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Wahl der Synodalen
der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen

Die Wahl der Synodalen erfolgt in den 20 Kirchenkreisen der Kirchenprovinz Sachsen durch die jeweiligen Kreissynoden bzw. in den verschiedenen Einrichtungen und Werken . Dabei sorgt ein festgelegter Schlüssel für ein ausgewogenes Verhältnis von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Kirchengemeinden (Kirchenvoständen, sogenannten „Ältesten“) sowie von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Arbeitsbereiche bzw. Berufsbilder in Verkündigung, Diakonie und Verwaltung (Pfarrer, Gemeindepädagogen, Kirchenmusiker, Katecheten, Diakone etc.).

Die Kirchenleitung kann für die gesamte Dauer einer Legislaturperiode von 5 Jahren oder auf begrenzte Zeit weitere Mitglieder in die Synode berufen, sofern deren Mitarbeit auf Grund ihrer besonderen Qualifizierung für die Arbeitsfähigkeit bzw. für besondere Aufgabenstellungen dienlich oder erforderlich scheint.


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