Verband Evangelischer Kirchenchöre Deutschlands e.V. (VeK)

Singt ein Lied der Freude

Felix - Das Qualitätszeichen für Kindergärten

Logo: Felix-Gütesiegel(Merkblatt / Informationen für Sponsoren und Interessenten)
        Verband evangelischer Kirchenchöre
        Deutschlands e. V. (VeK)
        Fasanenweg 19, 76275 Ettlingen
        Tel. 07243/3435643
        
Der Deutsche Chorverband (DCV) verleiht in Zusammenarbeit mit dem Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands (VeK)  Kindergärten, die sich in besonderem Maße im musikalischen Bereich betätigen und beispielhaft musikalisch wirken, die Auszeichnung FELIX. Diese Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einem Emailleschild (geeignet zur Anbringung an der Außenwand des Kindergartens).

I) Auszeichnungskriterien
 A) Hauptkriterien
 - Tägliches Singen
 - Anpassung der Tonart/Tonhöhe der Lieder an die kindlichen Stimme
   (hohe Lage)
 - Vielfältige und altersgemäße Liedauswahl
 - Integration von Liedern aus anderen Kulturkreisen
 B) Nebenkriterien
 - Aufführung der erlernten Lieder (z.B. bei Festen, Feiern, Elternabenden, etc.)
 - Einbeziehung rhythmischer Instrumente.
 - Integration von Tanz- und Bewegungsspielen.

II) Bekanntmachung des Projektes
FELIX wird über die Medien, die DCV-Einzelverbände und Sängerkreise bzw. Landesverbände/ Kirchenchorwerke der evangelischen Kirchenchöre, die Landesmusikräte und ähnliche Organisationen bekannt gemacht.

III) Antragsverfahren
Der Deutsche Chorverband und der Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands stellt seinen Mitgliedern, Sängerkreisen und Landesverbänden/Kirchenchorwerken Merkblätter und Antragsformulare zur Verfügung. Die Vorderseite des Formulars wird vom Kindergarten ausgefüllt und über den Sängerkreis bzw. Landesverband/ Kirchenchorwerk der evangelischen Kirchenchöre mit jeweiliger Stellungnahme durch einen musikalisch kompetenten Vertreter über den Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands an den Deutschen Chorverband gesandt. Bei den Stellungnahmen sollte ein gehobener Maßstab angelegt werden. Der Deutsche Chorverband trifft die endgültige Entscheidung über die Auszeichnung. Die Übergabe der Auszeichnung erfolgt in Verantwortung des Sängerkreises bzw. Landesverband/Kirchenchorwerkes in einem passenden Rahmen, möglichst unter Einschaltung der Regional- und Lokalpresse sowie der Träger der Einrichtung und von Vertretern der Kommunalpolitik.

Den Sängerkreisen bzw. den Landesverbänden/Kirchenchorwerke wird empfohlen, einen regionalen Sponsor zu suchen, der diese Feierstunde bei Auszeichnungs-Übergabe unterstützt oder dem Kindergarten Liederbücher, Instrumente o.ä. spendet.

Die Auszeichnung ist drei Jahre gültig. Ein Fortsetzungsantrag sollte rechtzeitig (ca. 4 Monate vor Ablauf) gestellt werden.

IV) Kosten
Eine Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

Berlin, im Januar 2008

FELIX wird unterstützt vom Deutschen Musikrat und der UNESCO

Zum Felixantrag

 

                                                                                                                                                                       



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