Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
Vorwort
Seit ihrer Veröffentlichung 1999 erfreut sich die „Handreichung zur Christlichen Patientenverfügung“ einer großen Nachfrage, die bis heute anhält. Viele Menschen haben sie angefordert und uns ihre Einschätzungen mitgeteilt. Die Handreichung hat dazu beigetragen, über das Sterben und über eigene Vorstellungen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung ins Gespräch zu kommen. Sie hat geholfen, den Kommunikationsprozess zwischen der Ärzteschaft, den Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen über die Chancen von Patientenverfügungen zu intensivieren.
Die 2. Auflage ist den leitenden Absichten verpflichtet, die wir schon im Vorwort zur 1. Auflage von 1999 ausgeführt haben. Der medizinische Fortschritt hat in den letzten Jahrzehnten zu einer schwierigen Situation geführt. Einerseits können mit Hilfe moderner medizinischer Möglichkeiten Krankheiten geheilt werden, die noch vor wenigen Jahren als unheilbar galten – andererseits kann der Einsatz aller medizinisch-technischen Mittel der Intensivmedizin auch die unerwünschte Folge haben, das Leiden und Sterben von Menschen lediglich zu verlängern. Um ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen, kann sowohl die Anwendung als auch der Verzicht auf die Anwendung intensiver Medizin gefordert sein. Eine letzte Entscheidung muss aus der konkreten Lage des sterbenden Menschen heraus und von seinen Wünschen und Bedürfnissen her getroffen werden.
Die Diskussion über Sterbehilfe und Sterbebegleitung ist in Deutschland, aber auch in anderen Ländern Europas inzwischen intensiv weitergeführt worden. Die Legalisierung aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden und in Belgien, durch die eine Tötung schwerstkranker und sterbender Menschen unter bestimmten Bedingungen möglich wird, gibt Anlass zu ernster Besorgnis.
Seit Ende der 70er Jahre gewinnt auch in Deutschland die Patientenverfügung immer mehr an Bedeutung. Eine Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Menschen für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern und sein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten nicht mehr wirksam ausüben kann. Mittlerweile ist eine große Anzahl verschiedener, auch christlich ausgerichteter Formulare im Umlauf, die sich in Form, Inhalt und Ausführlichkeit erheblich unterscheiden. Die Kirchen haben mit der von ihnen herausgegebenen Christlichen Patientenverfügung der vielfältig geäußerten Bitte Rechnung getragen, eine Patientenverfügung zu entwickeln, die sich in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet weiß.
„Christlichen Patientenverfügung“ bedeutet nicht, dass sie nur von Christen benutzt werden kann, wohl aber, dass sie christliches Gedankengut zum Thema Sterbebegleitung enthält, so beispielsweise eine deutliche Ablehnung aktiver Sterbehilfe. Christliche Hoffnung für das Leben gründet sich auf die Auferstehung Jesu Christi von den Toten. Der christliche Glaube schenkt uns die Gewissheit, dass es ein Leben nach dem Tode gibt. Als Christen bezeugen wir, was in der Heiligen Schrift gesagt ist: „Gott wird in ihrer Mitte wohnen, und sie werden sein Volk sein; und er, Gott, wird bei ihnen sein. Er wird alle Tränen von ihren Augen abwischen: Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal. Denn was früher war, ist vergangen. Er, der auf dem Thron saß, sprach: Seht, ich mache alles neu.“ (Offb 21,3-5) Die Zuversicht auf die Gegenwart Jesu Christi gibt Menschen den Mut, auch in den schwierigsten Situationen ihres Lebens Zeichen des kommenden Reiches Gottes wahrzunehmen und weiterzugeben. So finden sie die Kraft, Menschen auf der letzten Wegstrecke ihres Lebens, dem Sterben, zu begleiten. Solches Begleiten macht die in unserem Leben verborgene, aber dennoch wirksame Kraft des Heiligen Geistes erfahrbar und zeigt: Auch im Sterben sind wir von Jesus Christus und seiner Gnade umfangen.
Innerhalb der letzten vier Jahre hat es eine Reihe von Entwicklungen gegeben, die uns veranlasst haben, die Handreichung zu überprüfen und unter Einbeziehung von medizinischem, juristischem und theologisch-ethischem Sachverstand sowie praktischer Erfahrungen mit der 2. Auflage eine überarbeitete Fassung zu erstellen. Hierbei war zu berücksichtigen, dass es keine bindenden Vorgaben über die in einer Patientenverfügung zu regelnden Inhalte gibt, da der Gesetzgeber bislang keine zivilrechtlichen Regelungen über Patientenverfügungen verabschiedet hat. Auch wird das seit dem 1.1.1999 geltende Betreuungsrecht unterschiedlich interpretiert und ausgelegt. Entsprechend offen ist die Gestaltungsmöglichkeit von Patientenverfügungen. Eine Expertenanhörung hat uns verdeutlicht, dass Handreichung und Formular in der alten Fassung rechtlich korrekt sind und auch weiterhin ihren Zweck erfüllen, sie aber durch Ergänzungen und Veränderungen verbessert werden können.
In die neue Fassung der Handreichung ist ein kombiniertes Formular aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eingebettet. Das Formular wurde um Formulierungen des geltenden Rechts und Ergänzungsmöglichkeiten erweitert, die Erläuterungen wurden entsprechend angepasst und um einige Stichworte ergänzt. Auf diese Weise kann die Christlichen Patientenverfügung ihrem Selbstverständnis als Hilfe zum Gespräch in schwierigen Krankheitssituationen noch besser gerecht werden.
Wenn Sie bereits eine Christlichen Patientenverfügung ausgestellt haben, empfehlen wir Ihnen, bei der ohnehin anstehenden regelmäßigen Erneuerung das neue Formular heranzuziehen.
Bonn/Hannover, im Februar 2003
Präses Manfred Kock
Vorsitzender des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Kardinal Karl Lehmann
Vorsitzender
der Deutschen Bischofskonferenz
