Christliche Patientenverfügung
mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
2. Auflage 2003
Handreichung und Formular
der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
Wichtiger Hinweis zur „Christlichen Patientenverfügung“
Am 1. September 2009 tritt ein „Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ in Kraft, das der Bundestag am 18. Juni 2009 beschlossen hat. Damit sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1901a ff. BGB) die Voraussetzungen, die Bindungswirkung und die Reichweite von Patientenverfügungen nun ausdrücklich und eindeutig geregelt. Die neue Gesetzeslage zur Patientenverfügung hat Konsequenzen für die Anwendung von Patientenverfügungen. Die neuen rechtlichen Regelungen sehen in den Grundzügen Folgendes vor:
Patientenverfügungen können nur von einwilligungsfähigen Volljährigen verfasst werden. Sie müssen schriftlich vorliegen, können aber jederzeit formlos widerrufen werden. Sie gelten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Die in ihnen getroffenen Entscheidungen über eine bestimmte medizinische Behandlung sind unmittelbar verbindlich und müssen von Ärzten, Betreuern und Bevollmächtigten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die die Patientenverfügung ausgestellt wurde. Passt die Verfügung nicht auf die Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Arzt, Betreuer und/oder Bevollmächtigter gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet das Betreuungsgericht.
Das bislang verwendete Formular der „Christlichen Patientenverfügung“ gibt auch weiterhin Aufschluss über Ihre Behandlungswünsche. Die Herausgeber der „Christlichen Patientenverfügung“ sehen vor, die Ihnen vorliegende „Christliche Patientenverfügung“ umgehend unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage zu überarbeiten und neu aufzulegen.
Hannover / Bonn, Juli 2009
Kirchenamt
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Sekretariat
der Deutschen Bischofskonferenz
Weitere Hinweise:
Ergänzend zum Thema ist der Text Eckpunkte des Rates der EKD für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen, Juni 2007
und EKD-Text 80 mit dem Titel "Sterben hat seine Zeit - Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht" erschienen.
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