Dietrich Bonhoeffer
Buchtipps
V-Mann Gottes und der Abwehr?
Dietrich Bonhoeffer und der Widerstand
Sabine Dramm
Kurzinfo:
„Die Jahre im Widerstand“ haben in der reichhaltigen Bonhoeffer-Literatur ihren festen Platz, doch eine umfassende Darstellung der Widerstandszeit Bonhoeffers fehlt bisher. Diese Lücke schließt Sabine Dramm. Ihr Blick richtet sich auf die Wirklichkeit hinter dem Mythos Bonhoeffer: Wie war das eigentlich damals? Was heißt es, Bonhoeffer sei „im Widerstand“ gewesen? Wie sah seine Tarn- und Doppelexistenz aus, wie sein konkretes Dasein als „V-Mann der Abwehr“? Welche Beweggründe trieben ihn an?
Zeitgeschichtlich und theologisch fundiert, lebendig und spannend erzählt, akribisch und kritisch, aber mit Sympathie und Wertschätzung für Person und Sache Bonhoeffers - Sabine Dramms Rekonstruktion fügt dem Gesamtbild Dietrich Bonhoeffers eine neue, wichtige Facette hinzu. Sie wirft brisante Fragen zur Glorifizierung Bonhoeffers auf, um den Blick auf die Wirklichkeit zu lenken.
1. Aufl. 2005
Gütersloher Verlagshaus
304 S. Mit zahlreichen sw-Fotos Geb. mit Schutzumschlag
EUR 22,95
ISBN 3-579-07117-3
Leseprobe (S. 207-211):
>>Das Dilemma der Schuld
Im Blick zurück auf die Menschen, die sich damals dem nationalsozialistischen Herrschaftssystem widersetzen wollten, fällt aus heutiger Sicht ihr Zögern auf, Gewalt gegen die Repräsentanten dieses auf Gewalt beruhenden Systems anzuwenden. Dieser Tatbestand erstaunt gewiss auch deshalb, weil in unserer Gegenwart politischer Mord, Attentat und „Selbstmordattentate“ zur politischen Tagesordnung gehören. Unsere Wahrnehmung hat sich offenbar an sie gewöhnt und erst recht ein „Tyrannenmord“ erscheint vielfach nicht einmal mehr als Problem, als frag-würdige Handlung; damals aber gab es nicht wenige unter den Angehörigen des Widerstandes, für die er ein gravierendes ethisches Problem darstellte. [...]
In der Erinnerung des Biographen Eberhard Bethge gab es vermutlich bereits im Herbst 1941 ein erstes Ja Bonhoeffers zu Attentatsplänen, und im Kontext der Norwegen-Reise im April 1942 wies er darauf hin, dass Bonhoeffer, im Unterschied zu Moltke, für deren Notwendigkeit plädierte. Ungeachtet der Frage, seit wann Bonhoeffer definitiv ein Attentat befürwortete, scheint trotz mancher Unterschiede im Detail Einmütigkeit darüber zu bestehen, dass er es – zumindest seit 1942 – bejahte und auch die dadurch entstehenden Differenzen zu einigen der politischen Weggefährten in Kauf nahm. Trotz des Stimmungswandels innerhalb der bürgerlichen Opposition gab es durchaus auch Ende 1942 noch – und in der Folgezeit – gerade im Kreis der entschiedensten Gegner des NS-Systems Vorbehalte und grundsätzliche Ablehung, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität und Begründung. Bekannt ist dies von Goerdeler; bekannt ist dies auch von den Kreisauern Helmuth James von Moltke und Peter Yorck von Wartenburg, von Hans Bernd von Haeften und Theodor Steltzer.
Auch Bonhoeffer fiel es nicht leicht, notgedrungen den „Tyrannenmord „ einzukalkulieren. So wenig es den einen „Schritt in den Widerstand“ gab, so wenig gab es m.E. einen bestimmten Fixpunkt für sein Ja zum Attentat. Es scheint, als sei beides ein Prozess, ein möglicherweise mühseliger Prozess gewesen, und es liegt in der Natur der Sache, dass er sich darüber nicht schriftlich äußerte. Mangels manifester Aussagen in seinen Texten sind wir auf „mündliche Überlieferungen“ angewiesen – und auf Subtexte. In den Schriften jener Zeit sind sie zu entdecken, z.B. sogar dort, wo es am wenigsten zu erwarten wäre, in Staat und Kirche. In diesem theologischen Gutachten legte Bonhoeffer in gut lutherischen Kategorien die Gehorsamspflicht des Christen gegenüber der Obrigkeit dar. Aber sie binde ihn nur solange, „bis die Obrigkeit ihn direkt zum Verstoß gegen das göttliche Gebot zwingt, bis also die Obrigkeit offenkundig ihren göttlichen Auftrag verleugnet und so ihres Anspruchs verlustig geht.“ Überschreite sie ihren Auftrag, so ist – und auch das ist gut lutherisch! – „an dieser Stelle der Gehorsam um des Gewissens willen, um des Herrn willen zu verweigern“; diese Gehorsamsverweigerung darf jedoch nicht die Regel, sondern nur die Ausnahme bilden. „Der Ungehorsam kann immer nur eine konkrete Entscheidung im Einzelfall sein.“ Deutlichere, differenzierendere Aussagen Bonhoeffers zur Frage nach dem politischen Mord finden sich in seiner Ethik. Sie enthält die theologische Unterfütterung seiner – konkreten – Bejahung des Attentats und seines – allgemeinen – Engagements im Widerstand. Beides ist dort von ihm weder legitimiert noch generalisiert worden; „Bonhoeffer hat seine Beteiligung am Widerstand nicht gerechtfertigt, er hat sie verantwortet.“ Wie in Staat und Kirche gilt: Es ist eine Entscheidung im Einzelfall und kein Grundsatzurteil. Aber das Ja wird in der Ethik mit einem anderen Akzent versehen, es wird anders als in Staat und Kirche begründet und plausibel gemacht; gleichwohl wird es selbstverständlich „verdeckt“ ausgesprochen. Einen offen geführten Diskurs zur Frage des Widerstandsrechtes oder gar des „Tyrannenmordes „ in der damaligen Situation zu erwarten, wäre absurd.
In einem Brief vom ersten Advent 1942 äußerte Bonhoeffer einmal, er fürchte, dass ihm das „Schweigenmüssen über die persönlichen Dinge […] inzwischen zur zweiten Natur geworden ist“, und es wird ihm ebenfalls zur zweiten Natur geworden sein, sich über die politischen Dinge nur verschlüsselt auszudrücken. Dennoch fand er eine klare Antwort auf eine Frage, die er nicht klar stellen durfte. Gemeint ist ein Text der Ethik, der die Überschrift „Die Struktur des verantwortlichen Lebens“ trägt und vermutlich in der ersten Hälfte 1942 entstanden ist. Bonhoeffer entwickelte in diesem Text, ohne die entsprechenden Termini zu benutzen, sein spezifisches Verständnis von Verantwortungsethik im Sinne des (Religions-)Soziologen Max Weber. Ein verantwortungsethischer Denkansatz ist z.B. daran zu erkennen, dass angesichts einer konkreten Situation die Durchbrechung eines ethischen Grundsatzes als ultima ratio, als letztes Mittel, riskiert und für die Konsequenzen dieses Handelns eingestanden wird – aus letzter Notwendigkeit, d.h. um eine Not zu wenden, die anders nicht „gewendet“ werden kann. Vor diesem Hintergrund sind Bonhoeffers Überlegungen zu verstehen, in denen er einen verantwortungsethischen Ansatz besonderer Art entwickelt und in dem latent seine Antwort auf die Frage nach dem „Tyrannenmord“ enthalten ist. Die Haupt-Sätze dieser Passage aus der Ethik lassen sie erkennen: „Die außerordentliche Notwendigkeit appelliert an die Freiheit des Verantwortlichen. Es gibt kein Gesetz, hinter dem der Verantwortliche hier Deckung suchen könnte. […] Es gibt vielmehr angesichts dieser Situation nur den völligen Verzicht auf jedes Gesetz, verbunden mit dem Wissen darum hier in freiem Wagnis entscheiden zu müssen, verbunden auch mit dem offenen Eingeständnis, daß hier das Gesetz verletzt, durchbrochen wird […]. Die letzte Frage bleibt offen und muß offen gehalten werden; denn so oder so wird der Mensch schuldig und so oder so kann er allein von der göttlichen Gnade und der Verantwortung leben. […] Es geht aus dem Gesagten hervor, daß zur Struktur verantwortlichen Handelns die Bereitschaft zur Schuldübernahme und die Freiheit gehört.“
Bonhoeffer hat sich seine Antwort auf die Frage, ob „Tyrannenmord „ legitim oder gar zwingend geboten sei, wahrlich nicht einfach gemacht, aber er hat sie unmissverständlich gegeben. Es ist eine Frage, die nur angesichts einer konkreten, ausweglosen Situation gestellt werden kann. Jeder Mensch hat für sich allein und vor Gott seine Entscheidung zu verantworten. Ein Ja kann gerade aus Verantwortung notwendig sein, aber es bleibt Durchbrechung des Tötungsverbotes. Aus dem Ja im Grenzfall darf nicht erneut ein Prinzip der Gewaltanwendung, darf keine generelle Maxime des Handelns werden. In anderen Worten eines anderen Menschen: „Der Gewalttat ihre Eigenart als Bruch, als Verbrechen bewahren – das heißt, sie nur in Verbindung mit einer persönlichen Verantwortung zulassen.“ Das Besondere der Antwort Bonhoeffers auf die Frage nach dem Attentat bestand darin, dass sie zeigte, dass christliche Existenz immer eine zwischen Verantwortung und Vergebung ist. Dass sie keine schuldfreie Existenz ist. Dass Verantwortung und Schuldanerkenntnis zusammengehören. Dass Menschen schuldig werden durch Nichtstun und dass Menschen schuldig werden durch das Tun. Tertium non datur – ein Drittes gibt es nicht. „Es gab keinen Weg, ohne Schuld zu bleiben.“ Es gab, so Bonhoeffer damals, nur die Möglichkeit der bewussten Schuldübernahme des Menschen – und der Hoffnung auf die Vergebung Gottes. Sein Ja zum Attentat auf den Diktator beruhte nicht auf einer scharfsinnigen Exkulpation. Es lieferte keine glatte Legitimationsbasis und erst recht nicht einen Freibrief zum Mord etwa nach dem Motto, der Zweck heilige die Mittel. Es taugte nicht dazu, fein säuberlich nach gerechtem und ungerechtem Töten zu unterscheiden. Es war ein Ja, das sich der Risiken des Missbrauchs bewusst war – und des Risikos, die eigene Existenz zu gefährden.<<
Mit freundlicher Genehmigung des Gütersloher Verlagshauses
