA
unzählbar viele christliche und nichtchristliche religiöse Gemeinschaften gibt. Es besteht
offenbar die Bereitschaft anzuerkennen, dass die ganze Nation, unabhängig von der je
unterschiedlichen religiösen Beheimatung, dieses Geborgenseins in Gottes Segen bedarf.
Spätestens bei der Trauerveranstaltung für die Terroropfer des 11. September 2001 in New
York wurde auch dem Außenstehenden bewusst, dass die religiöse Dimension des Trauerns zur
Sprache verhilft und Gemeinschaft vermittelt.
Jürgen Habermas hat im vergangenen Jahr in seiner Rede anlässlich der Verleihung des Preises
des deutschen Buhhandels darauf hingewiesen, dass sich unsere Gesellschaft ihrer
Verwurzelung in der Tradition des Christentums bewusst bleiben sollte.
Das hat für unseren Zusammenhang Bedeutung. Menschen suchen für ihr eigenes Leben etwas,
was Halt verleiht, was über den Alltag und dessen Pragmatismus hinausweist. Dies Gefühl
findet in der Existenz der Kirchen einen Haftpunkt. Kirchliche Gebäude sind gerade in dem
Sinne Denk-mal, dass sie die Gedanken, die Gefühle erinnern an jene Tiefendimension unserer
Existenz, die wir nicht verlustlos auszublenden vermögen. Wer dies dennoch versucht, wird
arm - und spürt dies früher oder später.
In diesem Sinne ist es nicht gleich-gültig, wie wir mit den Kirchengebäuden umgehen - auch
mit denen, deren Widmung aufgehoben wurde.
12. Von der Pflicht, Mitverantwortung wahrzunehmen
Angesichts des ungeheuer großen Bedarfs an Sanierungsmaßnahmen für unsere denkmalwerten
Kirchen ist im letzten Jahrzehnt immer wieder ausgesprochen worden, dass die Erhaltung der
Kirchen eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft sei. Das Missverhältnis zwischen der Finanzkraft
der klein gewordenen Kirchengemeinden und der Größe der Bauaufgaben hat eine Rückbesinnung
darauf gebracht, dass auch die Erbauung der Kirchen nur durch die finanzielle Anstrengung der
ganzen Gesellschaft möglich war. Die Denkmalpflege, der Kirchbautag und die Landeskirchen
haben in großen Appellen dazu aufgerufen, diese so schönen, so wertvollen Bauwerke zu
erhalten. Das hat immer wieder positive Resonanz gefunden.
Damit ist aber die Frage der Nutzungskonzeption für diejenigen Kirchen, die nicht mehr im
kirchlichen Eigentum stehen, noch nicht gelöst. Auch nach einer hoffentlich perfekten
Sanierung erfordert die Bauunterhaltung eine stabile Finanzierung. Das wird die neuen
Träger oft in die Verlegenheit bringen, auf dem Markt finanzkräftige Mieter zu finden.
Sollen aber nun wirklich Modenschauen mit Disco-Charakter und Laser-Effekten in der
Johanniskirche in Magdeburg stattfinden?
Hic Rhodus, hic salta. Gerade hier wird es darauf ankommen, dass wir in unserer Gesellschaft
Mitverantwortung dafür wahrnehmen, dass unsere Kirchen nicht fahrlässig vermarktet werden -
zur Weihe- oder Unterhaltungskulisse beliebiger Interessen. Unsere Gesellschaft täte sich
selbst einen schlechten Dienst, wenn sie nicht pietätvoll darüber wachen würde, dass unsere
Kirchen auch außerhalb des gottesdienstlichen Gebrauchs Zeichen dafür sind, dass es mehr
Dinge gibt zwischen Himmel und Erde, als unsere Schulweisheit sich träumen lässt.
Der Autor, Oberkirchenrat i. R. Dr. Harald Schultze, war Beauftragter der Evangelischen
Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalts.
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