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Synode
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(vgl. Grundordnung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, GO Art. 72-74)
Die Synode sorgt für ein sachgerechtes Zusammenwirken der Leitungsorgane der Kirchenprovinz mit den
Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und provinzialkirchlichen Einrichtungen, Diensten und Werken. Sie
berät und verabschiedet Kirchengesetze. Sie beruft den Bischof und die Pröpste. Sie entscheidet über die
Ordnung des kirchlichen Lebens und beschließt über die Errichtung und Aufhebung von
Provinzialpfarrstellen und in allen finanziellen Belangen der Kirchenprovinz.
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